Die Landesoberkasse erweist sich als Gebühreneintreiber. Gebühren, die im Auftrag der amtsmissbrauchenden Justiz, dem Oberlandesgericht Stuttgart und der Justiz Heilbronn, auferlegt werden sollen. Für Handlungen des Amtsmissbrauchs zweier Richter, die auf die deutsche Gesetzgebung einen feuchten Kehricht geben.

LANDESOBERKASSE - AUSSENSTELLE METZINGEN - FRAU G.                                   22.12.20xx

....., wie ich Ihnen bereits andeutete, gibt es keinen Grund, für rechtsbeugende Handlungsweisen eines Richter `Dr.` M. (OLG-Stuttgart), der die rechtswidrige Verfahrenspraxis von Amtsrichterin M. (Familiengericht Heilbronn) durch Invorteilnahme seines Amtes unterstützt, Gebühren zu bezahlen.

Wie mir durch weitere Kontakte zugetragen wurde: Amtsrichterin M., deren amtsmissbrauchendes Verhalten durch willkürliche Verfügungen ihres Kollegen Dr. M. gestützt wird, hat mit weiteren Justiz-Geschädigten in völlig anderen Fällen, ebenfalls ein Problem.

Weshalb sie mir anraten, das Amtsgericht Heilbronn zu kontaktieren, wenn ich die scheinbar ausstehende Gebühr von 146,00 Euro nicht bezahlen möchte, ist für mich nicht schlüssig. -Da Justizbeamte in Heilbronn und Stuttgart offensichtlich einen konsensfähigen Kurs steuern, Amtsmissbrauch in bezeichnetem Justizbezirk zu vertuschen.                                      (Drei Jahre Erfahrung mit entsprechendem Schriftverkehr liegt vor).

Ebenso wenig kann man von Verbrechern verlangen, dass sie gegen sich selbst ermitteln.  

Die Paragraphen des dreißigsten Abschnitts /Strafgesetzbuch sind vorhanden, werden vom Interessenkreis einer strafvereitelnden Justiz, so gut wie überhaupt nicht angewandt.

Die Antwort , weshalb Amtsmissbrauch in Deutschland, (zumindest in der Öffentlichkeit) nicht existiert, liefert, unter anderen Organisationen, auch der UN-Menschenrechtsausschuss: "Eine unabhängige Kontrolle in der Justiz findet in der BRD nicht statt".

Justizbeamte, die sich in Amtsmissbrauch üben, sind es nicht gewohnt, dass sich geschädigte Staatsbürger konsequent wehren. Zudem ist es für Gestalten, wie `Richter` M. & M. nur natürlich, gegen das Strafgesetzbuchszu verstoßen, da sie wissen, Justizgeschädigte erhalten vom Staat keinerlei Hilfe, sich gegen deren rechtswidriges Verhalten zu wehren.

Und schließlich ist der  `Strafgesetz-Bereich` in Deutschland durch keine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Also, können sich diese Justizbeamten solche unlauteren Handlungsweisen grenzenlos leisten.

Das, was Richter `Dr.` M. und `Amtsrichterin` M. auf betrügerische Art und Weise erbringen, betrifft unter anderem die Thematik: Nötigung und Provokation.

Die hier genannten Justizbeamten, die gegen das Gesetz verstoßen sind sich momentan  nicht bewusst, dass sie mit ihrem eigenen Namen für den von ihnen erbrachten Amtsmissbrauch öffentlich gerade stehen werden.

Sonst bin ich natürlich gerne bereit, rechtmäßige Geldforderungen anstandslos zu begleichen. - Außerdem: die `Richterpersönlichkeiten M. & M.` sind inzwischen strafrechtlich angezeigt worden.

Frau G.; - Sie werden von mir auch noch über den Schriftweg informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen und schöne Weihnachten, HARDY KAISER.

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