Der Brief an die Staatsanwaltschaft Heilbronn:
ALLERLETZTE STELLUNGNAHME AN `OBERSTAATSANWALT` S.:
Ein `Oberstaatsanwalt` Heilbronns, dem nach jüngsten Erfahrungen, das Mittel der Manipulation nachgewiesen werden kann.
Diese Stellungnahme wurde ursprünglich nach einem einzigen Telefonat mit diesem `Oberstaatsanwalt`, mit zweifelhafter Arbeitsweise, erstellt.
Es gab zwischen mir und Oberstaatsanwalt S. ein einziges Gespräch, in welchem dieser `Oberstaatsanwalt` von seiner beruflichen Verantwortung abzulenken versuchte. - Wenn dieser `Oberstaatsanwalt`, nach jüngster Erfahrung, auch keinen Tropfen Tinte wert ist:
Er wird den fertiggestellten Brief erhalten.
Daraufhin wird Strafanzeige gegen diesen `Oberstaatsanwalt` erstellt.
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Hardy Kaiser; zu erreichen über RA E.; xxxxxstraße 12; 7xxxx xxxxxxxxx.
S.; - (Bezeichnung: `Oberstaatsanwalt`) Staatsanwaltschaft Heilbronn xxxxxxxxxstraße 8
74072 Heilbronn xx.xx.xxxx
BETRIFFT: Stellungnahme auf Grund unseres Telefonats bzw. Widerspruch auf Ihre zweifelhafte, teils schlampig und nach größter Wahrscheinlichkeit, vorsätzlich erbrachten Arbeitsweise, seit dem Jahr xxxx.
S. - (Bezeichnung: Oberstaatsanwalt) !
Obwohl Sie nach jüngster Erfahrung und Ihren, nach größter Wahrscheinlichkeit, parteiisch und unlauteren Handlungsweisen keinen Tropfen Tinte wert sind, erhalten Sie hiermit die schriftliche Stellungnahme, die nach unserem einzigen Telefonat, Ende xxxxxx xxxxxx, geschrieben wurde.
Dieses Gespräch offenbarte, dass SIE, S., mit Ihrer zweifelhaften Arbeitsweise, nichts anderes vermögen, als berufliche Verantwortung von sich zu schieben.
Ein Drittel dieser Stellungnahme wurde nicht fertiggestellt. Den Grund habe ich Ihnen bereits genannt. – Sie sind keinen Tropfen Tinte wert.
Sie werden sich in der Strafanzeige und dem Petitionsantrag auf sachliche Art und Weise mit Ihren vorsätzlich erbrachten Mängeln auseinandersetzen. - Glauben Sie, ich habe den Briefwechsel mit Ihrer dürftigen Person geführt, weil ich einen Brieffreund suchte ?
Was Rechtsanwalt X. angeht, über dessen Ausführung aus dem Jahr xxxx, SIE sich während unseres Telefonats mokierten:
Rechtsanwalt X. ist nicht irgendein RA, der sich so einfach hinters Licht führen lässt. In meinem Fall hat dieser RA mich regelrecht verhört, um in Erfahrung zu bringen, ob ich ihm auch wahrheitsgemäß berichte.
Und, obwohl RA X. mir gegenüber nichts Konkretes geäußert hatte, war auf Grund seines Verhaltens und seiner Fragestellung zu entnehmen, dass dieser Mensch unlauteres Handeln in der Justiz nicht für unmöglich hält. - Aber auf solche Methoden der Befragung sind Sie wohl nicht angewiesen.
Reine Willkürsentscheidungen durch Sie, S., werden noch nicht einmal im Ansatz überprüft. Sie fressen, verdauen und scheiden auch dann auf bequeme Weise aus, wenn Sie Ihr Gewissen ausschalten und Sympathie- Entscheidungen bekunden.
Was bedeutet, dass dieser Rechtsanwalt, im Gegensatz zu Ihnen, sein Geld wert ist.
Ein Bekannter, der vorliegende Situation kennt, meint: „Dieser Oberstaatsanwalt kennt keine Gegner. – Deshalb ist er es gewohnt, nach seinem Willen und nicht nach Richtlinien der Rechtssprechung, zu entscheiden -eben, beliebig zu entscheiden. - Er benutzt die Grauzone, die eine unvollkommene `Rechtsordnung` zulässt.“
Was IHRE Willkürsentscheidungen betrifft, so verlange ich umgehend von Ihnen, dass Sie das `Strafgeld` weg. Beleidigung von Rotlicht-Rechtsanwältin B.U. zurückverlangen und einem gemeinnützigen Verein überweisen. (beispielsweise KARO e.V.) – So wie es nach strafgesetzlichen Richtlinien eigentlich vorgesehen ist. - Den Beleg hierfür erwarte ich über meinen RA bis xx.xx. xxxx.
Übrigens, - wegen Oberbürgermeister H., der ja doch kein Mitglied des Vereins: `Sicher im Heilbronner Land e.V.` ist. – Hier muss mir wohl im richtigen Moment, `rein zufällig` eine `Falschinformation` entgegen gebracht worden sein. Ich möchte damit sagen, mit dem parteilosen Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn, hat der von mir verfasste Brief auf jeden Fall den richtigen Adressaten erreicht.
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STELLUNGNAHME:
Da Sie während des Telefonats gefragt hatten: Selbstverständlich wurde das Telefonat, das wir führten, nicht von einem Dritten mitgehört. Insofern wurde ich meinem Grundsatz, ohne unabhängige Zeugen mit Staatsbeamten Gespräche zu führen, untreu. - Wer sagt Ihnen eigentlich, dass ich das Telefonat nicht aufgezeichnet habe?
Sie können sich vorstellen, Erfahrungen mit höchst verlogenen, amts- missbrauchende Ermittlungsbeamten und kriminalitäts-unterstützenden (Ober-)Staatsanwälten prägen einen gutgläubigen Menschen.
Um klar zu stellen, dieser Brief dient nicht, Sie als Amtsperson zu provozieren; …..
Er soll viel mehr einige Ihrer Äußerungen unter einem `anderen`, als dem Ihrigen, eingeschränkten, beliebigen und subjektiven Gesichtspunkt, betrachten.
Einige Ihrer Äußerungen haben mich selbstverständlich erstaunt.
Da ein datierter Schriftwechsel der einzige Weg ist, einer willkürlich handelnden Rechtsinstitution zu begegnen, eben auf diesem Weg:
Sie erwähnten die Unterlagen bezüglich des Aktenzeichens N.A. / Kaiser als Ihren Verantwortungsbereich. Ebenso, wie Sie es gegenüber des Aktenzeichens des "staatsbeamtlichen Zuhälter- Pensionärs" R.K. taten.
Dass R.K. sich durch Ihre Unterlassungen und die Ihres Kollegen, Staatsanwalt B., bestärkt fühlte, seinen Kurs gegen Hardy Kaiser weiterhin zu fahren, wurde schließlich in Gegenwart unabhängiger Zeugen, vor dem Cafe Schümli offenbar. - Aber stimmt ja: Zeugen sind Oberstaatsanwalt S. ja scheißegal. Vermutlich gilt es, kriminellen Abschaum zu fördern.
