Diese Hauptseite erklärt Alles: Diese Seite beschreibt den gesamten Amtsmissbrauch bis hin zum Beschluss des Bundesgerichtshof, der rechtswidrige Beschlüsse anderer Gerichte billigt und dadurch Amtsmissbrauch in der deutschen Justiz befürwortet.
DAS BESTGEHÜTETE GEHEIMNIS DEUTSCHLANDS:
Das sicherste Zuhause für Verbrecher
befindet sich in der Deutschen Justiz.
Im unkontrollierten System der Deutschen Justiz existiert kein Amtsmissbrauch, weil sich Amtspersonen durch Invorteilnahme ihrer Ämter das Recht herausnehmen, Amtsmissbrauch und rechtswidriges Verhalten zu kaschieren. Dies, indem diese Amtspersonen (Staatsanwälte – Oberstaatsanwälte und Richter) gegen Gesetzte des Strafgesetzbuchs verstoßen.
VOM BUNDESGERICHTSHOF GEFÖRDERTER SCHMUTZ IN DER DEUTSCHEN JUSTIZ.
EINE WEITGEHEND SACHLICHE EXKURSION DURCH DIE TEILS DRECKIGE LANDSCHAFT IN DER DEUTSCHEN JUSTIZ.
Sie finden auf dieser Seite eine klare Aufstellung, die vorliegenden Amtsmissbrauch in einzelnen Stationen aufführt. Weshalb diese, in erster Linie sachliche Beschreibung, auch einige provozierende Beschreibungen enthält, erfahren Sie am Ende dieser Seite; auf welche Weise durch die Justiz Heilbronn, Stuttgart und Karlsruhe Amtsmissbrauch, durch Staatsbeamte, bis hin zum Bundesgerichtshof, gedeckt wird.
(Wer den aktuellen Stand des Amtsmissbrauchs vorwegnehmen möchte, der scrollt auf `JANUAR 2010 bis JETZT` hinunter).
Diesem Amtsmissbrauch durch die Justiz Baden- Württembergs liegen ca. 1000 Seiten Dialogschreiben zu Grunde. – In diesem Dialog lässt sich besonders feststellen:
Die Justiz hat es nicht nötig, zu argumentieren oder an Hand von Fakten zu erörtern, - geschweige denn zu begründen, wenn es in der Problematik um `Amtsmissbrauch durch Justizbeamte` geht.
Unbegründete Einstellungsversuche reichen vollkommen aus, um amtsmissbrauchende Kollegen zu schützen.
Justizbeamte nehmen sich das Recht heraus, auf vielfältige Weise gegen Gesetze, besonders gegen das Strafgesetzbuch zu verstoßen, weil es in Deutschland keine Instanz gibt, die diese `Arbeit` solcher Gesetzesbrecher überwachen, beobachten und kontrollieren darf.
Hier werden Staatsbeamte mit straffälligem Verhalten geschützt. Ein Justizverbrecher schützt den nächsten. - Ein volkswirtschaftlicher Schaden auf Kosten der steuerzahlenden Öffentlichkeit
Offensichtlich eine Gefahr für ein demokratisch gesinntes System.
Diese Chronologie bezieht sich nicht auf sämtliche Details des hier geschehenen Amtsmissbrauchs. Ist also unvollständig, um auch Außenstehenden vorliegenden Fall von Amtsmissbrauch verständlich zu machen.
Der Amtsmissbrauch fing Nov 2006 relativ bescheiden an – steigerte sich aber bis Juli 2010 enorm. Dies durch schmutzige Handlungsweisen eines Richters Dr. M. (Oberlandesgericht Stuttgart) und durch rechtsbeugendes Agieren von fünf Richtern des XII. Zivilsenats vom Bundesgerichtshof. - Der Präsident des Bundesgerichtshofs Klaus Tolksdorf ist darüber informiert, befindet verlogene Richter im BGH jedoch als akzeptabel. - Schriftwechsel für diese Behauptung liegt vor.
Hier, die Zusammenfassung:
NOV/2006:
In einer Problematik mit albanischem Hintergrund wurden gegen kroatische, albanische und deutsche `Mitbürger` mit kriminellem Verhalten, Anzeigen bei der Kripo-HN erstattet. (siehe Brief `PRIVATE GRÜNDE` auf der Hauptseite `HEILBRONN – JETZT` , der die Grundsituation beschreibt, die zu Amtsmissbrauch führte).
