Es ist amtlich, nachweisbar und beschlossen:
DER BUNDESGERICHTSHOF (BGH) UNTERSTÜTZT DURCH RECHTSWIDRIGKEIT UND DURCH LÜGEN ENTSTANDENE BESCHLÜSSE; .....
..... und benutzt hierbei selbst das Mittel der Lüge.
Auszüge des Briefwechsels mit dem Bundesgerichtshof.
( siehe unten: 1. + 2. ANTWORT )
Scan des geleisteten Beschlusses von fünf (inzwischen sieben) Richtern des XII. Zivilsenats vom Bundesgerichtshof, der eindeutig auf einer bewussten erbrachten Lüge basiert, um sich mit dem Tatbestand des Amtsmissbrauchs durch Justizbeamte in Heilbronn und dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht auseinandersetzen zu müssen. (nach unten scrollen).
Die effizienten Strukturen der Deutschen Justiz und rechtsbeugende Staatsanwälte sowie Richter bis hin zum Bundesgerichtshof ermöglichen in Sachen Rechtsbeugung einiges - (§339 StGB).
BUNDESGERICHTHOF - BESCHLUSS:

("mit zwei Strafrechtsanwälten wurde bereits vor Veröffentlichung dieser Seite gesprochen" - Hardy Kaiser). - Wer jedoch neugierig sein sollte, der kann die Seite `FAMILIENGERICHT HN`, und `SCHURKEN in der JUSTIZ HN` öffnen. Dort kann man vorab nachlesen, welche Methoden des Amtsmissbrauchs vom Bundesgerichtshof unterstützt bzw. geschützt werden, (durch den Präsidenten des BGH, Klaus Tolksdorf, höchstpersönlich).
1. ANTWORT an den BUNDESGERICHTSHOF:
9. August 20xx:
Berechtigter Widerspruch aufgrund versuchter Rechtsbeugung der Richter-Persönlichkeiten Dr. H..... - Richter Prf. Dr. W..... - D.... - S.... - G....
Da SIE rechtsbeugende Mittel verwenden, sich nicht mit den Inhalten vorliegender Akten auseinandersetzen zu müssen, die den langwierigen Fall der amtsmissbrauchenden POM P.H. / Stadtpolizei HN und das rechtswidrige Handeln der Familienrichterin M. / Familiengericht Heilbronn beinhalten, bitte ich Sie, Ihre Entscheidung zu überdenken und Ihren gefassten Beschluss zu revidieren.
Auf Antwort verbleibend und hochachtungsvoll, Hardy Kaiser.
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Korruption (lat. corruptus – bestochen):
... im juristischen Sinn ist dies der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion der Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, zum Beispiel auch Stiftungen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.
Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
Im politischen Sinn ist Korruption, nach einer Definition des Politikwissenschaftlers Harold Dwight Lasswell, die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils.
In einer weiter gefassten Definition bedeutet Korruption auch „moralische Verdorbenheit“ - (was den Kern der hier vorliegenden Problematik, - das Verhalten von Klaus Tolksdorf (Präsident des BGH) und seine ihm unterstellten Richter des XII. Zivilsenats betrifft.
(Quelle: Wikipedia)
Aufgrund dieser Definition, die vorliegenden Fall durchaus zu verstehen hilft, erfolgt nun der Text eines Schreibens vom 22.09.20xx von Richtern des Bundesgerichtshofs:
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS VOM 22. September 2010:
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. September 2010 durch die vorsitzende Richterin Dr. H., den Richter Prof. Dr. W., die Richterin Dr. V. sowie die Richter D. und Dr. K. auf die Gegenvorstellung zu behandelnde Eingabe des Antraggegners vom 9. August 2010 beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren ist durch den Beschluss des Senats vom 14. Juli 2010 abgeschlossen. Bei diesem Beschluss hat es sein Bewenden. Ein weiteres Rechtsmittel ist nicht gegeben.
