WARUM DIESE INTERNETSEITE ?
![]() | Selbstverständlich liegt der Notwendigkeit dieser Seite ein persönlicher Erfahrungswert zu Grunde. Dieser soll nicht zum Mittelpunkt dieses Interessenverbandes werden. Auf dieser Seite sollen in absehbarer Zeit andere Fälle des Amtsmissbrauchs dokumentiert werden. Hilfesuchende Bürger sollen die Möglichkeit finden, Missstände in der deutschen Justiz hier zu veröffentlichen;- sich über ein Forum auszutauschen. |
Ein Opfer des Amtsmissbrauchs kann erst über nächsthöhere Instanzen versuchen, sein Recht durchzusetzen. Das bedeutet jahrelanges Einfordern einer Rechtstätigkeit, die Justizbeamte normalerweise von selbst erbringen müssten.
Im Bereich Strafrecht bedeutet es, Kosten bis mehrere Zehntausend Euro aufzubringen. Diese Kosten übernimmt keine Rechtsschutz-Versicherung. Nach Jahren hat man es vielleicht bis vor die nächsthöhere Instanz gebracht;...
Eventuell weigert sich diese, gegen einen vorsätzlich- handelnden Kollegen, der sein Amt missbraucht, vorzugehen. Der berühmte Satz: `Eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus` gewinnt spätestens hier an Bedeutung. -(Wunderbare Beispiele dieser Art besitze ich persönlich in schriftlicher Form; - siehe sämtliche `Heilbronner Seiten` dieser Homepage. - Erfahrungswerte über begangenen Amtsmissbrauch in der Justiz Heilbronn, der selbst durch das XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Befürworter und Unterstützer findet. - Durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Klaus Tolksdorf höchstpersönlich.
Staatsanwälte, Oberstaatsanwälte, Richter und weitere Staatsbeamte in Deutschland sind einer unabhängigen, dritten Instanz keine Rechenschaft schuldig !
Ein gravierender Mangel in unserem Rechtssystem. Dieses wird absurderweise als ein`demokratisches` bezeichnet. Ein Defizit, welches vielfach dazu führt, dass Staatsbeamte ihre Arbeitsweise nachlässig, mitunter über einen rechtswidrigen Weg ausüben.
Der geschädigte Bürger einer solch lapidaren und schlampigen Arbeitsweise kann sich auf Dauer kaum wehren. Rechtsprozesse sind teuer, mit einer ungeheuren nervlichen Belastung verbunden.
Zum Beispiel "Strafrecht":
Im Bereich Strafrecht, das durch keine Rechtsschutz-Versicherung gedeckt ist, kann man davon ausgehen, dass derjenige Recht gesprochen bekommt, welcher den längeren Atem besitzt. Dieser längere Atem wird durch vorhandene Geldmittel bestimmt.
In der Praxis gibt es keine Alternative für den Prozessbeteiligten mit beschränktem Vermögen. Er hat die Einstellung eines Strafprozesses zu akzeptieren, sollte dies ab einem bestimmten Punkt, einer (arbeitsmüden oder amtsmissbrauchenden) Staatsanwaltschaft genügen.
Der Geschädigte hat somit zu akzeptieren, dass sein Recht auf keinen Fall verfolgt oder durchgesetzt wird.
Staatsanwälte und Richter haben erkannt, dass sie durch Verschleppen und Erstellen von mangelhaft, willkürlich oder überhaupt nicht begründeten Einstellungsverfügungen Fälle zur Einstellung bringen können.
Mein Rechtsanwalt äußerte sich demgegenüber:"Staatsanwälte müssen gar Nichts." Ich denke, im Rahmen des vorhandenen Rechts hat er Recht. - Was jedoch nichts mit `Gerechtigkeit` zu tun hat.
Ein sehr zweifelhaftes Recht, dessen Gesetzestexte oft nur für Insider zu verstehen sind. - Nicht sehr bürgernah. - Juristische Phrasendrescherei.
Beispielsweise sollen Begriffe wie "Geheimnisverrat", objektiv berichterstattende Journalisten daran hindern, über das schmierige Netzwerk `Organisierter Kriminalität` im Sachsensumpf zu berichten. Ein `Sumpf`, in dessen Schlamm sich auch Personen aus Justiz und Politik befinden. - Der steuerzahlende Bürger hat kein Recht auf Aufklärung. Der Wähler wird für dumm verkauft.
Eine der beliebtesten Standard-Formulierungen in der deutschen Justiz lautet: `... Mangel an öffentlichem Interesse...`.
Selbstverständlich wird diese Formulierung von Justizbeamten missbraucht, ohne dass man die Öffentlichkeit im jeweiligen Fall darüber befragt. - Der gutgläubige Bürger wird zweifelsohne bevormundet.
Ein Staatsbürger, der auf Durchsetzung seines Rechts bestehen möchte muss psychischen Druck aushalten. Gegen den willkürlichen Rechtsweg mancher Staatsbeamter anzugehen, bedeutet jahrelange Schreibarbeit und große finanzielle Mittel aufzubringen.