Eine von sieben Anzeigen richtete sich gegen einen frühpensionierten Staatsbeamten, der zu dieser Zeit eine Tätigkeit als Zuhälter in einer Galeriewohnung der Käthchenhofpassage ausübte und in engem Kontakt mit dem kriminellen Albanerkreis stand (steht).
NOV/DEZ 2006:
Nach einer nächtlichen Autoverfolgungsjagd, der in der Polizeistation John F. Kennedy Straße - Heilbronn ein Ende fand, wurden die Akten von der Kripo HN an eine unerfahrene Ermittlungsbeamtin P.H. der Stadtpolizei HN weitergereicht.
DEZ 2006:
Es erfolgte eine einzige Anhörung mit Hardy Kaiser, in welchem die Ermittlungsbeamtin P.H. unvorbereitet erschien. Neben anderen albanischen Lügen einer albanischen Prostituierten, wurde Hardy Kaiser auch als `Missbrauchtäter seiner Tochter Mara-Natascha´ bezeichnet. – Dies durch die Ermittlungsbeamtin P.H., - schreiend.
Nachdem sich die schreiende Ermittlungsbeamtin, nach sachlichen Beschreibungen Hardy Kaisers einigermaßen beruhigt hatte und das Ermittlungsgespräch in eine andere Richtung verlief, versprach Herr Kaiser, sämtliche Details, die er hinsichtlich des deutsch/kroatisch/albanischen Kriminellenkreises besitzt niederzuschreiben und in den nächsten drei Wochen der Ermittlungsbeamtin zukommen zu lassen. Beschreibungen über einen Kriminellenkreis, der ebenfalls versuchte, Hardy Kaiser mit Morddrohungen einzuschüchtern.
Vor Beendigung der Anhörung, in der kein schriftliches Protokoll erstellt wurde, legte die Ermittlungsbeamtin P.H. Hardy Kaiser ein Papier zum Unterschreiben vor, und sagte: „Bitte bestätigen Sie mir , dass sie hier gewesen sind:“ (Anmerkung: in der Polizeistation Stadtmitte / Heilbronn)
Hardy Kaiser unterschrieb.DEZ 2006:
Hardy Kaiser schrieb in den darauf folgenden Wochen alles nieder, was ihm während der 9 Monate andauernden Beziehung mit der albanischen Prostituierten einfiel und achtete darauf, dass zwischen tatsächlich geschehenen Ereignissen und weiterführenden Vermutungen differenziert wurde. Dies zum Zweck der benannten Ermittlungsbeamtin P.H. die versprochene Ermittlungsarbeit zu erleichtern.
MITTE DEZ 2006:
Ermittlungsbeamtin P.H. ging nach ungenügend, – in wichtigen Details überhaupt nicht geleisteter Ermittlungsarbeit in den Winterurlaub. Dort blieb sie bis ca. Anfang Januar 2007, wo sie sich, - (bzw. in der Zeit kurz danach), durch den Vater ihres jetzigen Kindes schwängern ließ.
ANFANG JANUAR 2007:
Die Ermittlungsbeamtin P.H. kehrte aus dem Urlaub zurück.
Was Hardy Kaiser damals nicht wusste: Die arbeitsmüde Ermittlungsbeamtin schloss damals bereits die Akte und reicht sie, ohne weitere Ermittlungstätigkeit geleistet zu haben, an die Staatsanwaltschaft HN weiter.
Januar 2007 (KW 1) überreichte Hardy Kaiser der Ermittlungsbeamtin persönlich mindestens 13 Seiten mit Darstellungen und Fakten, die zur versprochenen Ermittlungsarbeit führen sollten. Dies mit angegebenen Zeugen.
Die Ermittlungsbeamtin verhielt sich im Vorraum der Polizeistation Stadtmitte gegenüber Hardy Kaiser überaus freundlich und versprach erneut Ermittlungsarbeit zu leisten. Dies war gelogen – von Polizistin P.H. wurde keinerlei Ermittlungsarbeit mehr geleistet
FÜR DEN LESER VORWEGGENOMMEN UND WICHTIG FÜR DEN SCHLUSS DIESER SEITE !!! - bezüglich : `JAN. 2010 bis JETZT`: VERLOGENER PROZESS VOR DEM FAMILIENGERICHT HEILBRONN DURCH AMTS- UND FAMILIENRICHTERIN M.
