Die Heilbronner und Stuttgarter Justiz - mitunter eine Ansammlung Asozialer, welche sich täglich einredet, die deutsche Gesetzgebung wäre für sie nicht verbindlich; ..... - Deutschland schafft sich ab; .....; - auch so.
Auszug aus einem privaten Brief - bezüglich der vorliegenden Situation:
"... obwohl, - wer weiß ? - Vielleicht fällt dem Schmutzladen einer `Heilbronner Justiz` noch ein, mich als `Vergewaltiger` abzustempeln. Nachdem dieser Dreckhaufen es 2010 mit der Intrige `Gewalttäter` versucht hat, um mir das Maul zu stopfen ..... - Lügner und Betrüger in der Heilbronner Justiz. - Für manche nichts Neues. Von der `Polizeiobermeisterin` über die `Familienrichterin` bis zur männlichen `Schlampe` mit Bezeichnung `Oberstaatsanwalt`. "
MUTMASSLICHER RECHTSMISSBRAUCH DURCH STAATSANWALT `DR.` M. VON DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT STUTTGART ......
....."IM AUFTRAG"
Widerspruch - mit kleiner Vorausschau auf dessen, was folgt; siehe unten
Die verantwortliche Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (Generalstaatsanwalt Klaus Pfleger und Oberstaatsanwalt Manfred Seeburger) wurden vor über einem Monat mit der Strafanzeige gegen Amtsrichterin M. in Heilbronn konfrontiert. - Scheren sich aber offensichtlich einen Scheißdreck darum.
Nachdem Hardy Kaiser in unzähligen Details und in verschiedenen Anzeigen (nicht nur gegen rechtswidrig handelnde Justizbeamte) nachweisen kann, dass Akten und Sachverhalte manipuliert werden, sobald man den vorgeschriebenen Dienstweg durchläuft, bleibt dem Geschädigten nichts anderes übrig, als die vor kurzem und künftig zu erstellenden Strafanzeigen gegen Justizbeamte nicht den üblichen Dienstweg durchlaufen zu lassen.
Diese werden auf Grund vorliegender Erfahrung immer der hauptverantwortlichen Leitung einer jeweiligen Rechtsinstanz zugesandt.
Hardy Kaiser erhielt ein `im Auftrag- Schreiben` eines Staatsanwalt Dr. M., der das Recht des deutschen Staatsbürgers missbraucht, indem er ohne irgendeine Begründung zu liefern schlichtweg behauptet, das rechtswidrige Vergehen der Amtsrichterin M. in Heilbronn stelle keine Dienstpflichtsverletzung dar. (- die Strafanzeige gegen Amtsrichterin M. wird im Internet veröffentlicht werden).
STAATSANWALT DR. M. HIELT ES NICHT FÜR NOTWENDIG, SACHBEZOGEN ZU BEGRÜNDEN, WARUM DEM SO SEI !
HIER HANDELTE STAATSANWALT DR. R. WIE ANDERE JUSTIZBEAMTE, DIE SICH DER RECHTSBEUGUNG BEDIENEN.
Es ist bekannt, dass Justizbeamte, die Strafvereitelung im Amt sowie Rechtsbeugung ausüben, grundsätzlich nicht sachgemäß begründen.
Und da eine rechtswidrig agierende Justiz in Deutschland gegen sich selbst ermitteln darf, ist solch betrügerischen Staatsbeamten die Arroganz derart zu Kopf gestiegen, dass sie sich in ihrem verbrecherischen Handeln sicher fühlen. - Denn, wer außer der rechtsbeugenden Justiz, sollte über Gesetzesbrecher in der deutschen Justiz jemals ein Urteil fällen ?
Der Betrugsfall der Deutschen Justiz "Harry Wörz" oder "Sachsenskandal" findet in Deutschland in weiteren unzähligen Varianten statt.
Es scheint, als ob für Herbst 2011 dringender Bedarf besteht, den `Prototyp` einer Internetseite zu starten, die eigentlich erst 2013 publiziert werden soll.
Auf dieser Seite werden Namen von Staatsbeamten genannt, die in dringendem Verdacht stehen, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten. Auch, welche Strafanzeige in jeweiligem Fall erstattet wurde. Selbstverständlich werden vorliegende Umstände auf dieser neuen Homepage neutral beschrieben.
So könnten sich zunächst Heilbronner, Stuttgarter und Karlsruher Bürger darüber informieren, vor welchen Staatsbeamten man sich besser schützen sollte, da diese ihre Pflichten gegenüber dem Deutschen Staatsbürger verletzen.
