"Für den Triumph des Bösen genügt es, wenn die `Guten` Nichts tun." - Edmund Burke (1729 - 1797).
| Diese zeitlose Aussage des britischen Schriftstellers, Staatsphilosophs und Politikers formuliert die Grundvoraussetzung unserer heutigen Situation, in der Organisierte Kriminalität in einem grenzenlosen Europa sehr gute Entfaltungsmöglichkeit besitzt. Staatsbeamte der deutschen Justiz, die sich in (europäischer) Unwissenheit, Gleichgültigkeit, und der `weit verbreiteten Mentalität des Wegsehens` üben, muss man als Wegbereiter und Förderer der Organisierten Kriminalität betrachten. | ![]() |
Welche Gründe gibt es für das `Nichts-Tun` bei Beamten in der deutschen Justiz ?
Inkompetenz, Überlastung, Faulheit ?
Angst vor Zwangsversetzung bei nicht systemkonformem Verhalten ?
Begünstigung; - Förderung von kriminellen Strukturen zwecks eigenen Vorteils ?
Mangel an moralischem Verantwortungsbewusstsein ?
..., die Liste von Gründen für das `Nichts-Tun` bei Staatsbeamten der deutschen Justiz lässt sich unendlich fortführen.
- Hier sind ebenfalls Staatsbeamte der obersten gerichtlichen Instanz Deutschlands, dem Bundesgerichtshof, gemeint, dem sich seit 14. Juli 2010 nachweisen lässt, dass verantwortliche Richter Beschlüsse herbeiführen, ohne vorliegende Akteninhalte zur Kenntnis zu nehmen. - Besser gesagt: Akteninhalte bewusst nicht zur Kenntnis nehmen, um amtsmissbrauchende Beamte in der Deutschen Justiz zu schützen.
Aber, - trotz Nichtstun:
Dürfen sich diejenigen zu den Guten zählen, die grundsätzlich `nichts` tun ?
Wenn Staatsdiener `nichts` tun, die auf Grund ihres Berufsauftrags dazu verpflichtet sind, - darf man dann heute noch überrascht sein, wenn Organisierte Kriminalität in Deutschland einen ganz besonderen Ausübungsort entdeckt hat ?
Staatsanwälte, Richter und weitere Beteiligte des Krähen-Systems `Deutsche Justiz` wissen, dass sie einer unabhängigen Instanz gegenüber keine Rechenschaft schuldig sind. Muss man sich unter solch einer Voraussetzung noch wundern, wenn Justizbeamte nicht mehr das Notwendige tun ?
Wie hoch beträgt der finanzielle Schaden des Steuerzahlers durch dieses `Nichts- Tun` solcher Staatsbeamten ?
Weshalb werden Steuern mit dem momentanen Spitzensteuersatz von 42 bzw 45% entrichtet, wenn Beamte der deutschen Justiz immer wieder, konsequentem `Nichts- Tun` und der Mentalität des Wegsehens freien Lauf lassen und durch dieses Verhalten Staat und Bürger um Gelder in Millionen- bis Milliardenhöhe schädigen ? (siehe benannte Fachliteratur auf dieser Homepage).
Geht es hier auch um diejenigen Rechtslücken, die sich in der Wirtschaftskrise niederschlagen? Schriftlich verankerte Rechtsmängel, deren Schaden der einfache Steuerzahler mit seinem bescheidenen Gehalt in den Steuertopf hinein ausgleichen muss?
Staatsbeamte der deutschen Justiz, die ihren Berufsauftrag missachten und regelmäßig gegen das Legalitätsprinzip verstoßen, - muss man bei solchen Amtsträgern nicht zwangsläufig von vorsätzlichem Amtsmissbrauch sprechen ?
Das Verantwortungsbewusstsein solcher Staatsbeamten ist entweder geschwunden, oder war niemals wirklich vorhanden. - Denn, wie hätte das, aus dem Nachkriegs- Deutschland reformierte, weltweit bewunderte Rechtssystem, zu solch unlauterer Praxis verkommen können ?