Im Übrigen habe ich vorletzten Montag erneut eine Drohung erhalten. - Aber, - ich vergaß ! - Scheißegal, - oder nicht ? - Arbeitskollege als Zeuge - auch scheißegal; - nicht wahr ?
Was gegen R.K. vorliegt, bezeichneten Sie leichtfertig als `Gespräch`:
Das bedeutet, wenn Oberstaatsanwalt S. durch mehrere Telefonate mit Mord bedroht wird, ihm auf verschiedenen Wegen Stuttgarts und Heilbronns nachgestellt wird, ihm klar gemacht wird, hinter welcher Fensterfront er sich nicht aufzuhalten hat, sollte ihm sein Leben lieb sein; - im Halbdunkel der Titotstraße der Versuch gestartet wird, gegen ihn tätlich zu werden, - dann noch einen weiteren zu starten, Herrn Oberstaatsanwalt S. mit einem PKW anzufahren, dann sprechen wir grundsätzlich von einem `Gespräch`.
Es ist mir durchaus bewusst, dass Sie die `kommunikativen` Handlungsweisen von Ru.Ke. als solche bewerten müssen, haben Sie es doch unterlassen, auch nur einen einzigen, von unabhängigen Zeugen dieser Strafanzeigen zu befragen, - geschweige denn R.K. durch ein Anhörungsgespräch in seine Grenzen zu weisen.
R.K. hat Ihre Signale so aufgefasst, wie Sie sie ihm `vermittelt` haben ! - Ich gratuliere Ihnen, Herr `Oberstaatsanwalt` S. ! Die weitverbreitete Mentalität des Wegsehens trägt Früchte. Oder bezeichnet man Ihr Handeln einfach nur als pure Gleichgültigkeit ?In der Sache gegen R.K. vermeiden Sie es bis heute, eine Stellung abzugeben, weshalb die letzte Strafanzeige gegen R.K. über ein ganzes Jahr lang von der Bildfläche verschwand, obwohl diese Staatsanwalt B. und Ihnen persönlich zugestellt wurde !
Eine Chronologie vorhandener Ereignisse und konsequenter Unterlassungen, seitens der Staatsanwaltschaft, begünstigen nicht nur einen R.K. und C.A. in Zuhälterei, xxxxxxxxxxxxx und anderen kriminellen Grenzbereichen.
Und hören SIE endlich auf, von Vermutungen des Herrn Kaiser zu sprechen, bevor SIE in dieser Sache auch nur einen einzigen Zeugen befragt oder ermittelt haben !
Ich war es, der von Anfang an, überaus genau, zwischen tatsächlich geschehenen Ereignissen und darauf zu schließenden Vermutungen differenziert hat ! - Schriftlich ! - damit SIE sinnvoll und zielorientiert die ersten Ermittlungsschritte in die Tat umsetzen können. Und nicht um einen Kriminellen-Kreis zu warnen, - ihm Zeichen zu setzen, kriminelle Handlungsweisen werden durch die Staatsanwaltschaft HN geduldet, toleriert und letzten Endes gefördert.
Ihre Leistungen und die eines Staatsanwalt B.`s, waren es in erster Linie wegzublicken, zu dulden und einseitige, - zum Teil unbegründete, leichtfertige Entschlüsse vorab zu formulieren, damit Ermittlungsarbeit bestenfalls nicht geschieht. – Weshalb eigentlich? – Sicher nicht nur aus Sympathie einer `Rotlicht- Anwältin` gegenüber ?
Sie benannten die umfangreiche Akte `Frau Lydia D. / Kaiser` , die von `Ermittlungsbeamtin` P.H. vorab, so einseitig, wie nur möglich dargestellt wurde, als IHREN Fall.
Somit haben SIE zugegeben, sämtliche Anzeigen und Anschuldigungen gegen R.K. (mit unabhängigen Zeugen) ignoriert zu haben. Dies, indem SIE dessen Verhalten als Gespräch werten. Wie soll ich das bewerten ? - Heißt das, ich weiß nun, wie Gespräche mit Herrn `Oberstaatsanwalt` S. in Zukunft gestaltet sein müssen, damit er mich versteht ?
Sie bestehen darauf, die Akte gelesen zu haben, entgegneten während unseres Gesprächs: "Gegen C.A.. liegt nichts vor."
Wie überlastet oder blind muss man als Oberstaatsanwalt sein, nach Kenntnisnahme der vorliegenden Akte nicht gegen Zuhälter C.A., der laut Telefonaten vom xxxxxxxxxx aus, nicht nur Prostituierten die ganze Nacht "zum Durchficken" befehligt, sondern auch Gespräche zwecks xxxxxx führte, zu ermitteln? Oder haben Sie sich Ermittlungsbeamtin P.H.`s, wie ich inzwischen mit Bestimmtheit sagen kann, verlogene Aussage zu sehr ans Herz genommen: "Über diesen C.A. finden wir leider nichts" ? - Von dieser unlauteren Ermittlungsbeamtin geäußert, als ich gegen C.A. und R.K. Strafanzeige erstattet hatte ?
`Großermittlungsbeamtin P.H.` hätte ich diesbezüglich ja nur zu antworten brauchen: "Ja, Sie haben Recht ! - Über Zuhälter C.A. finden wir Nichts, wenn man nicht bereit ist, über seinen eigenen Schreibtisch hinwegzublicken." -Aber, sie wird Ihre Gründe haben, in diesem Fall nicht über ihren Schreibtisch hinwegzublicken. - Vielleicht sogar `persönliche Gründe`.
(Ich habe diesbezüglich in Heilbronn schon etwas weiter geblickt.)
Welchen Bildungsgrad benötigt eine Ermittlungsbeamtin ? - Wie es vorliegend aussieht, gar keinen !
Ein deutsch- kroatisch- albanischer Kriminellenkreis ist IHNEN, IHREM Kollegen Staatsanwalt B., sowie `Ermittlungsbeamtin` P.H. zu großem Dank verpflichtet. Selbst für einen im Strafrecht nicht allzu bewanderten Rechtsanwalt, wie Herrn G., ist es ein Rätsel, dass gegen C.A. keine Akte vorliegt.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass diese Akte einst relativ "dünn" war, mit 13 Seiten Indizien, in denen man ohne Umstände Ermittlungen gegen den Albanerkreis, samt C.A. hätte anstellen können, - so man tatsächlich hätte wollen. Gibt es etwa persönliche Gründe, dass SIE nicht wollen, S. ?
Dass ausgerechnet diese Seiten mit der ersten Akteneinsicht der Gegenseite ausgehändigt wurden, ist nicht nur IHNEN alleine, sondern auch einer Staatsanwältin zu verdanken, die möglicherweise Probleme hatte, die Akte zu lesen. - Solche fatalen Fehler, dürfen nicht geschehen !
Wie man im vorliegenden Beispiel bestätigt findet, geschehen solche `Fehler` bei der Staatsanwaltschaft HN trotzdem !
Alles weitere, was SIE und Staatsanwalt B. nachfolgend, und vor allen Dingen durch argumentativ schwache und unbegründete Einstellungsversuche schriftlich dargestellt haben, lässt sich eher als kleinkindliches Trotzverhalten interpretieren, - dem `Kaiser` möglicherweise vorzuführen, wer die Autorität zu handeln, oder, besser gesagt, nicht handeln zu müssen, besitzt.