Dies war, bis auf ein ein kurzes Telefonat, im Sommer 2009, der letzte und einzige Kontakt zwischen dieser hochgradig amtsmissbrauchenden Polizistin der Stadtpolizei HN und Hardy Kaiser.
- Für dieses Telefonat gibt es zwei Zeuginnen, die von der unlauteren Familienrichterin M. im Amtsgericht Heilbronn, nicht zugelassen wurden. Auch auf eine Gerichtsschreiberin (Urkundsbeamtin) verzichtete Familienrichterin M. während des Prozesses hinzuzuziehen. Unabhängige Zuhörer und Presse wurden während des schmutzigen Prozesses, in Verantwortung der Familienrichterin M. ebenfalls nicht akzeptiert.
Familienrichterin M. vom Amtsgericht HN handelte in unzähligen Details rechtswidrig. Dies, um eine amtsmissbrauchende Kollegin zu unterstützen.
(Möglicherweise ist Familienrichterin M. der `schmutzigste Dreckfink`, den Hardy Kaiser in der Heilbronner Justiz kennengelernt hat). - Familienrichterin M. wird auf Grund des mehrfachen Amtsmissbrauchs derzeit strafrechtlich angezeigt.
Was am 22. Januar 2010 im Amtsgericht / Familiengericht HN geschah, gehört vor ein öffentliches Strafgericht. Familienrichterin M. wäre heute keine Richterin mehr, hätten dieser Verhandlung `Zwölf Geschworene` beigewohnt.
Es ist offensichtlich: Verbrecherisches Verhalten durch die Justiz findet auch in deutschen Gerichtssälen statt. - Gesetzwidriges Verhalten der Familienrichterin M. aus HN bestätigt diese Aussage. (Übrigens: die nicht zugelassenen Zuhörer des Prozesses konnten an der Türe des Gerichtssaals lauschen).
MÄRZ 2007:
Hardy Kaiser erhielt zum ersten Mal durch seinen Anwalt in Beilstein E.G. Akteneinsicht. Dieser Anwalt ist in keinem Fachbereich besonders spezialisiert, besteht jedoch darauf, in jedem Fachbereich Bescheid zu wissen.
Was dann durch die Akteneinsicht offenbar wurde, bezeichnete dieser Anwalt als `Unverschämtheit, sondergleichen`.
Ohne in weiteren Schritten ermittelt zu haben, hatte die Ermittlungsbeamtin bereits Anfang Januar 2007 die Akte geschlossen. Zudem wanderten die zusätzlichen 13 Seiten Hinweise zur Ermittlungsarbeit mit Zeugenangaben durch eine Akteneinsicht zur Gegenanwältin, die die albanische Prostituierte vertritt. – Mit dieser Aktion wurde der deutsch/kroatisch/albanische Kriminellenkreis in mehreren Details gewarnt.
Schuld an diesem `Fehler` ist nicht nur die verlogene Ermittlungsbeamtin P.H. sondern sind auch faule Staatsanwälte von der Staatsanwaltschaft Heilbronn, welche die Akten nicht gelesen und somit auch nicht selektiert hatten. – Genauer gesagt, tragen eine Staatsanwältin und Oberstaatsanwalt S. von der Staatsanwaltschaft HN hierfür Verantwortung.
Zudem hatte Ermittlungsbeamtin einen verlogenen Text über eine Anhörung mit Hardy Kaiser erstellt, wie diese niemals geschehen war. – Der Text dieser `Ermittlungsbeamtin` umfasste nicht nur mehrere nachweisbare Falschaussagen, sondern auch zahlreiche nachweisbare Lügen der Beamtin P.H. .
Zudem wurde Hardy Kaiser von der Ermittlungsbeamtin wie folgt beschrieben: ´Hardy Kaiser war den Tränen nahe, weshalb eine amtsärztliche Untersuchung beantragt wurde. – Hardy Kaiser leidet unter Verfolgungswahn.` Solche Lügen äußerte (sorry:) diese `Drecksau` von Ermittlungsbeamtin, ohne einen unabhängigen Zeugen für Drohungen befragt zu haben.
Hinzuzufügen ist, dass nicht nur das Anhörungsprotokoll (nachweislich) mit vorsätzlichen Falschaussagen, sondern auch das Schreiben an den Amtsarzt mit zynischen Bemerkungen durchsetzt war. Nur ein Beispiel: `Herr Kaiser genießt momentan noch eine Anstellung an der Aesculus – Ausbildungsstätte in Stuttgart`.