Zusätzlich wird diese Seite mit Originalschreiben bestückt werden, um zu dokumentieren, auf welche Weise die jeweiligen Staatsbeamten (Richter, (Ober-)Staatsanwälte, Polizeibeamte) ihr Recht beugen.
Die Art und Weise, wie diese Homepage Sachverhalte darstellt, wird nach demokratisch, freiheitlich und grundrechtlichen Gesichtspunkten einwandfrei sein.
Freiheit, Grundrechte; Demokratie. - Drei Schlagworte, die Frau Leutheusser Schnarrenberger und das Bundesjustizministerium gerne unterstützen. (Korrektur: `wer`s glaubt wird seelig`)
Das Widerspruchschreiben an Staatsanwalt, `Herr Dr. M.` der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart:
Hardy Kaiser - Oxxxxxxxxxnerxxg xx – 7xxxx xxxxxxx
An die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zu Hd. von Generalstaatsanwalt Klaus Pfleger und Oberstaatsanwalt Manfred Seeburger
und Staatsanwalt `Dr.` R.
Olgastraße 2 / 70182 Stuttgart
Aktenzeichen: 25 Zs 2xx8/10
Sehr geehrter Generalstaatsanwalt Klaus Pfleger, sehr geehrter Oberstaatsanwalt Manfred Seeburger !
Herr `Doktor` M. !
Ihr Schreiben vom 16. Dezember 20xx kann nicht akzeptiert werden.
Offensichtlich haben Sie es, als Dr. und Amtskollege der amtsmissbrauchenden Familienrichterin M. nicht nötig, Ihre Entscheidungen anhand der Sachlage und den vorliegenden Tatsachen zu überprüfen und dementsprechend zu begründen.
Das, was Sie als eine Überprüfung bezeichnen, muss als purer Zynismus aufgefasst werden.
Ihre Dreh- und Wendehalstechnik unterstützt die Lüge gegenüber dem zu Unrecht Angeklagten Hardy Kaiser, er habe „Gewalt und Nachstellung“ ausgeübt. Diese infame und nicht haltbare sowie niemals begründete Lüge findet hiermit Unterstützung durch `Doktor` M., der somit nicht nur im Verdacht steht, Amtsmissbrauch seiner Kolleginnen als förderungswürdig zu erachten, sondern auch Strafvereitelung im Amt zu begehen.
Noch im Januar werden mehrere Gerichte Deutschlands die Strafanzeige gegen die verlogene POM P.H. in den Händen halten. Die Strafanzeige gegen das, was sich als `Richterin` M. bezeichnet und gegen Richter Dr. M. des OLG Stuttgart ebenfalls.
Und wenn Sie sich schon anmaßen, von Strafanzeigen seit dem Jahr 2006 zu sprechen, dann rate ich Ihnen an, sich schleunigst mit den vorliegenden Akten zu befassen und nicht nur auf meiner Homepage nachzulesen, was, irgendwann, wie und weshalb oder vielleicht, oder vielleicht doch nicht vorgefallen ist.
Ich verfüge jetzt noch über Zeugen seit dem Jahr 2006, die von der amtsmissbrauchenden POM P.H. und einem ganz bestimmten Oberstaatsanwalt S. in Heilbronn bis heute bewusst und mutwillig nicht befragt wurden.
Selbstverständlich sind Justizbeamte, die auf professionelle Weise Amtsmissbrauch ausüben, darauf angewiesen, zu behaupten, `Anzeigepunkte von Geschädigten wären haltlos.` – Wie steht es mit Ihnen, Herr Doktor ?
Es entspricht nicht nur meiner Erfahrung, dass Gesetzesbrecher und Verbrecher in der Deutschen Justiz unmöglich gegen sich selbst ermitteln möchten. Auch Personen wie POM P.H. und `Familienrichterin` M. möchten schließlich weiterhin das Privileg genießen, Amtsmissbrauch ungestraft auszuüben.
Ich weiß nicht, für welche Leistungen Sie Ihren Dr. – Titel erhalten haben. - Es ist mir auch vollkommen egal, solange Sie nicht imstande sind, Ihre Willkürentscheidung zu begründen. Ein Blinder ist froh, wenn er riechen kann. – Soviel zum Tatbestand, dass Sie nicht erkennen können, …….; beziehungsweise nicht erkennen möchten;……..
Das Verletzen von Grundrechten scheint eine Ihrer Spezialitäten zu sein.