– Das Leben muss für SIE ein `Spiel` sein. – So kann es passieren, wenn man für unzureichende Berufsausübung einen zu hohe Vergütung kassiert.
Sie beschweren sich über den emotionalen Gehalt der Akte, der in erster Linie in intimen Briefen an die benannte " Geschäftsfrau Lydia D." vorzufinden ist.
Herr `Oberstaatsanwalt` S., wie gut besprechen Sie sich mit IHRER `Ermittlungsbeamtin` P.H., welche ausdrücklich nach diesen Briefen verlangte ? `Geschäftsfrau Lydia D.`. hat übrigens in mehreren Liebesbriefen bestätigt, dass sie meinen Schreibstil deutlich mehr als angenehm empfindet.
Was diesen privaten Schriftverkehr betrifft: der IHNEN und IHRER scheinbar `gutbürgerlichen, aber nicht geradlinigen Mentalität` so negativ aufstößt, - die Tradition unseres `ehrlichen Bundespräsidenten Wulff lässt hier grüßen.
Wie SIE nach zwei Jahren endlich bemerkt haben (zum Glück überhaupt festgestellt haben !), existieren in der umfangreichen Akte Frau Lydia D. / Kaiser auch einige private Briefe, die unmittelbar nach getätigten Einschüchterungen und Morddrohungen durch Zuhälter entstanden sind und nicht unbedingt die `Sprache der weitverbreiteten Mentalität des Wegsehens` sprechen, - so, wie SIE sie vielleicht schätzen.
Anonyme Beurteilungen meiner Lehrtätigkeit wurden mit der Zensur `sehr gut` bestätigt. Wohl kaum, weil ich in meinem Unterricht mit vulgären Ausdrucksmitteln aufgefallen wäre. Zudem hatte die Uwe Traunecker- GmbH für überdurchschnittliche Prüfungsresultate keinerlei Auszeichnungen von der IHK- Heilbronn erhalten, bis ich nach einem gezielten Unterrichtssystem in allen allgemein prüfungsrelevanten Fächern zielorientiert den Prüfungsstoff vermittelte. Eigenlob stinkt. - Ich weiß. Aber hätte ich die `Arbeitsauffassung` mancher, mir bekannter Staatsbeamten, beispielsweise von IHNEN, vertreten, so hätte ich von heut` auf morgen meinen Arbeitsplatz verloren.
Es gibt Menschen, die würden sich besser über ihren Berufsauftrag und dessen Ausübung Gedanken machen, bevor sie (SIE) Dritte kritisieren.
Ich halte es für notwendig, die Wortwahl einer vorliegenden Situation grundsätzlich anzupassen.
Sie werden also für Schweinereien, die mir von verschiedenen Seiten her widerfahren, (auch von IHNEN und der Staatsanwaltschaft HN), nicht von mir verlangen, dass ich einen `geschönten Stil` erfinde, der Ihrer `gleichgültigen Art`, diesen Fällen zu begegnen, in meditativer Weise entspricht.
Für bereits erbrachte `Fehler` der Heilbronner `Rechtsinstitution` Verantwortung abzulehnen; - ..., - ist dies alles, was SIE als Oberstaatsanwalt in vorliegenden Fällen zu Stande bringen ?
Verantwortung für Nachlässigkeiten IHRERSEITS. Vorsätzlichkeiten einer unlauteren Ermittlungsbeamtin, die in diesen Fällen verpflichtet ist, mit IHNEN zusammenzuarbeiten. Und für unbegründete Einstellungsverfügungen IHRES unterstellten Staatsanwalts B., Stellung zu beziehen, ist tatsächlich zu viel von IHNEN verlangt ?
Weshalb SIE während unseres Gesprächs den Anschein erwecken wollten, Sie hätten mit dem Fall der Amtsmissbrauchenden Ermittlungsbeamtin P.H. und ihr selbst, so wie mit Staatsanwalt B. nichts zu tun, wundert mich nicht mehr.
Aber, vielleicht können SIE erklären, weshalb SIE, als Oberstaatsanwalt über diese vorliegenden Akten `Entscheidungsgewalt` tragen, wenn SIE die Verantwortung, die SIE darin zu übernehmen haben, von sich schieben und einer offensichtlich einseitigen Betrachtungsweise vorziehen ?
Eine Betrachtungsweise, die in erster Linie Menschen mit krimineller Energie dient ?
Und, wie der vorliegende Fall zeigt, geht es hier ebenfalls um unlauteres Handeln aus Reihen der JUSTIZ. - Aber mit dieser haben SIE in erster Linie als `Ehrenvorsitzender eines bestimmten Vereins` und als `Titelträger` zu tun. Nach bisheriger Erfahrung in diesen Fällen muss man sagen, - nicht als verantwortungsvoller Handlungs- und Entscheidungsträger.
Wie man den Titel als `Ehrenmitglied` eines so bedeutenden Vereins erhält, sollten SIE in einem öffentlichen Vortrag erläutern. Das `Volk` lernt gern` dazu.
Ich glaube nicht, dass SIE während IHRER Tätigkeit als Staatsanwalt vor anderen Gerichten genauso viel Gleichgültigkeit und Nachlässigkeiten erbracht haben. - Man hätte SIE wohl kaum in der Funktion eines Oberstaatsanwalts nach Heilbronn befördert ! (Obwohl - Väterleswirtschaft?)
Sie wissen es besser: Vielleicht ist die Möglichkeit, sein Arbeitsleben in der Provinz HN, nach Gesichtspunkten der Bequemlichkeit auszuüben, deutlich größer.
Ich habe in 21 sachlich beschriebenen Seiten, in nachvollziehbaren Argumenten und (vorsätzlich) geleisteten `Fehlern` POM P.H.`s dem Oberlandesgericht dargestellt, weshalb diese Person als Ermittlungsbeamtin `vollkommen fehl` an ihrem Arbeitsplatz ist. Zudem lieferte mein RA. dem Oberlandesgericht 6 Seiten als Begründung, zur Einleitung einer öffentlichen Klage.
Die Argumente, die ich gebrauche, beziehen sich auf `Ermittlungsbeamtin` P.H.`s schriftlichen Gehalt. Aus derjenigen umfangreichen Akte, die SIE als IHREN Verantwortungsbereich bezeichnen. Selbstverständlich ließ sich nicht vermeiden, dem Oberlandesgericht auch IHR fehlerhaftes und nachlässiges Handeln und das der Staatsanwaltschaft HN zu benennen.
Dritten, - Unbeteiligten, denen ich die Briefe von Frau Lydia D. zeigte, halten `Ermittlungsbeamtin` P.H. für völlig inkompetent, da diese nicht in der Lage ist, darin eindeutig gefasste Aussagen von Frau Lydia D. vorzufinden, die keinerlei Interpretation bedürfen.
Allerdings muss man nach neu erbrachten Lügen dieses Abschaums davon ausgehen, dass diese `Ermittlungsbeamtin` bewusst nichts finden wollte.
Und diese neu erbrachten Lügen der Großermittlungsbeamtin P.H. (letzte Akteneinsicht) müssen, nach einer seit xxxx, nachgewiesenen Aktenlage, Menschen mit einem Quentchen Moral, regelrecht zum Kotzen bringen.