Möglicherweise darf jeder dumme Hund den Beamtenstatus eines Polizisten antreten. Denn, diese Ausbildungsstätte war niemals ein Arbeitgeber von Hardy Kaiser.
Zudem findet Hardy Kaiser in den Akten ein Schreiben, aus dem hervorgeht, Herr Kaiser habe das Protokoll nach der Anhörung gelesen, akzeptiert und unterschrieben.
Was absolut gelogen war, wie nahezu 80% des Inhalts in vorliegendem Anhörungsprotokoll !
Lügen, die sich zum entscheidenden Teil als solche belegen lassen. – Natürlich nur, wenn sich die Justiz mit der Anzeige gegen Ermittlungsbeamtin P.H. und deren rechtswidrigem Verhalten befassen wollte. – Dies ist nicht der Fall, - handelt es sich hierbei um eine Polizistin mit straffälligem Verhalten aus den eigenen Reihen einer völlig unabhängigen Justiz Deutschlands.
Polizistin P.H., damals `Sachbearbeiterin im sozialen Nahbereich`, erachtete die `anderen Umstände` ihrer körperlichen Verfassung und den veränderten Hormonhaushalt durch ihre Schwangerschaft für wichtiger, als ihren Beamteneid und ihre Berufspflichten einzuhalten. Auch in allem Weiteren, was ab jetzt folgen sollte, verstößt Beamtin P.H. gegen die Beamtenverordnung und gegen Paragraphen des Strafgesetzbuchs.
Somit wurde ab diesem Moment der erste, bisher noch eher unbedeutende Schritt des Amtsmissbrauchs offenbar. – Was alles, bis zu rechtsbeugenden Richtern vom Bundesgerichtshof noch geschehen sollte:
APRIL 2007:
Ab diesem Zeitpunkt war Hardy Kaiser und seinem Anwalt klar, dass hier eine Ermittlungsbeamtin P.H. schamlos ihr Amt missbraucht.
Aufgrund des nachvollziehbaren Amtsmissbrauchs erhielt diese Ermittlungsbeamtin eine detaillierte schriftliche Stellungnahme, welche die Falschaussagen und bewussten Lügen dieser Ermittlungsbeamtin thematisierte. Diese Schreiben wurden sicherheitshalber auch der Staatsanwaltschaft HN zugesandt.
Der Anwalt von Hardy Kaiser forderte das Antragsschreiben der verlogenen Ermittlungsbeamtin P.H. an das Gesundheitsamt an. In diesem waren weitere nachweisbare Falschaussagen aufzufinden. Und, wie bereits gesagt, ist auch dieses Antragsschreiben an das Gesundheitsamt HN mit unsachlichen und zynischen Bemerkungen der Polizistin P.H. bestückt.
MAI 2007:
Die amtsärztliche Untersuchung folgte. Da Hardy Kaiser ab diesem Zeitpunkt bewusst war, wie einfach und schamlos Polizisten mit Mitteln der Lüge ihr Amt missbrauchen können, um sich als Faulenzer im Beamtenstaat Deutschland ihrer Arbeit zu entledigen, nahm Hardy Kaiser zur amtsärztlichen Untersuchung einen unabhängigen Zeugen als Zuhörer und seine Tochter mit.
Ohne diesen unabhängigen Zeugen hätte Hardy Kaiser die amtsärztliche Untersuchung niemals durchführen lassen.
Nach der amtsärztlichen Untersuchung, die ausschließlich aus `einem` Gespräch zwischen Amtsarzt und Hardy Kaiser bestand, (in welchem Hardy Kaiser zu 95% der gesamten Zeit die zugrundeliegende Situation erklärte, - ca. 1 Std. 40 Min.) verzichtete der Amtsarzt, Herrn Kaiser Blut für einen Drogen- und Psychopharmaka- Test abzunehmen. – Eigentlich war dieser Test von Vornherein vorgesehen.