Der Antragsgegner kann nicht mit einer Antwort auf weitere Eingaben in dieser Sache rechnen.
Dieses Schreiben des BGH lässt sich wohl nur mit folgenden Worten beschreiben:
"Gott ist tot ! - Es lebe der Bundesgerichtshof und die Allmacht der Rechtssprechung, womit Richter des Bundesgerichtshofs amtsmissbrauchende Kollegen unterstützen." - Hardy Kaiser.
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Nach der allgemeingültigen Definition des Begriffs `Korruption` und einer ersten Antwort des Bundesgerichtshofs (22.09.20xx) muss ein geradliniger Staatsbürger, der sich gegen Amtsmissbrauch in der Justiz wehrt, feststellen, dass Richter des Bundesgerichtshofs, mit 99,999 %-iger Sicherheit, Amtsmissbrauch ihrer Kollegen für wertvoll und förderungswürdig erachten.
Deshalb, ein letzter Versuch, sieben Richter des Bundesgerichtshof anzusprechen. Wie weit deren Gewissen demokratietauglich ist und diese `Richterpersönlichkeiten`überhaupt über ein Gewissen verfügen
2. ANTWORT an den BUNDESGERICHTSHOF
Hardy Kaiser – Oberxxxxxxxxweg 1x – 7xxxx Axxxxxx-Unxxxxxxxxx wwww.amtsmissbrauchdurchjustiz.de
(22.09.20xx)
An den Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat – Familie und Miete zu Hd. der Richterpersönlichkeiten Hxxx – Wxxxxxx – Dxx – Sxxxxxxx – Gxxxx – Kxxxxx – Vxxx.
XII ZB 2x5/10.
Berechtigter Widerspruch aufgrund mutmaßlicher Rechtsbeugung der Richterpersönlichkeiten Hxxx – Wxxxxxx – Dxx – Sxxxxx – Gxxx – Kxxxxxxxx – Vxxx.
Da Sie eine Unwahrheit dazu verwenden, sich nicht mit den Inhalten der vorliegenden Akten beschäftigen zu müssen, die den langwierigen Fall der amtsmissbrauchenden Polizeiobermeisterin P.H. von der Stadtpolizei HN und das rechtswidrige Agieren der Amts- und Familienrichterin M. (Familiengericht HN) beinhalten, bitte ich Sie, Ihre Entscheidung nochmals zu überdenken und Ihren gefassten Beschluss zu revidieren.
Dies, um sich mit der eigentlichen Problematik, - der Sache selbst, nämlich dem mehrfachen Amtsmissbrauch, bis hin zum Bundesgerichtshof, auseinanderzusetzen.
Es macht keinen Sinn, dass Sie, Richter des Bundesgerichtshofs, eine Lüge benutzen, um sich nicht mit hochgradigem Amtsmissbrauch in der Justiz Heilbronn beschäftigen zu müssen. – Rechtsbeugendes Handeln macht vorliegenden Amtsmissbrauch deshalb nicht ungeschehen !
Dass eine Polizeiobermeisterin P.H. in Heilbronn das Recht besitzt,
- (ob bewusst oder unbewusst) in ihrer Ermittlungstätigkeit xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxx entgegenzuarbeiten;
- dabei Akten nachgewiesener Weise (im wiederholten Fall mit einem Polizeireviermeister M.) manipulieren darf;Ein Staatsanwalt Heilbronns das Recht besitzt,
- Strafanzeigen gegen den mehrfachen Amtsmissbrauch dieser Polizeiobermeisterin ohne Begründung einzustellen;
Ein Oberstaatsanwalt der Justiz Heilbronn
- einer erfolgreichen Rotlichtanwältin entgegenarbeiten darf.
Dies unter anderem durch- konsequentes Verletzen des Legalitätsprinzips;
- durch Unterdrücken von Anzeigen und Akten, sowie weiteren bereits mehrfach thematisierten Gesetzesverstößen; ……. - siehe gesamte Akteneinsicht.