SIE jedoch nicht. – SIE, Oberstaatsanwalt S., dürften unlauteres Handeln durch Ermittlungsbeamte ja gewohnt sein. Sind SIE als `Mensch` und Amtsträger gerne bereit, solch `unlauteres Etwas` kategorisch zu schützen. – Schauen SIE morgens einfach etwas länger in den Spiegel, Herr Oberstaatsanwalt S. Es könnte helfen, IHR Gewissen zu trainieren; - bzw manchen Sachverhalt genauer zu hinterfragen.
Eine weitere Verantwortung, die Sie ablehnen: "`Ermittlungsbeamtin` P.H. ist nicht mein Fall.“ - `Ermittlungsbeamtin` P.H. hat in erster Linie SIE nachweislich belogen.
Ist die Überlastung im Staatsapparat so groß, dass solche Handlungsweisen keine Rolle spielen?
Darf ich vermuten, dass vorsätzlich geleistete Lügen einer überarbeiteten oder allzu bequemen Staatsanwaltschaft entgegenkommen, um Ermittlungsfälle möglichst schnell ad acta zu legen ?
Die Vorsätzlichkeit einer Amts- missbrauchenden Beamtin P.H. schadete mir bisher mit 10.000,- Euro.
Und selbstverständlich tragen Sie und (IHR unterstellter Kollege) Staatsanwalt B. mit IHREM arrogant-gleichgültigen Verhalten eine enorme Mitschuld.
Da Sie inzwischen meiner Kanzlei G. gegenüber klargestellt haben, dass die Akten nicht an Dritte verwendet werden dürfen, (also nicht an mir ???) möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Akten bis einschließlich November in kopierter Form besitze.
Dies war dringend notwendig, um das zu leisten, was ein Rechtsanwalt mit zu großer Arbeitsbelastung nicht leisten kann. Oder, eventuell: in entscheidenden Schritten nicht leisten möchte, um mit seinem regelmäßigen `Verhandlungspartner`, der Staatsanwaltschaft HN, nicht in Konflikt zu geraten? - Falls SIE IHREN Kurs der Gleichgültigkeit weiterhin Aufrecht erhalten, werde ich einen Wechsel zu einem Rechtsanwalt vornehmen müssen, der auf Strafrecht spezialisiert ist und nicht im räumlichen Einzugsgebiet der Staatsanwaltschaft HN seine Arbeit verrichten muss; - sich nicht in einem hierarchischen `Abhängigkeitsverhältnis` zur Staatsanwaltschaft HN befindet.
Oberstaatsanwalt S.: Sie wissen selbst, hätte ich diesen bisher zweijährigen Akt nicht schriftlich geleistet, hätte ich bereits vor über einem Jahr, gegenüber der, in jeder Hinsicht, - nicht nur meiner Meinung nach, - willkürlich und vorsätzlich- handelnden Staatsanwaltschaft, die SIE in diesem Falle `vertreten`, einstellen müssen.
Dabei macht es mir nicht unbedingt Freude, diese Last weiterhin tragen zu müssen. Ich habe in diesem Leben tatsächlich Besseres zu tun, als mich mit unterschiedlichen Erscheinungsformen gesellschaftlichen Abschaums auseinanderzusetzen.
Inzwischen sage ich mir, es ist in Ordnung, wenn SIE xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxxxx und Zuhälterei für akzeptabel halten und durch IHRE Tatenlosigkeit als bevorzugt förderungswürdig erachten.
Es soll mir Recht sein, wenn Sie nicht ermitteln und die kriminellen Handlungsweisen eines C.A., R.K., eines N.L., einer L.L. und von weiteren `Unbekannten` somit dulden. – Sie werden IHRE Gründe dafür haben.
Sollte ich mich in zwei Jahren dafür entscheiden, meine Selbständigkeit als Zuhälter und Drogenhändler in diversen Mietwohnungen Heilbronns fortzuführen, dann darf doch sicher auch ich mit IHRER verlässlichen Unterstützung hoffen.
Wenn es IHRER toleranten Art und ihrem persönlichen Geschmack weiterhilft, so werde ich vorzüglich Prostituierte zur Verfügung stellen, die während ihrer Kindheit, jahrelang durch den Stiefvater missbraucht wurden.
Es ist Ihnen, wie der kriminellen Drecksbagage schon bewusst ?: Dass die bisher 100 Briefe auf den Weg gebracht werden, sollte mir etwas geschehen. – Sie wissen auch, dass darin nicht nur Namen und Handlungsweisen der Kriminellen, sondern auch Namen, Taten und Unterlassungen der gleichgültigen Staatsanwaltschaft HN und der vorsätzlich handelnden `Ermittlungsbeamtin` P.H. aufgeführt sind.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die von mir angezeigten Personen mir deshalb nichts Schwerwiegendes antun, weil sie sonst umgehend mit der Öffentlichkeit rechnen müssen.
(Nun hätte man auch ermitteln können, ohne dass ein Bezug auf Hardy Kaiser rückzuführen ist); - …..; - wenn man denn tatsächlich `hätte ermitteln wollen`. Aber, wie gesagt, SIE werden IHRE (vielleicht auch persönlichen) Gründe haben, nicht zu ermitteln.
Die `Gegenanwältin` RA B.U.:
Desweiteren unterstellen Sie mir, ich würde ablenken wollen, wenn ich auf den zwei letzten Seiten der Strafanzeige gegen das `Etwas Frau Lydia D.`, Rechtsanwältin B.U.`s unseriöse Methoden, der mit Lügen durchsetzten Unterlassungserklärung erwähne.
Oder sind IHNEN diese zwei Seiten nicht angenehm, weil ich darin auch Fehler, einer in diesem Fall, schlampigen und bewusst-nachlässigen Staatsanwaltschaft benenne? - IHRE, möglicherweise, vorsätzlich geleisteten Fehler ?
Nein, ich lenke nicht ab, - wir sind mitten im Thema !
Wie Sie festgestellt haben, biete ich auf diesen zwei Seiten an, auf meinen Daten- und Persönlichkeitsschutz weitgehend zu verzichten, - falls damit Ermittlungsarbeit durchgeführt wird
Einen konstruktiven Vorschlag hatte ich Ihnen unterbreitet; - es liegt an IHNEN diesen umzusetzen.
Wie ich IHNEN sagte, - Oberstaatsanwalt S., bin ich bereit, sämtliche Kosten dafür zu übernehmen. Ich liefere IHNEN gerne zehn Briefe mit Freiumschlag, ausgestattet mit kurzem Anschreiben, an diejenigen Klienten, welche in Rotlichtprozessen gegen Rechtsanwältin B.U. standen.
Wie seit zwei Jahren, liegt es an IHNEN., Oberstaatsanwalt S. und an ihrem Kollegen, Staatsanwalt B., ob sie (SIE) Gewissen an den Tag legen und Ermittlungsarbeit leisten ! ///// Aber, dass ausgerechnet SIE, Oberstaatsanwalt S. bereit sind, im Sinne von Rotlicht- RA. B.U. Parteilichkeit zu beziehen, das haben SIE bereits in allzu deutlichen Ansätzen demonstriert.
Diesbezüglich ins Detail zu gehen möchte ich IHNEN an dieser Stelle ersparen und hoffe auf einen Funken Selbstkritik, - Selbstreflexion; - samt IHREM Erinnerungsvermögen.