Der Amtsarzt meinte, das sei nicht notwendig. Zu Hardy Kaiser: „Sie sind völlig normal. Aber ich kann Ihnen anraten, lassen Sie die Finger von dieser Sache.“
Hardy Kaiser erwiderte: „Was diese Beamtin hier getrieben hat, ist Amtsmissbrauch und die Tat einer Drecksau. Und ich bestehe darauf, dass Sie diese Worte ins Protokoll aufnehmen. Diese Schweinerei der Ermittlungsbeamtin P.H. ist Grund genug, die Finger eben nicht davon zu lassen und mit weiteren Rechtsschritten zu verfahren.“
Am Ende der amtsärztlichen Untersuchung unterhielt sich der Amtsarzt noch weitere fünf Minuten mit der Tochter von Hardy Kaiser, - unter vier Augen.
Das Protokoll des Amtsarztes fiel objektiv aus.
APRIL 2008 – APRIL 2009:Diese nächste Phase des Amtsmissbrauchs wurde vor allen Dingen durch vorsätzliche und mutwilliges zeitliches Verschleppen der Staatsbeamten Oberstaatsanwalt S. und Oberstaatsanwalt B. gekennzeichnet. Beide bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn tätig.
Der Anwalt von Hardy Kaiser, der während der gesamten Vertretungszeit Hardy Kaisers Argumenten Recht gegeben hatte, klärte Hardy Kaiser darüber auf, dass Staatsanwälte machen dürfen, was sie wollen. – Man könne gegen solche Staatsbeamte nichts unternehmen. Sein Argument – wortwörtlich: „Ein Staatsanwalt muss gar nichts.“Richtig ! Nicht nur nach Hardy Kaisers Erfahrung: Ein Staatsanwalt muss gar nichts. Er darf sich sogar aussuchen, welche Bereiche der Organisierten Kriminalität er fördert.
Nachdem Hardy Kaiser zwei Jahre später, nach dieser getätigten Aussage seines Rechtsanwalts verschiedene Gesetzestexte gelesen hatte, weiß er, dass die Aussage des damaligen Anwalts (Chef der Kanzlei - E.G. aus Beilstein) nicht der Wahrheit entspricht.
((( ZWISCHENBEMERKUNG: Ca. April 2008 erklärte Hardy Kaiser gegenüber diesem Kanzleichef (E.G. aus Beilstein) schriftlich, weshalb er in Zukunft auf seine `Beratung`, die keine wirkliche war, verzichten wird. Denn, dieser Anwalt wusste offensichtlich über wichtige Inhalte des Strafgesetzbuchs nicht Bescheid. – Oder er wollte um keinen Preis in `Konflikt` mit der Staatsanwaltschaft HN kommen, - andererseits von seinem Klienten den größtmöglichen Gewinn abschöpfen. – Die Grenzen des guten Geschmacks hat dieser Wendehals durch seine `taktische Arbeitsweise` durchaus überschritten. / (Schriftlicher Briefwechsel liegt dieser Kanzlei vor),
Auf der einen Seite wurden Hardy Kaiser von diesem Kanzleichef immer wieder Rechtsschritte gegen die Justiz HN in Aussicht gestellt; – andererseits vermied dieser Anwalt, Herrn Kaiser die dazugehörigen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch zu benennen und Rechtsschritte gegen die Justiz selbständig umzusetzen. – Weshalb das so war, wird in den nächsten Monaten auf dieser homepage unter `ANWÄLTE + `LEISTUNGEN`` erklärt werden.
Ein weiterer Anwalt dieser Kanzlei, der die passive Haltung seines Kanzleichefs nicht vertrat, sprach mit Hardy Kaiser und wies diesen auf die Strafgesetz-Paragraphen hin, in denen die Justiz HN offensichtlich verstößt.)))Tatsächlich ist das Verhalten der beteiligten (Ober-) Staatsanwälte, das ab diesem Zeitpunkt folgte, ein gesetzeswidriges und straffälliges:
Blind, unerfahren und immer noch auf die Selbstreinigungskräfte in der deutschen Justiz vertrauend, schrieb Hardy Kaiser an die Staatsanwaltschaft Heilbronn, mit der Bitte vorliegenden Fall nach den dargestellten Fakten zu untersuchen und entgegen dem verlogenen Protokoll sowie dem unlauteren Handeln der Ermittlungsbeamtin P.H. von der Stadtpolizei Heilbronn, zu erörtern. – Und endlich dementsprechende Ermittlungsschritte einzuleiten; sowie genannte Zeugen zu verhören.