Der Rechtsmittelweg an sich, ist durch rechtliche und gesetzliche Vorgaben bestimmt, die hier eindeutig, auch von Ihnen, Herr `Dr.`, missachtet wurden. – Vorsätzlich missachtet wurden! Ein Rechtsmittelweg ist niemals erschöpft, wenn sich, wie in vorliegendem Fall beweisen lässt, ein Amtsmangel auf den nächsten aufbaut und vor allen Dingen vorsätzliches und rechtswidriges Handeln durch Justizbeamte deshalb geschieht, um Strafe zu vereiteln und Amtsmissbrauch zu kaschieren.
Soviel zu Ihrer Arroganz, zu behaupten: „Ist der Rechtsmittelweg erschöpft, so muss dieser hingenommen werden.“ – In Karlsruhe lacht man und schüttelt über Ihre Äußerung in vorliegendem Kontext den Kopf. „Pure Willkür“, heißt es. – Als ein Demagoge wurden Sie hier bezeichnet.
Ein weiterer Satz, der vielleicht auf Fachidiotie oder Dummheit schließen lässt. (`Ich bin mir da nicht ganz sicher`): „Eine Verfolgung Unschuldiger scheidet im Rahmen eines Verfahrens nach dem Gewaltschutzgesetz von vornherein aus.“
Ich werde Sie, Herr Dr. M. mit unlauteren und verlogenen Mitteln und einer dreckigen, nicht nachweisbaren Lüge, wie sie der verlogenen POM P.H. und der rechtswidrig agierenden Amtsrichterin M. entspricht, nach dem Gewaltschutzgesetz anzeigen. – Somit sind Sie von vornherein als Schuldiger verfolgt und vor das Familiengericht zu stellen. Zudem werde ich Ihren Ruf mit den Bezeichnungen „ Kinderficker“ und „Vergewaltiger“ schädigen. Da die schmutzige Intrige der `Gewalt und Nachstellung` in keinem einzigen Punkt der Wahrheit entspricht und diesbezüglich vor Gericht nichts vorgeworfen wird, genügt es, dass man Sie über 40 Minuten hinweg unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Sitzungssaal provoziert.
Solche dreckigen Handlungsweisen, die hier vorliegen, entsprechen vielleicht Ihrem Niveau, Herr `Doktor`, da Sie solche Praktiken durch Strafvereitelung schützen; - aber nicht meinem !
Wie viele wüste Facetten stehen Personen, wie Ihnen noch zur Verfügung, das Recht des Staatsbürgers zu verletzen? Es ist mir klar, dass Feiglinge, deutscher Abstammung, vor 75 Jahren noch viel schlimmere Dinge hingenommen haben. Dies sehe ich nicht als Anlass, Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch, auch von Ihnen, zu akzeptieren.
Und hätte der Selbstreinigungsprozess innerhalb der zunächst fehlerhaft und daraufhin mutwillig und betrügerisch agierenden Justiz in Heilbronn einigermaßen funktioniert, dann würde vorliegender Fall keine Wogen schlagen. – Der Fall wäre bereits seit zwei Jahren zu den Akten gelegt. Aber bitte nicht mit andauerndem Lügen, Betrügen und Rechtsbeugung, wie Sie und Ihre Damen und Herren Kollegen es betreiben.
Und, seien Sie bitte vorsichtig mit Ihrer Aussage: `beleidigende Inhalte in Strafanzeigen`. Es existiert keine einzige Strafanzeige, in der Beleidigungen erfolgen. – Vielleicht sollten Sie anfangen zu differenzieren. Die Justiz HN war nicht in der Lage verschiedene Strafanzeigen, die nach Sachlage unmittelbar zusammenhängen, im notwendigen Kontext zu betrachten. Dies sollte auch nicht geschehen, wenn ein Oberstaatsanwalt S. Heilbronns um jeden Preis im Sinne einer `erfolgreichen` Rotlichtanwältin, und letzten Endes zu Gunsten xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx und xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx entscheiden möchte. – Mit nötigen Kontakten zu Personen, die in den jeweiligen Positionen sitzen, kann jeder Mensch `erfolgreich` sein. – Kann auch xxxxxxx xxxxxxxxx erfolgreich sein.