Trotzdem: Mein Rechtsanwalt (G.) war sehr verwundert, dass die Geldstrafe zwecks Beleidigung in Rechtsanwältin B.U.`s Geldbeutel gelangte und nicht einem gemeinnützigen Verein überwiesen wurde, - so, wie es nach seinen Worten und nach dem Wortlaut des Strafgesetzbuchs `normalerweise üblich` ist. - Auch so kann sich das Rotlichtmilieu also finanzieren.
(Ich erinnere: RA X., ist ein Anwalt, der durch die `hierarchisch-schmutzigen` Handlungsweisen im `Krähensystem Deutsche Justiz` noch nicht versaut wurde.)
Auf Grund Ihrer `mitfühlenden` Einstellung gehe ich davon aus, dass Rotlichtanwältin B.U. in jedem Fall das bessere berufliche Verhältnis zu IHNEN führt, als es `meiner` Kanzlei G. möglich ist.
Rechtsanwalt G. hatte mich im Herbst darüber informiert, dass darüber gesprochen wird, Frau Lydia D.`s sämtliche Rechtsanwaltskosten durch mich bezahlen zu lassen. Diese Information hatte er durch SIE, Oberstaatsanwalt S., entgegen genommen.
Empfinden SIE meine Aussage, bezüglich IHRES `höchstwahrscheinlich parteiischen Verhaltens` zum Vorteil RA. B.U.`s als unsachlich ? – Falls ja, - entspricht solch eine Aussage, nicht der Art und Weise, wie SIE die „dicke Akte“ einseitig `bearbeitet` haben? - Begründete Anzeigen gegen C. A., Frau Lydia D., R.K. und unbekannte Ausländer, die sich darin befinden, als gegenstandslos erachtet hatten und ein einseitiges Strafmaß, wegen Beleidigung, ausschließlich gegen mich durchgesetzt hatten ! – Es ist aber hoffentlich nicht so, dass SIE ein Herz fürs xxxxxx- und Rotlichtmilieu besitzen?
Wie hatten Sie sich geäußert ?: `Es wäre nicht ` in Ordnung`, dass ich (Gegen-) Anwältin B.U. hier erwähne?`
Aber es ist IHNEN doch (mittlerweile) hoffentlich bewusst, dass RA B.U. die Rechtsanwältin von Frau Lydia D. ist ? Meiner Gegenpartei ! - Diese `erfolgreiche` Rotlichtanwältin, die ihren zweifelhaften Erfolg möglicherweise einer gezielten Arbeit der Staatsanwaltschaft Heilbronn zu verdanken hat ?
In diesem Kontext möchte ich IHNEN sagen, dass es `nicht in Ordnung ist`,- es zudem dilettantisch und stümperhaft, dass SIE, anstatt zu ermitteln und Zeugen zu befragen, dreizehn Seiten Indizien mit benannten Zeugen der Gegenseite liefern, um die Zuhälterseite somit zwangsläufig zu warnen.
Übrigens wurde einer der benannten Zeugen von der angezeigten Zuhälterseite daraufhin beeinflußt. - Ich gratuliere Herrn Oberstaatsanwalt S. und der Staatsanwaltschaft HN !
Herr Oberstaatsanwalt S.! - Besitzen Sie ein Gefühl der Relation? - Oder ist diese Eigenschaft ihrem Gewohnheitsoptimismus gewichen ?
Unterlassene Ermittlungsarbeit:
Rechtsanwalt G. hatte mich bereits im Frühjahr darauf hingewiesen, wie dürftig das Resultat einer verspätetet geleisteten `Ermittlung` aussehen kann; - nach bereits begangenen Fehlern und jahrelanger Verschleppung, die meines Erachtens durch sie/SIE mutwillig und vorsätzlich betrieben wird. (siehe unseren Schriftverkehr).
Wie gesagt, kleinkindliches Trotzverhalten ist der Begriff, der dies wohl am Trefflichsten benennt. (Eben: Gesamter Schriftverkehr mit IHNEN und Staatsanwalt B.).
Persönliche Frage an SIE, `Oberstaatsanwalt` S.: Wie sehen Sie die Chancen auf positive Ermittlungsergebnisse, wenn eine Staatsanwaltschaft deutlich verspätet Ermittlungsarbeit `leistet` und zuvor Kriminelle warnt?
Eine Staatsanwaltschaft, die in erster Linie darauf bedacht sein möchte, selbst verschuldete Fehler durch fadenscheinige Einstellungsversuche, mittels Verschleppung, unter den Teppich zu kehren?
Sie werfen mir vor, ich kritisiere die Justiz.
Besitzt die Justiz eines Rechtsstaats, der sich `demokratisch` nennen möchte, das Privileg, nicht kritisiert zu werden? - Fehler, die bereits geschehen sind, sollen besser nicht benannt werden?
Oberstaatsanwalt S.! - Sie verlangen Sachlichkeit, - so werden Sie nicht ernsthaft von mir erwarten, dass ich mich über geschehene Fehler ausschweige. Fehler, die mir und sonst niemandem sonst geschadet haben, - aber Kriminellen durchaus entgegen kamen.
Allein der von IHNEN empört erbrachte Vorwurf, ich kritisiere die Justiz, kann auf ein persönliches Defizit IHRER Person hinweisen; - auf ein Defizit, was SIE, `Oberstaatsanwalt` S. möglicherweise durch `Machtmissbrauch` in IHRER Tätigkeit als Staatsbeamter zu kompensieren versuchen. – Aber IHRE etwas zu klein geratene Körpergröße hat daran nicht Schuld; - oder ?
SIE; Staatsanwalt B.,sowie eine amtsmissbrauchende Ermittlungsbeamtin P.H. sitzen genauso unverändert und bequem in Ihrer Position, wie vor zwei Jahren. - Voraussichtlich, ohne jemals für die Missstände, die sie (SIE) zu verantworten haben, Rechenschaft ablegen zu müssen.
So etwas kann nur funktionieren, wenn man für sein Fehlhandeln, für seine mangelhafte Arbeit, Dritten gegenüber, - einer unabhängigen Instanz, keine Rechenschaft ablegen muss. Dieser existente Rechtsmangel stellt der vollkommene Makel unseres `demokratischen Rechtssystem` dar. Ein Makel, ohne den SIE (sie) IHRE Arbeit nicht auf so widerliche Art und Weise ausüben könnten.
Der Begriff `Sozialschmarotzer` erhält in vorliegender Situation eine tiefere Bedeutung.
Narrenfreiheit in der Justiz.
Ein Bekannter von mir meinte: "In diesem Rechtssystem stinkt der Fisch vom Kopf her." - Mein Bruder, in der kalifornischen IT- Branche tätig, drückt es anders aus: "Wenn du willst, dass dir `Jemand` eine `Sache` versaut, dann such dir Hilfe beim Staat."
Wie ich IHNEN während des Telefonats sagte, habe ich jeder nächsthöheren Rechtsinstanz Zeit, Geduld und Vertrauen entgegengebracht.
Mit dem Vorwurf eines Querulanten brauchen Sie mir also niemals zu entgegnen. - Sind SIE, Oberstaatsanwalt S. vielleicht ein Querulant, was die Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaats betreffen ?