Selbstverständlich kann ein Staatsbürger mit Durchschnittsgehalt diese Kosten kaum aufbringen. Das wissen Staatsbeamte der deutschen Justiz sehr wohl !
Nach meiner Erfahrung ist dies nur einer von vielen Gründen, weshalb Beamte der Justiz, Staatsanwälte und Richter ihre Arbeit immer mehr als eine Art Fließtätigkeit verstehen. Der Inhalt vorliegender Akten wird oft ungenügend betrachtet.
Es wird keine Ermittlungsarbeit geleistet (oder auf arglistig- mutwillige Weise Verschleppung herbeigeführt). Der hilfesuchende Bürger hat keine andere Möglichkeit, als dies zu akzeptieren.
Weshalb werden Gehälter dieser Staatsbeamten aus Steuergeldern finanziert, wenn sie zugleich das Privileg besitzen, ihre Arbeitsweise mangelhaft auszuüben ?
Weshalb erhalten diese Staatsbeamten ein so übertriebenes Gehalt, während Fließband-Arbeiter auf dem freien Markt mit 7 Euro abgespeist werden?(Umverteilung des Geldes in der BRD in vollem Element?)
Erhalten Justizbeamte deshalb soviel Gehalt, weil sie studiert und währenddessen gelernt haben, welche Rechtsdetails man dem hilfesuchenden Bürger vorenthalten kann, um sich die eigene Arbeitsweise bequemer zu gestalten?
Auch wenn wir ein geschriebenes Recht besitzen, das beim Lesen sehr zuverlässig `klingt`, so kann ein Staatsanwalt nach freiem Ermessen entscheiden, ob er in der vorliegenden Akte eine strafbare Handlung erkennt, oder auch nicht. Korrektur: `..., erkennen möchte - oder auch nicht !`
In meinem persönlichen Fall war es so:
Herr Oberstaatsanwalt S. von der Staatsanwaltschaft Heilbronn vermeidet bis heute, - nun seit drei Jahren, - absolut unabhängige Zeugen zu befragen. Nachdem ich Herrn Oberstaatsanwalt S. und seinen willkürlich, handelnden Kollegen Staatsanwalt B. darauf aufmerksam machte, welche Fehler und Nachlässigkeiten diese beiden Rechtspersonen zu verantworten haben, reagierten sie mit Gleichgültigkeit, Arroganz und unbegründeten Einstellungsversuchen.
Mit einem dieser unbegründeten Einstellungsversuche sollte eine vorsätzlich handelnde, amtsmissbrauchende Ermittlungsbeamtin in Heilbronn geschützt werden. Mein Rechtsanwalt meinte dazu : “Beamte halten immer zusammen.“
Erst als ich gegen beide Staatsanwälte Beschwerde eingelegt und gegen die Amtsmissbrauchende Polizistin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige erstattet hatte, bemerkten die Herren Staatsanwälte Heilbronns, dass sie es ungewohnter Weise, mit einem Bürger zu tun haben, der sich gegen unlautere Handlungsweisen in der deutschen Justiz wehrt.
Bis zu diesem Zeitpunkt, - also bis jetzt, - beträgt der Schaden durch die Amtsmissbrauchende Ermittlungsbeamtin und der Staatsanwälte aus Heilbronn ca. 13.000 Euro. (Selbstverständlich werde ich mein Recht diesbezüglich bis zum Europäischen Gerichtshof weiterhin verfolgen).
Anstatt unabhängige Zeugen zu befragen, wurde u.a., durch mehrfach bewusstes Verstoßen gegen das Legalitätsprinzip und durch betrügerisches Handeln, mehrere vorliegende Strafanzeigen verschleppt und unterdrückt. Netzverbindendes Denken, was zu Ermittlungsarbeit führen müsste, wurde nicht geleistet.
Wie bequem sind die Bürosessel unserer Justizbeamten beschaffen ?
Wie gesagt, sind es persönliche Gründe, die mir zwangsläufig vor Augen führten, wie brüchig und mangelhaft unser Rechtssystem funktioniert.
Diese persönliche und private Problematik, welche noch lange nicht abgeschlossen sein wird, ist in dieser Homepage, auf den `Heilbronner Seiten` mit (Original) - Schriftwechseln dargestellt.
Übrigens hatte diese Problematik ihren Ursprung in einem albanischen Ambiente. Deshalb existieren auf dieser Homepage auch Seiten mit albanischen Informationen. - Da diese albanischen Inhalte in erster Linie das ansprechen, was man unter `albanischer Wirtschaftskraft` und `Organisierter Kriminalität` in weltweiter Dimension versteht, ist dies eine Problematik, die auch uns Deutsche interessieren muss.
Auch wenn Richter des XII. Zivilsenats im Bundesgerichtshof Karlsruhe Amtsmissbrauch und in vorliegendem Fall auch `Organisierte Kriminalität` für förderungswürdig erachten.
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