Dadurch
xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx xxxx xxxxxxxxx xx xxxxxx xxxxx xxxxxxxx xxxxxxxx, Schutz bietet und
- in einem weiteren Fall durch Strafvereitelung im Amt, der genannten erfolgreichen Rotlichtanwältin B.U. positive Beschlüsse problemlos entgegenlancieren darf, ………..
Indem dieser Oberstaatsanwalt S. auf verschiedene Weise sein Amt missbraucht,
ist auf das System einer unkontrollierten Justiz Deutschlands zurückzuführen.Auch, dass vor weniger als zwei Jahren, drei Richter des Oberlandesgerichts bezüglich der ersten Strafanzeige gegen Polizeiobermeisterin P.H. der deutschen Sprache nicht mächtig sein wollten, und meinem Anwalt einen schwerwiegenden Vortragsmangel attestierten, (der nach weiterer Prüfung überhaupt nicht vorhanden war);
- dies um Amtsmissbrauch in der Justiz Heilbronn zu vertuschen, - bestätigt Handlungsweisen unter Staatsbeamten, die sich weder ihrem Beamteneid, noch den vorgeschriebenen Gesetzen verpflichtet fühlen.
Zur Akte XII ZB 28x/10, die Ihnen, Richter und Richterinnen Hxxx – Wxxxxx – Dxx – Sxxxxxx – Gxxxx – Kxxxxxxx - Vxxx zugrunde liegen:
Dass sich zuletzt die benannte Ermittlungsbeamtin auf Staatskosten einen schmutzigen und rechtswidrig durchgeführten Prozess leisten darf und mit Hilfe von Amtsrichterin M. / Familiengericht Heilbronn, Unterstützung in einer konsequent verlogenen, noch nicht einmal in Ansätzen begründeten und beweiskräftigen Anklage „Gewalt und Nachstellung“ erfährt, zeigt, wie verkommen, verlogen und versaut nicht kontrollierte Justizbeamte ihr Amt ausüben dürfen.
Nochmals, auch für Richter in roten Roben, die im Verdacht stehen, Amtsmissbrauch durch Justizbeamte als einen akzeptablen Umstand zu unterstützen:
• NIEMALS wurde durch Hardy Kaiser in irgendeiner Form Gewalt und Nachstellung ausgeübt !!!
• Sämtliche Begründungen, dass hochgradiger Amtsmissbrauch dieses rechtswidrige Verfahren am 22.01.20xx, in der Hauptverantwortung von Richterin M. sowie der korrupten, verlogenen Justiz Heilbronn möglich werden ließ, haben Sie bereits erhalten. - Nicht durch mich, sondern durch den rechtsbeugenden Richter Dr. M. / OLG Stuttgart.
Nach Aussage Dr. M. liegen Ihnen sämtliche Beschreibungen des erbrachten Amtsmissbrauchs der Justiz Heilbronn komplett vor. Es sind die Ihnen vorliegenden Papiere, derer Sie sich mit Hilfe einer Lüge weigern, sie einzusehen.
Dass diese Ermittlungsbeamtin letzten Endes in ihrem unrechtmäßigen Verhalten durch Richter Dr. M. / Oberlandesgericht Stuttgart und seinem gleichgültigen Kammergremium unterstützt wird, - ohne dass eine sachgemäße Erörterung in vorliegendem Fall geleistet wurde, entspricht den üblichen Leistungen, die der Steuerzahler durch das Oberlandesgericht Stuttgart gewohnt ist, wann immer sich eine Beschwerde gegen amtsmissbrauchende Staatsbeamte Baden- Württembergs richtet.
Dies wurde übrigens nicht nur durch meinen eigenen Aktenverlauf bestätigt.
Die Antwort, was durch diesen unlauteren Winkelzug Dr. M. erreicht werden sollte, haben Sie, Hxxxx – Wxxxxx – Dxx – Sxxxxx – Gxxxx; - und Kxxxxxxx - Vxxxx persönlich erbracht.