Während einer Akteneinsicht entdeckte ich den handschriftlichen Vermerk der Aussage IHRES verschlafenen Kollegen Staatsanwalt B., der während eines getätigten Telefonats zwischen `Staatsanwalt` W. und meiner Kanzlei im letzten Sommer niedergeschrieben wurde:
"Der Kaiser wirft mit Dreck."
Rückfrage: „Wie steht es mit ihrem (IHREM) eigenen Dreck, den SIE eigenverantwortlich produziert und geduldet haben ? Staatsanwalt B. hat somit denjenigen Begriff mit eingebracht, der wohl am ehesten dem entspricht, was ER und SIE im Namen der Staatsanwaltschaft HN, bezüglich dieser Fälle zu verantworten haben.
Wie ich IHNEN schon einmal schriftlich lieferte: Ich bin überzeugt, dass Staatsanwalt B. mit solch dreckbehafteten Menschen, wie mir, öfters zu tun hat.
Doch es scheint, dass dieser Mensch, als auch SIE nicht begreifen, wie SIE (sie) IHREN (ihren) Berufsauftrag aufzufassen haben, um den `Dreck` auf Heilbronner Straßen nicht zu fördern. - Wie SIE vielleicht wissen: Staatsanwalt B. besaß die Unverschämtheit, Ignoranz und Gleichgültigkeit die Strafanzeige gegen amts-missbrauchende `Ermittlungsbeamtin` P.H. ohne Begründung, - ohne Argumente, einstellen zu wollen. - Insofern vertritt er IHRE Arbeitsweise. - Rechtsanwalt G. meinte hierzu: "Ein Staatsanwalt muss gar NICHTS." - Erkennen Sie hier gerade das Motto IHRER Arbeitseinstellung wieder ?
Ich denke im Rahmen vorhandener Rechtslücken hat RA G. Recht. - Mit einer demokratischen Basis hat diese arrogante Arbeitseinstellung jedoch nicht das Geringste zu tun.
SIE (sie) stellen das beste Beispiel für diese `amtsmissbrauchende Freiheit in Willkür` dar.
Um Staatsanwalt B.`s `Fachbegriff` nochmals zu verwenden: Das heißt auch mit den `dreckigen Handlungsweisen` innerhalb der Ermittlungspolizei braucht sich die Staatsanwaltschaft HN nicht auseinander zu setzen. Unter den Tisch kehren ist im Falle von `Amtsmissbrauch` fürs Beamtentum dienlicher, - effektiver.
Wie wurde mir bereits vor über einem Jahr von meinem Anwalt gesagt:
"Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und Staatsanwaltschaft HN kennen einander sehr gut. - Beamte halten immer zusammen. - Das bringt alles gar Nichts."
Nach dem Erfahrungswert der letzten zwei Jahre, sowie nach unserem gemeinsamen Telefonat, drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob Beamten hinter Mauern der Staatsanwaltschaft die Lebensnähe fehlt.
Hat sich der Mechanismus, Strafanzeigen mittels Fließtätigkeit, fahrlässig und verantwortungslos von sich zu schieben, in der Staatsanwaltschaft HN bis zur Unfähigkeit durchgesetzt, Fehlern aus eigenen Reihen selbstkritisch gegenüber zu stehen?
Und ausgerechnet SIE, Oberstaatsanwalt S., der in diesen Fällen mit einer eingeschränkten und dadurch `behinderten` Sichtweise behaftet ist, verlangen Sachlichkeit ?
SIE, der SIE als Ehrenmitglied eines besonderen Vereins in HN` die `weitverbreitete Mentalität des Wegsehens` ins Absolute kultivieren, obwohl der öffentliche Verein, für den SIE IHREN Namen als Ehrenvorsitzender `stiften`, gegen diesen Makel ankämpft ?
Ausgerechnet SIE, als Oberstaatsanwalt, der in diesen Fällen Schwierigkeiten hat, seine beruflichen Pflichten auch nur ansatzweise umzusetzen, erinnern mich an eine, meiner Berufstätigkeiten ???
Der als Referent ?
Oberstaatsanwalt S.! Was IHR möglicherweise gestörtes Verhältnis zur `Lebensnähe` betrifft:
Frau Lydia D. äußerte mir während des letzten Telefonats: " Egal, was du dir einfallen lässt - Albanien lässt mich nicht frei."
Zuvor hatte ich Anzeige gegen einen staatsbeamtlichen frühpensionierten `Lehrer` erstatten müssen, der mich mehrmals eingeschüchtert und mit Mord gedroht hatte. In der Galerie-Wohnung dieses staatsbeamtlichen Zuhälter- Pensionärs hatte nicht nur Frau Lydia D. ihre `Dienstleistungen` angeboten. Außerdem wurde ich unmittelbar nach R.K.`s (Mord)drohungen und versuchten Tätlichkeiten durch Zuhälter und Drogenhändler C.A. bedroht.
Mehrere Ausländer stellten mir auf offener Straße hinterher. Es gab eine Bedrohung durch den Stiefvater von Frau Lydia D. (vermutlich: der Pädophile, der (- zwangsläufig durch konsequente Unterlassungen -) auch IHREN Schutz genießt); mit anschließender Autoverfolgungsjagd durch die Fußgängerzone bis hin zur Polizeistation der John F.- Kennedy Straße (mit Taxizeugen) – Ich verweise an dieser Stelle auf vorliegende Akten, auch wenn SIE, Oberstaatsanwalt S., in jüngsten Entscheidungen über den Schriftweg manipulieren. - Ich hatte Kommissar W.über die Eigenartigkeiten von Frau Lydia D.`s Ausweis und erneuerbaren Visastempeln aufgeklärt; .......... . Oberstaatsanwalt SE.! – es wird höchste Zeit, dass SIE sich so langsam Gedanken darüber machen, `WAS` SIE hier durch willentliche Verschleppung fördern und begünstigen !
Vielleicht können SIE mir an dieser Stelle auch erklären, weshalb es der ehrenwehrten Geschäftsfrau Lydia D. möglich war, ohne weiteres, Kripo und Polizeibeamte in Zivil, während einer feierlichen Zusammenkunft in einem griechischen Restaurant zu erkennen. (Worauf Frau Lydia D. das Restaurant postwendend verlassen wollte). Frau Lydia D. muss sehr gut informiert sein. Der einfache Bürger hätte in dieser Zusammenkunft vielleicht Mitglieder irgendeines Freizeitvereins vermutet.
Oberstaatsanwalt S. ! Wie blind und ungebildet sind SIE möglicherweise, um nicht erkennen zu wollen:
Wenn so viele verschiedene Personen, unterschiedlichster Herkunft, eine einzige Person, mit kriminellen Methoden zum Stillschweigen bringen möchten, es sich sehr wohl um eine organisierte Verflechtung handelt? - Sie kritisierten auch den Begriff `Mafia`, da ich diesen (unter wie viel, fast 600 Seiten) `ein einziges Mal` verwendet hatte !
Herr `Oberstaatsanwalt` S., IHR Gewohnheitsoptimismus in allen Ehren, aber SIE sind der Spezialist. - Sie müssten auf Grund ihrer `Bildung` den Unterschied kennen, ob es sich hier (nur) um einen niveaulosen, traditionellen albanischen Familienclan handelt, für den Pädophilie, Missbrauch und Prostitution etwas selbstverständliches ist, - oder um das, was man unter dem Sauhaufen `Mafia` versteht.