Die Praxis des Amtsmissbrauchs, wie man sie immer häufiger antrifft. - In Zeiten eines grenzenlosen Europas müsste ein Verantwortungsbewusstsein in diesem Bereich doppelt vorhanden sein.
Höchste Zeit, an diesem System etwas zu ändern. Sollten unsere Kinder für uns irgendeinen Wert besitzen, dann müssen die Grundlagen unserer Gesetzgebung hinterfragt und im Sinne der nachfolgenden Generationen verändert werden!
Zum Beispiel in Paragraphen des Strafgesetzbuchs. Der nicht- versicherte Bereich des Strafrechts, der oftmals demjenigen `Recht` erteilt, der über die größeren finanziellen Ressourcen verfügt. - Ein zweifelhaftes Strafrecht:
`Recht Demjenigen, der das meiste Geld besitzt.`
Wie kommt es, dass Staatsbeamte wie Helmut Kohl und Max Strauß ..., usw; - trotz eindeutiger Rechtsvergehen so gut wie straffrei erklärt werden? - Ein Herr Zumwinkel bei der Verkündung seiner Geldstrafe einen zufriedenen Gesichtsausdruck nicht verbergen kann?
Ein nicht-prominenter Staatsbürger Deutschlands müsste bei solch einem Rechtsvergehen mit einer existentiell-bedrohlichen Strafe rechnen. (Korrektur:- seit dem 13. März 09 haben wir Antwort erhalten, weshalb Zumwinkel, überaus privilegiert, rundum zufrieden sein darf). - Das Regelwerk der Deutschen Justiz hat dafür gesorgt.
Schlaraffenland Deutschland ! Die Reichen werden durch Umverteilung des Geldes und durch offensichtliche Defizite in der Rechtssprechung belohnt. Andererseits nagen immer mehr Bürger unter dem Existenzminimum.
Der deutsche Justizbeamte weiß, dass der gutgläubige Staatsbürger keine andere Möglichkeit besitzt, als der JUSTIZ zu vertrauen. Denn die Gesetzestexte sind für Außenstehende schwer zu entschlüsseln. - Mit diesem Bewusstsein bietet sich verlockend an, dass nicht-pflichtbewusste Justizbeamte Ermittlungsfälle willkürlich abhandeln.
Es kann nicht sein, dass Staatsanwälte, Richter und weitere Justizbeamte nach freiem Ermessen entscheiden, ob sie das Legalitätsprinzip verletzen und der Kriminalität freien Lauf lassen.
Es darf nicht sein, dass der Steuerzahler den Justizbeamten ein fürstliches Gehalt finanziert, - andererseits damit rechnen muss, von diesen Staatsbeamten benachteiligt und übervorteilt zu werden.
Das Fehlen einer unabhängigen Prüfinstanz gegenüber Staatsanwälten, Oberstaatsanwälten und Richtern, entspricht keiner demokratischen Grundordnung.
Beispiele für das Hand- in Hand- Gehen Beteiligter innerhalb der Justiz, gibt es zu Genüge. Den Schaden bezahlen gutgläubige und hilfesuchende Staatsbürger.
Journalisten und Autoren, die nicht unbedingt das Ansehen unserer Politiker und Rechtsbeamten besitzen, haben zahlreich belegt, dass Parteilichkeit und willkürliche Entscheidungen in der deutschen Justiz regelmäßig stattfinden.
Diese Internetseite soll in verschiedenen Fällen des Amtsmissbrauchs aufzeigen, wie brüchig unser scheinbar demokratisches Staatsrecht ist und demgegenüber Alternativmöglichkeiten besprechen.
Dass ich mit dem Inhalt dieser Homepage nicht nur Freunde gewinne, ist selbstverständlich.
Genauso selbstverständlich ist es, dass man gegen vorhandene Missstände dieses Staats Etwas tun kann !
Missstände, die offensichtlich auch im XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vorzufinden sind und von Klaus Tolksdorf, dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs geduldet werden.
Sämtliche von Hardy Kaiser erstellten Inhalte der gesamten Internetseite, sind vom Verfasser frei erfunden. Irgendwelche Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten, Orten oder Personen, sind rein zufällig.