Ich hätte mir in den widerlichsten Albträumen nicht vorzustellen gewagt, dass selbst der Bundesgerichtshof, durch fragwürdige Scheingründe amtsmissbrauchenden Kollegen entgegenarbeiten wird.
Mein ehemaliger Anwalt, der in den wichtigsten Paragraphen des Strafrechts nicht bewandert war, meinte: “Dieser Fall kommt niemals zum Bundesgerichtshof. Dazu wäre er zu klein`.
Tatsächlich bildete ich mir als naiver und gutgläubiger Mensch vor wenigen Wochen noch ein, wenn die Akten nun tatsächlich, wenn auch durch den befangenen Richter Dr. M., bis zum Bundesgerichtshof gelangt sind: `Wer weiß, dann müsste doch eine objektive Abhandlung vorliegenden Falls ermöglicht werden`. – Ein Grund, weshalb ich mich mit den Strafanzeigen gegen diese amtsmissbrauchenden Personen bisher noch zurückgehalten hatte.
Ihre engagiert amtsmissbrauchende Kollegin des Familiengerichts HN, Richterin M. wird umgehend strafrechtlich angezeigt werden. Dasselbe gilt für Richter Dr. M.. Außerdem wird die in mehreren Punkten rechtswidrig handelnde POM P.H. mit einer allumfassenden strafrechtlichen Anzeige verklagt werden, die ihren gesamten Amtsmissbrauch, seit Dezember 2006 bis jetzt beschreibt.Der Begriff `Dienstaufsichtsbeschwerde` ist in vorliegendem Fall unangebracht, da die Justizbeamten mit denen ich mich auseinandersetzen muss, offensichtlich ein straffälliges Verhalten aufweisen.
Es ist schon eigenartig, wie wertvoll Richtern wie Ihnen, Handlungen des `Amtsmissbrauchs durch Justizbeamte` sind. – Zumindest, wenn es um das Bemänteln und Verschleiern von geschehenem Amtsmissbrauch geht. – Da ist es dienlich, dass das unkontrollierte System der Deutschen Justiz ausschließlich auf Kosten des Steuerzahlers finanziert wird. – Durch diesen Umstand kann man sich das Vertuschen von Amtsmissbrauch auch einiges kosten lassen.
Ich bin sicher, dass Ihr Beschluss vom 14. Juli 20xx auf einem Irrtum beruht.
Zudem gehe ich davon aus, dass Sie, als Richter der höchsten gerichtlichen Instanz Deutschlands, Interesse daran haben, dass illegitimes und gesetzwidriges Verhalten von Personen mit krimineller Potenz nicht ungeahndet bleibt. – Auch, wenn es Ihre Justizkollegen sind, die offensichtlichen Amtsmissbrauch ausüben.
Hiermit bitte ich Sie vielmals, Ihren mit einer `Unwahrheit` begründeten Beschluss zu revidieren und sich mit den Inhalten vorliegender Akten auseinanderzusetzen.
Dies, um dem Amtsmissbrauch Ihrer willkürlich handelnden Kollegen, nach über drei Jahren endlich ein Ende zu setzen.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir zwecks weiterer Vorgehensweise so bald wie möglich Nachricht zukommen lassen.
Gerne möchte ich darauf verzichten, die Strafanzeigen gegen Richterin M., POM P.H. und Richter Dr. M., der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien zugehen zu lassen. - In diesem Fall mit einer Schilderung vorliegenden Amtsmissbrauchs, der bis zum Bundesgerichtshof hin schildert, dass rechtsbeugende Mittel von Justizbeschäftigten in Deutschland deshalb verwendet werden, um sich nicht mit Akteninhalten beschäftigen zu müssen, die hochgradigen Amtsmissbrauch thematisieren. Nicht ich bin es, der einen volkswirtschaftlichen Schaden durch sein Handeln herbeiführt, sondern Sie, da Sie sich möglicherweise vorsätzlich das Recht herausnehmen, `allgemeingültiges Recht` auf Kosten des Steuerzahlers zu beugen.