Ich wage hierauf kein Urteil. (Jedoch schlage ich IHNEN und Ihrer ungebildeten Heilbronner Polizei diesbezüglich gerne die Literatur von Mappes-Niedieck vor).
Ich hatte IHNEN und IHRER verschlafenen Rechtsinstitution genügend Ansätze geliefert. Man hätte nur rechtzeitig etwas unternehmen müssen. - Aber 500 Meter zwischen der Sesilienstraße und xxxxxxxxxx sind zu weit. Man darf von Justizbeamten nie Unmögliches erwarten.
Auf solch einer Distanz könnten lebenswichtige Kalorien verloren gehen.
Der Begriff `Albanische Mafia` war mir persönlich unbekannt, bis ich mich auf Grund von Frau Lydia D.`s Äußerungen hinsichtlich Visa, albanischen Ausweis, Zuhälter u.s.w. ..... kundig gemacht hatte. Übrigens wurde mir der Begriff `Albanische Mafia` auch während eines Telefonats mit dem BKA - Wiesbaden überbracht. - Eine Institution, durch die SIE sich , sowie die Heilbronner Justiz, dringend weiterbilden lassen sollten !
Oberstaatsanwalt S.: - offensichtlich begreifen SIE nicht. Es ist vollkommen egal, wie man diesen Rattenschwanz benennt. Es geht um das, was hier vorgefallen ist !
Und das, was in diesen Fällen vorgefallen ist, ist offensichtlich etwas, von dem SIE abzulenken versuchen. - Da SIE offensichtlich einige Ihrer Pflichten, über zu lange Zeit, deutlich vernachlässigt haben !
In jedem Fachbereich gibt es Fachidioten. In der Justiz möglicherweise Fachidioten, die `Fachsprache` verwenden um Ermittlungsarbeit zu ver- und behindern.
Auf Grund unseres geführten Briefwechsels vermute ich in Ihnen einen Spezialisten diesbezüglich.
Dritte bezeichnen IHRE großartigen Leistungen als diejenigen, eines Rechtverdrehers.
Aber, es kann durchaus möglich sein, dass bei der Heilbronner Staatsanwaltschaft, Ermittlungsarbeit erst für notwendig erachtet wird, wenn ein toter Polizist in der eigenen Blutlache liegt. - Aber inzwischen ist ja öffentlich bekannt, wie erfolgreich und ergebnisorientiert Ermittlungsarbeit in zweistelliger Millionenhöhe bei der Heilbronner Justiz durchgeführt wird.
Fragen SIE Rechtsanwalt G., was ich ihm damals äußerte, als diese zweifelhafte Nachricht des `Polizistenmörders` durch die Bildzeitung geisterte. - Wurde hier Presse instrumentalisiert? `Zufälligerweise` in dem Moment, da Heilbronner Justiz die größtmögliche Kritik durch Öffentlichkeit und Presse ertragen musste, - da Ermittlungsarbeit keine Ergebnisse zuließ. - Da entstand plötzlich die Nachricht des `Phantoms`, das seine Spur auch durchs benachbarte Ausland zog? - Welch Zufall ! Wurde die Öffentlichkeit von der Justiz (zum wievielten Male?) für dumm verkauft?
Unter was für einen Profilierungsdruck stellt sich die Justiz selbst, dass sie nicht einfach zugibt, wenn Ermittlungsarbeit ins Leere führt. Dabei ist es völlig normal, dass manche Verbrechen keine oder nur ungenügende Spuren hinterlassen. - Jedoch nicht unbedingt, wenn ein Beamter seine Diensttätigkeit derart verschlafen durchführt, wie Sie es möglicherweise praktizieren.
Ich muss mir von RA G. sagen lassen:
"Wäre die (`vorsätzlich handelnde amtsmissbrauchende`) Ermittlungsbeamtin P.H., anstatt der ermordeten Polizistin auf dem Boden gelegen, dann wären Sie in U- Haft."
Das muss ich mir sagen lassen, da ich mir erlaube, gegen unlautere Handlungsweisen einer verlogenen Justizbeamtin ins Feld zu ziehen.
Gegenfrage, die der Absurdität dieser Aussage entspricht: "Hätte ich Wochen zuvor beim Tatort auf den Boden gepinkelt oder mich dort erbrochen, hätte die `DNA- Ermittlung`, nach `Arbeitsqualität` der Heilbronner Justiz, ein Resultat geliefert, dass ich der Täter, bzw. die `mysteriöse Serientäterin` bin, welche immer dann herhalten muss, sobald Polizei keine Ermittlungsergebnisse vorweisen kann ?"
Nach erbrachten und öffentlich bekannten Ergebnissen kann man Ermittlungsarbeit in Heilbronn wohl nur als einen Akt der Armseeligkeit bezeichnen.
Ich möchte hier nochmals erwähnen, dass die Bestrafung wegen meines Fehlers der Beleidigung vollkommen `in Ordnung` gewesen wäre, hätten SIE in anderen Entscheidungen nicht bewusst parteiisch entschieden.
Hätten SIE, wie aus dem Schriftverkehr zu entnehmen ist, den Hergang und die Provokationen der Bedrohungen entnommen, wäre IHNEN vielleicht bewusst geworden, wie es zu diesem emotionalen Fehler kam und hätten anders entschieden. Mit dieser betrügerischen Person hatte ich ein neunmonatiges Verhältnis geführt.
Wie SIE, Oberstaatsanwalt S., möglicherweise noch nicht festgestellt haben:
Der Begriff `Schlampe` hat im etymologischen Sinn weder mit dem Rotlichtmilieu, noch dem Wort Nutte oder einem Schimpfwort etwas gemein. Ich benutzte ihn hinsichtlich der Verantwortung für eine Erzeugerin, die sich gerne als Mutter darstellen will, ohne die notwendige Konsequenz hierfür zu übernehmen. Soweit ich durch sporadische `Zufälle` beurteilen kann, hat sich an der Lebensweise der `Geschäftsfrau/Prostituierten Frau Lydia D.` so gut, wie nichts geändert.
Übrigens: der Begriff `Schlampe` ließe sich, etymologisch begründet, auch bei vereinzelten Personen im Rechtssystem anwenden. – Bei Männer und Frauen, - nach deren Arbeitsweise beurteilt !
(Gut, es ist zu beobachten, dass die angezeigten Zuhälter, Dank der fahrlässig- durchgeführten Warnungen der Staatsanwaltschaft, vorsichtiger geworden sind und ihren Aktivitätsraum etwas verschoben haben.) Das aber ist ein anderes Thema, was nur Personen interessiert, die Ermittlungsarbeit einer Akzeptanz von Kriminalität vorziehen; .....;
- Wenn SIE dann (in einem anderen Leben) soweit sind, Herr Oberstaatsanwalt S., - lassen SIE es mich wissen !
Womit wir wieder beim Stichwort: "netzverbindendes Denken" wären:
Herr Oberstaatsanwalt S., wie wollen Sie eigentlich sinnvoll Ermittlungsarbeit leisten, wenn SIE bei Anzeigen gegen fünf bekannte Personen und drei Unbekannten keine Bezüge herstellen wollen, Zeugen nicht befragen, genannten Indizien niemals nachgegangen sind - selbst bei mehrfachen Vergehen ein und derselben Person nicht die Schwere seiner Gesamthandlungen, sondern jede Anzeige einzeln betrachten und gesondert ad acta legen wollen?