Es existieren keine haltlosen Anzeigen! Aber, um das zu beurteilen, sollte man die Akten auch gelesen haben. Offensichtlich haben Sie dieses versäumt! Ebenfalls möchte ich Sie bezüglich des Verweises `Rechtsmissbrauch` erinnern, dass das Recht von mir nicht missbraucht werden kann, solange die von mir mehrfach dargestellten Mängel, Vorsätzlichkeiten und Tatbestände in der Justiz ohne weiteres nachgewiesen werden können und einer (öffentlichen) Klärung ermangeln!
Es existieren in diesem Fallkomplex seit 2006, in JEDER von mir erbrachten Strafanzeige, zahlreiche, nachweisbare Rechtsmängel, so dass ich es mir in den nächsten 5 Jahren ohne Zweifel leisten kann, erneut Strafanzeigen zu erstatten. Unter anderem, weil Personen wie Sie das Recht des deutschen Staatsbürgers verletzen.
Außerdem, wenn Sie glauben §226 und §242 (BGB) wären dazu erfunden, dass SIE den Schadensanspruch rechtsverdrehen; - und einen volkswirtschaftlichen Schaden in der Öffentlichkeit durch Rechtsbeugung bewirken, dann ist das ein Fall fürs öffentliche Gericht.
Sie, Herr `Dr.`, missbrauchen hier das Recht des deutschen Staatsbürgers, weil Sie denken, Sie können es sich leisten, Tatsachen unter den Tisch zu kehren. Das `Rechtsmittel`, das gesetzlich verankert ist, um gegen Justizbeamte einzuschreiten, welche ihr Amt missbrauchen, indem sie Rechtsparagraphen verschiedener Gesetzesbücher willkürlich handhaben, scheint Sie nicht zu interessieren.
Sollten Sie tatsächlich irgendwann vorliegende Akten gelesen haben, dann können wir uns gerne über § 152 Abs. 2 StPO unterhalten und darüber, wie schamlos und willkürlich Sie, Herr `Dr.`, diesen Paragraphen handhaben. In ihrem pro forma geschusterten Schlussabsatz, in der Sie eine Begründung zur Erhebung einer öffentlichen Klage und die erforderlich zu benennenden Beweismittel erwähnen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Sachlage in den Strafanzeigen seit 2006 klar formuliert wurde und selbst Justizbeamte, die über eingeschränkte Lese- und Textverstehens-Kompetenzen verfügen, den Inhalt verstehen müssten.
Außerdem: Wenn Sie der Meinung sind, Herr `Dr.` M.(`Staatsanwalt`), sich gegen unlautere Handlungsweisen amtsmissbrauchender Staatsbeamter zu wehren, unterstünde einem Rechtsmissbrauch, so mag das in bestimmten Kreisen als Ihre Privatmeinung gerne akzeptiert werden. Aber sicher nicht in der Ausübung Ihres Amtes, das normalerweise ein Mindestmaß an `moralischem` Verstand und definierten Berufspflichten voraussetzt.
Sehen Sie es also nicht persönlich, wenn aufgrund Ihrer absurden und willkürlichen Einstellungsverfügung Strafanzeige gegen Sie erstattet wird. Sehen Sie es als rechtmäßige Anerkennung Ihres fragwürdigen Entscheids; - Ihrer erbrachten `Leistung`.
Dieses Schreiben samt den benannten Strafanzeigen (M.-M.-P.H.) werde ich auch anderen Adressen zukommen lassen. – Unter anderem der Stuttgarter Presse. – Zunächst werde ich hier noch eine Vertraulichkeitseinschränkung erteilen. – Bis; ….. .
Zudem werde ich mir überlegen, aufgrund des Schadens, den ich durch langfristigen Amtsmissbrauch erleide, ab Januar einen Arzt aufsuchen. - Amtsmissbrauchende POM P.H. der Stadtpolizei HN demonstrierte, dass so etwas nicht schaden kann.
Selbstverständlich kann Ihre Willkürentscheidung nicht akzeptiert werden. Sie sind verpflichtet, wegen verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern Anhaltspunkte vorliegen. – Diese liegen, in der vom Familiengericht Heilbronn erbrachten Schweinerei, vor!
Und: Denken Sie wirklich, mir sei langweilig oder ich hätte nichts besseres zu tun, als Schriftverkehr mit Justizbeamten zu führen, die sich Ihrer Verantwortung nicht bewusst sind? – Beileibe nicht . So gut wie Ihnen geht es mir nicht, dass ich mir leisten kann über anderer Leute Schaden hinweg zu blicken.