Nicht ich bin in diesem Fall ein Staatsfeind, sondern Justizbeamte, die ihr Amt missbrauchen und dadurch einen volkswirtschaftlichen Schaden in der Zivilbevölkerung hervorrufen.
Somit auch diejenigen Justizbeamten, die sich das Recht herausnehmen mit erlogenen Anklagen der `Gewalt und Nachstellung` geradlinigen aber kritischen Staatsbürgern zu schaden. – Dies, um Unschuldigen mit betrügerischen Mitteln die Redefreiheit zu untersagen.
Ich hatte jeder nächsthöheren Gerichtsinstanz vertraut und Geduld entgegengebracht. Alles, worum ich gebeten hatte war, dass der Amtsmissbrauch in der Justiz Heilbronn durch die `dienstaufsichtsführende Behörde vor Ort` intern geklärt und aufgearbeitet wird !
Diese zwingend notwendigen Rechtsschritte wurden konsequent unterlassen. Unbefangen wie ich war,verzichtete ich im Vertrauen auf Oberstaatsanwalt S.... während der ersten eineinhalb Jahre auf die Erstellung von Strafanzeigen.
Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die dienstaufsichtführende Behörde vor Ort lügt, betrügt, manipuliert und gegen mehrere Paragraphen des dreißigsten Abschnitts des Strafgesetzbuchs verstößt.
Es liegt an Ihnen geradlinig zu verfahren. Sie, Richter des Bundesgerichtshofs wurden im Anliegen des Deutschen Staats dazu beauftragt, Rechtsfälle nach objektivem Maß und nach sachlichen Inhalten zu beurteilen und nicht nach purer Willkür dem hochgradigen Amtsmissbrauch Ihrer Justizkollegen entgegenzuarbeiten.
Ich bitte hiermit vielmals und inständig um Ihre persönliche Mithilfe und um eine sachliche Auseinandersetzung vorliegenden Falls, und somit um ein Beenden des geschehenen Amtsmissbrauchs. Wenn nicht Sie, wer dann in diesem Staat, - dem eine von unabhängigen Instanzen verschonte Justiz zugrunde liegt.
Zudem beantrage ich hiermit sofortige Akteneinsicht !
Mit freundlichem Gruß und hochachtungsvoll; Hardy Kaiser. (22. Sept. 2010)
Sollte Hardy Kaiser bis zum 1. November 20xx keine Antwort vom BUNDESGERICHTSHOF erhalten geschieht in nächsten Etappen folgendes:
Dieses Schreiben wird samt dem Hilfe-Ersuchs-Schreiben -(siehe: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger) und der Strafanzeige gegen Amts- und Familienrichterin M. an Presse und Medien weitergeleitet.
Die Strafanzeige gegen Amts- und Familienrichterin M. wird an das Bundesjustizministerium und an Justizministerien verschiedener Länder weitergeleitet.
Irgendwann ist das Maß auch für Justizgeschädigte voll !
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Friedrich Dürrenmatt bezeichnete in seinem Schweizer-Psalm die Schweiz als ein `Scheißland`. (ähnliche Justiz-Struktur wie in der BRD).
Deutschland, mit samt seiner Kultur ist sicher kein Scheißland, aber die unkontrollierte Justiz Deutschlands mit samt ihrer Vielzahl korrupter Staatsbeamter, ist Garantie dafür, dass Deutschland zu einem Scheißland mutiert.
Thilo Sarrazin, der sicher nicht zu den dümmsten Köpfen dieser Nation gehört, hätte weitaus mehr Intelligenz beweisen können, wenn er, anstatt rassistisch angehauchte Parolen zu verkünden, erörtert hätte, wie sich Deutschland mit Hilfe einer unkontrollierten Justiz abschafft.
Sämtliche von Hardy Kaiser erstellten Inhalte der gesamten Internetseite, sind vom Verfasser frei erfunden. Irgendwelche Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten, Orten oder Personen, sind rein zufällig.