Amtsmissbrauch, Amtswillkür oder auch Amtsdelikt: (siehe Video - unten)
bezeichnet einen Akt der Willkür durch einen meist beamteten Amtsträger in einer Behörde.
Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet.
Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht.
Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können.
Als Amtsdelikte werden in Deutschland Straftaten bezeichnet, die durch einen Amtsträger der öffentlichen Verwaltung begangen wurden. Amtsträger sollen ihr Amt unparteiisch, gesetzmäßig, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen.
Häufigstes Delikt ist die Bestechlichkeit. Der Amtsträgerbegriff wird in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert.
Der Begriff bezeichnet eine Gruppe bestimmter Straftaten. Es handelt sich um eigenhändige Delikte. Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte.
Die Strafandrohungen im 30. Abschnitt des StGB sind verhältnismäßig hoch. (... müssen aber für einen deutschen Amtsträger, der sich in Amtsmissbrauch übt, nicht wirklich bedrohlich sein. - Man hält schließlich zusammen. - Die Erfahrung zeigt: Staatsbeamte, die ihr Amt missbrauchen, (vor allen Dingen Staatsbeamte in der Deutschen Justiz) kommen so gut wie immer straffrei davon. - Ein Verbrecher in der Justiz stützt den nächsten. - Das Fehlen einer unabhängigen Kontrollinstanz sorgt dafür, dass sich das sicherste Zuhause für Verbrecher in der Deutschen Justiz befindet.
Folgendes Video zeigt, wie gewissenhaft die Polizei arbeiten kann, wenn sie um die Sicherheit des Staatsbürgers bedacht ist:
Was glauben Sie; lieber Staatsbürger: Wäre dieser Gewaltakt, der in diesem Fall, staatlichen `Schlägertruppe`, nicht mit Kamera aufgenommen worden; .....
.....welche Rechte, welche Chancen hätten Sie, als betroffener Staatsbürger, gegen diese willkürliche Brutalität vorzugehen ? - Hinzu kommt, dass vor einem Gericht die Aussage eines Polizisten (auch ohne Zeugen) vom zuständigen Richter, kategorisch, als grundsätzlich glaubwürdiger behandelt wird, als die eines gewöhnlichen Staatsbürgers.
Dreck begünstigt Dreck ?
In solchen Händen liegt also unsere Sicherheit.
Auch solchen Beamten finanzieren wir den gesamten Sozialversicherungszweig.
Wir haben, als schlechtbezahlte deutsche Staatsbürger, nicht nur die Wirtschaftskrise, der nach Dekadenz strebenden Obrigkeit zu finanzieren, sondern auch, in jeder Hinsicht, für das Wohlergehen unserer Beamten aufzukommen.
Beamte, die sich, wie die GEWERKSCHAFT DER POLIZEI weigern, in Deutschland eine unabhängige Kontrollinstanz einzusetzen !
Hier hat ein deutscher Staatsbürger erkannt, was für ein gefährlicher Mensch Konrad Freiberg möglicherweise ist. - Dieser war 10 Jahre Chef der Polizeigewerkschaft:
Was für ein Glück, ... dass er weg ist. Es ist nur zu hoffen, dass nicht ein noch Schlimmerer die Nachfolge antritt. Aus meiner Wahrnehmung heraus und bezogen auf die Tatbestände, die ich beurteilen kann, hat dieser Mann permanent falsche Aussagen getätigt, tendenziell, nein tendenziös argumentiert und dem Rechtsstaat massiv geschadet. Vor allem die Gewaltentrennung scheint ihn sehr gestört zu haben, wie beispielsweise auch den Herrn Zierke. Wenn er keine Ahnung hatte, schlimm genug, wenn doch, dann noch schlimmer. Jedenfalls halte ich dem Mann für einen der gefährlichsten Gegner der bürgerlichen Freiheitsrechte und des Grundgesetzes. Da ist er allerdings in guter Gesellschaft zahlreicher bekannter Leute.
......... - wie man inzwischen weiß, mit Bernhard Wittaut, dem neuen Leiter der Polizeigewerkschaft steht es um den dfeutschen Staatsbürger nicht besser.
Narrenfreiheit als Polizist zu leben, dürfte reizvoller sein, als sich objektiven Leistungskriterien anzupassen.
Übrigens: Die oben genannten Strafandrohungen gehen Justizbeamten, wie auch den willkürlich-handelnden Justizbeamten mit denen ich es zu tun habe, am `Arsch` vorbei. - Denn es handelt sich tatsächlich nur um Drohungen - Mehr nicht.
Ein willkürlich-agierender, amtsmissbrauchender Justizbeamter kann sich auf seine Kollegen der UNKONTROLLIERTEN DEUTSCHEN JUSTIZ verlassen. - Verbrecher halten stets zusammen, wenn sie dadurch den Status der Straffreiheit erhalten können.
Die Strafen auf Papier sind in erster Linie nichts als Makulatur. Sie können dem amtsmissbrauchenden Beamten somit kaum etwas anhaben.
Denn die Deutsche Justiz besitzt das Recht gegen sich selbst zu ermitteln. - Eine unabhängige Kontrollinstanz fehlt.
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