Was Sie und die hier beteiligten Spezialisten in Sachen Rechtsbeugung zu verantworten haben, ist Teil eines volkswirtschaftlichen Schadens und die Verletzung von Grundrechten. – Weshalb für die zukünftigen Strafanzeigen das Bundesverfassungsgericht, die Europäische Rechtsebene und in weiteren Details das LKA zuständig ist.
Und, da Sie sich mir persönlich nicht vorgestellt haben, aber Ihr Schreiben vom 16.12.20xx mit „im Auftrag“ unterschrieben hatten, bitte ich Sie darum, nächstes Mal ausdrücklich zu benennen, in wessen Auftrag sie handeln, - besser gesagt, es unterlassen haben, zu handeln.
Da ich die Strafanzeige gegen Amtsrichterin M., Herrn Generalstaatsanwalt Klaus Pfleger und dem leitenden Oberstaatsanwalt Manfred Seeburger persönlich zukommen ließ, also der hauptverantwortlichen Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, muss ich vermuten, dass diese Personen Ihr rechtsbeugendes Handeln unterstützen.
Sollten die schmutzigen Handlungsweisen aus der Justiz in den nächsten Wochen noch perversere Formen annehmen, so möchte ich darauf hinweisen, dass ich ebenfalls mit Amnesty Deutschland in Kontakt stehe; diese ebenfalls informiert habe. Vor allen Dingen mit der Bitte, dass Amnesty seinen Fokus bezüglich `Amtsmissbrauch in Deutschland` über das Thema `Körperverletzung durch Justizbeamte` hinweg erweitert. Um diejenigen Bereiche ergänzt, in denen Amtsmissbrauch in einer unkontrollierten Justiz noch weitaus häufiger als Körperverletzung geschieht.
Der investigative Journalist Nierste wies vor wenigen Tagen darauf hin, worauf ich achten sollte, damit mich eine verbrecherische Justiz nicht ohne weiteres gegen die Wand fährt. Eine Äußerung, die während dieses Gesprächs fiel: „Sie wissen gar nicht, wie viele Unschuldige in deutschen Knästen sitzen, nur weil sie sich gegen Unrecht aufgelehnt haben.“
– Sollten die Justizverbrecher mit denen ich es zu tun habe, es so weit treiben, so machen Sie sich auf einen Hungerstreik gefasst. – Und danach auf eine noch konsequentere Öffentlichkeitsarbeit. Wie gesagt, Amnesty habe ich inzwischen informiert.
Die dreckige Lüge der „ Gewalt und Nachstellung“, die Sie, Herr `Doktor`, als Insider einer rechtsbeugenden Justiz befürworten, bedarf der Aufarbeitung.
Hiermit verlange ich zwingend, was mir durch Ihre rechtsbeugenden Kollegen `Amtsrichterin` M. und `Richter` Dr. M. seit fast einem ganzen Jahr verwehrt wird: Umgehende Akteneinsicht in vorliegendem Az.: 11 Js 32979/10.
Trotzdem ein schönes neues Jahr 2011; - mit dem Ratschlag, diesen Brief nicht persönlich zu nehmen, sondern schlicht und ergreifend als Resultat Ihrer mangelhaften Leistung.
Hardy Kaiser.
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Vorab eine bescheidene Anfrage vom 12.01.2010 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart:
An die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - Hauptverantwortliche Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - - Generalstaatsanwalt Klaus Pfleger und Oberstaatsanwalt Manfred Seeburger - Olgastraße 2 / 70182 Stuttgart
Aktenzeichen: 25 Zs 2xx8/10
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Klaus Pfleger,
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Manfred Seeburger,
ein Staatsanwalt namens `Herr Dr. M.` antwortete mir mit einem Schreiben vom 16. Dezember 2010.
Herr Doktor hat sich mir leider nicht persönlich vorgestellt.
Herr Doktor unterzeichnete mit dem Passus `im Auftrag`.
Herr Doktor verzichtet in diesem Schreiben grundsätzlich auf eine sachbezogene Begründung.
Da ich niemals einen Staatsanwalt `Herr Dr. M.` angeschrieben hatte, sondern Sie, Herr Klaus Pfleger und Sie, Herr Manfred Seeburger, bitte ich Sie sich in den nächsten Tagen darüber zu äußern, ob Sie den Inhalt des Schreibens vom 16. Dezember 20xx unterstützen und den Inhalt dieses Briefes rechtfertigen. - PS.: Sollten Sie auf dieses Schreiben hier nicht antworten, so stellt auch das eine zufriedenstellende Antwort dar.nicht an
Mit freundlichen Grüßen und auf baldige Antwort verbleibend,
Hardy Kaiser.
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