Herr `Oberstaatsanwalt` S. ! Sie wissen, dass es Internetportale gibt, in denen sich ausländische `Mitbürger` über deutsche Justizbeamte und deren Arbeitsweise, wie SIE und IHR Kollege Staatsanwalt B. sie einvernehmlich vertreten, lustig machen ? - Berechtigterweise ! - Da ihre Mentalität des Verschleppens und Wegsehens, der ausländischen Kriminalität in Deutschland überhaupt erst die Chance zur Etablierung bietet !
Wenn jemand ablenkt - und Gründe hat, abzulenken, dann sind das in erster Linie SIE, Herr `Oberstaatsanwalt` S.; - und ihr Kollege `Staatsanwalt` B..
Anstatt die drei Seiten der zweiten Anzeige gegen R.K. und L.L.. im sachlichen Gehalt geschehener Ereignisse wahrzunehmen, bleiben Sie an den einzig unsachlichen Worten: "pickeliger Sozialfall" hängen.
Ich hätte diese Gestalt auch derart beschreiben können: `... dieser Mann verfügt über eine durch Gesichtsakne extrem gerötete Haut, die in ihrer Entzündung über Jahre hinweg zunahm und trug extrem abgenutzte Kleidungsstücke, ...`. - Hätte die Strafanzeige auf diese Weise bei Ihnen Beachtung gefunden? – Oberstaatsanwalt S.! – Besitzen Sie ein Gefühl für das Wesentliche? - Wohl kaum !
Die Anzeige wurde von RA G. gegengelesen und abgesegnet.
Entschuldigungen, weshalb sich in Ermittlungsarbeit bei der Staatsanwaltschaft HN bisher NICHTS getan hat, - abgesehen von Fehlleistungen, (und nach neu versuchter Einstellungsverfügung IHRERSEITS, mit Mitteln der Manipulation) die auf meine Kosten ausgetragen wurden, musste ich mir von RA G. über ein Jahr lang anhören:
"Was meinen sie, wie viele Fälle dieser Art bei der Staatsanwaltschaft HN vorliegen? - Was meinen Sie, wie der Rechtsapparat überlastet ist, wegen des Polizistenmordes? (Diese Entschuldigung höre ich nun seit zwei Jahren); ......".
In der Schriftgröße 11 ließe sich mit diesen `Entschuldigungen für das NICHTSTUN bei der HEILBRONNER JUSTIZ` eine gesamte DinA 4 Seite lückenlos füllen.
Aber noch besser ist der Extrakt folgenden, stattgefundenen Dialogs:
RA.L.: "Wie sieht diese Frau denn aus ?"
ICH: "Sie ist (war) eine der schönsten Frauen Heilbronns." (Inzwischen hinterließ das Doppelleben in Lydia D.`s Gesicht Spuren, die wohl bleibend sind).
RA.G.: "Oh - das ist schlecht. Dann glaubt man dieser Frau. - Es ist in solchen Fällen fast immer so, dass man diesen Frauen glaubt."
Oberstaatsanwalt S. ! - Mein Rechtsanwalt arbeitet seit Jahrzehnten mit der Staatsanwaltschaft HN `zusammen` ! Ich denke, bezüglich seiner Erfahrung, muss diese Aussage ihren Grund haben.
Frage: Haben hormonelle Schwankungen zwischen der Hirn- und Leistengegend bei Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft HN, möglicherweise auch bei Richtern und (Ober-) Staatsanwälten Auswirkungen auf deren Gerichtsentscheidungen ?
Nach dem Motto: `Der Schwanz ist das wichtigste Teil des Mannes?`
Das heißt, für mich als unmittelbar Geschädigten, dass die Heilbronner Justiz, anstatt Indizien und unabhängigen Zeugen nachzugehen, sich lieber als Glaubensinstitution etablieren möchte; - nach Begriffen wie `vermuten`, `annehmen` und `glauben` ihre Urteile richten möchte ! Ich dachte, es gäbe zwischen einer Rechtsinstitution und der katholischen Kirche mit seinem `unfehlbaren` `Papst` einen entscheidenden Unterschied.
Ich hatte mir Hilfe bei der Polizei - letzten Endes von der Staatsanwaltschaft erhofft. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die HN-er Staatsanwaltschaft unter IHRER Verantwortung nicht mehr als `Glaubens- bzw Vermutungsbekundungen` und Manipulationen, sowie vorsätzliches Handeln im Sinne albanischer Krimineller zulässt. (Und für diese Behauptung besitze ich schließlich den schriftlichen Nachweis !). ……………………………………….
Wie gesagt, - zu viel Tinte verbrauchen, wo sie keinen Wert hat, macht keinen Sinn.
Nicht nur für mich, auch für andere Bürger Heilbronns, hat sich inzwischen herausgestellt, dass Steuergelder, die in der Heilbronner Justiz, als auch in Ermittlungstätigkeiten dieser Rechtsinstitution mit zweifelhafter Arbeitsweise investiert werden, aus dem Fenster geworfene Gelder sind.
Anstatt sich über gravierende Einsparungen im Polizeiapparat zu beklagen, ist es ratsamer, den Rotstift dort anzusetzen, wo die Schlampigkeit in der Justiz ihre Götter findet.
Nämlich in ungerechtfertigten Gehältern nachlässiger und arbeitsmüder Justizbeamter, die durch uneffektive Arbeitsweisen und durch das Begünstigen krimineller Strukturen glänzen.
Strafanzeige und Petition, (sowie ein persönliches Geschenk, das Sie als Mensch mit persönlichen Defiziten wirklich wert sind), folgen !
Mit einem Gefühl des Ekels, was IHRE Arbeitsweise betrifft,
Hardy Kaiser
PS* Es gibt in der letzten Akteneinsicht noch einige verlogene, nicht bestätigte Aussagen des Polizeireviermeisters M.; der, anstatt in den Akten gelesen und ermittelt zu haben, sich lieber mit seiner amtsmissbrauchenden Ermittlungsbeamtin besprochen hat. Offensichtlich wurden hier Aussagen aufgenommen, die den Amtsmissbrauch der unlauteren, verlogenen Arbeitsweise seiner Kollegin dienen sollten. Hierbei hat dieser Polizeireviermeister (M.) einiges außer Acht gelassen und zu oberflächlich `gearbeitet`.
Manipulation als `Arbeitsmethode` ist dem Deutschen ja nicht nur aus dem Dritten Reich bekannt.
Dieser `großartige` und überaus `fleißige` Polizeireviermeister wird von mir Post erhalten. Er wird die Möglichkeit besitzen, seine Aussagen zu beweisen oder schriftlich zurückzunehmen und sich dafür zu entschuldigen.
Sollte er diese Chance nicht nutzen, wird auch er mit Strafanzeige, Erwähnung seiner Unterstellungen in der Petition und schließlich mit der Öffentlichkeit konfrontiert werden.
Petitionsantrag und Strafanzeige gegen den
`Herrn der Willkür`, - Oberstaatsanwalt S.,
bei der Staatsanwaltschaft HN wird folgen ....

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