Die bisherigen Akten landeten bei Oberstaatsanwalt S. von der Staatsanwaltschaft Heilbronn, welcher bereits im Jahr 2005 Kontakt mit Herrn Kaiser hatte:
((( Es ging damals eher um eine Lappalie, indem ein engagierter Polizist von der Stadtpolizei Heilbronn bereits Tatbestände manipuliert hatte.
Laut Anwalt Hardy Kaisers äußerte sich Oberstaatsanwalt S. von der Staatsanwaltschaft HN wie folgt: „Ich kenne Herrn Kaiser bereits aus einer anderen Sache. – Ein intelligenter Mann, der allerdings das Problem hat, dass er zuviel schreibt.“ (Anmerkung: Oberstaatsanwalt S. wird noch erkennen müssen, dass das Problem, Herr Kaiser würde zuviel schreiben, sehr bald zu seinem eigenen Problem werden wird.)
Der Fall mit dem versuchten Amtsmissbrauch des Heilbronner Stadtpolizisten wurde damals eingestellt. – Durch Oberstaatsanwalt S. ! – Er wollte den Amtsmissbrauch seines Amtskollegen von der Stadtpolizei HN nicht thematisiert oder vor Gericht behandelt sehen.
Genannte Zeugen warten heute noch darauf, befragt zu werden.
Seit dem Jahr 2005 ist also bestätigt: Ein Spezialgebiet von Oberstaatsanwalt S. ist es, amtsmissbrauchende Kollegen zu schützen und hilfesuchenden Staatsbürgern in Sachen Amtsmissbrauch Schaden zuzufügen.)))
APRIL / MAI 2007:
Monate vergingen. Oberstaatsanwalt S. verschleppt über Monate hinweg die Arbeit an vorliegender Akte. Ermittelt wird nicht. – Wenn Hardy Kaiser ab und zu auf seine Schreiben, durch den selbstgenügsamen und verschlafenen Oberstaatsanwalt S. eine Antwort erhält, dann ist es eine mangelhaft begründete. - Dies, um Ermittlungstätigkeit nicht leisten zu müssen.
Obwohl es nach Aktenlage vorgesehen war, wurde durch Oberstaatsanwalt S. niemals eine Akte gegen einen ganz bestimmten albanischen Kriminellen erstellt, der
a.) Morddrohungen gegen Hardy Kaiser aussprach
b.) im `Schutz` der Stadtpolizei (und der Staatsanwaltschaft HN) als Zuhälter tätig ist und
c.) in weiteren kriminellen Bereichen zuhause ist.
Eine Äußerung der amtsmissbrauchenden Polizistin P.H., die in diesem Zusammenhang fiel: "Über einen C. A. findet man in Heilbronn leider nichts." - Wie sich später herausstellte, war auch diese Aussage eine Lüge.
Die Ermittlungsbeamtin äußerte gegenüber Hardy Kaiser, dass man über diesen `Mann` in Heilbronn nichts finden kann.
(Anmerkung: es war für Hardy Kaiser sehr leicht, im Jahr 2009, das Wichtigste zur Identität dieses Mannes in HN ausfindig zu machen)
Weil die kriminalitätsfördernde Justiz in Heilbronn unter der Hauptverantwortung eines Oberstaatsanwalt S. nichts über diese Person „finden konnte“, (besser gesagt: nicht finden wollte) hat Hardy Kaiser inzwischen weitere Personen über diesen Kriminellen informiert und diesen Personen den Wohnort dieses `ausländischen Mitbürgers` (mit Nachweisen) gezeigt. – Übrigens hat Hardy Kaiser inzwischen sichere Details über diese Person erfahren, die diese Person als xxxxxxxx xxxxxxxx beschreiben.
Oberstaatsanwalt S. verhinderte, dass die Strafanzeige gegen diesen Kriminellen weiterhin verfolgt wird. – Und zwar, ohne eine Einstellungsbegründung zu liefern.
Während einer weiteren Akteneinsicht fand sich ein kleines quadratisches Merkzettelchen inmitten der Akten. Diesem war zu entnehmen, dass gegen diesen Kriminellen eine Akte zur Verfolgung vorliegender Strafanzeige angelegt werden sollte. – Dieser Zettel stammte nicht von Hardy Kaisers Anwalt sondern von der Staatsanwaltschaft HN. Jedoch wurde dieses Vorhaben niemals in die Tat umgesetzt.
Kaum war die amtsärztliche Untersuchung vorüber, gab es erneut Drohungen und Einschüchterungen gegen Hardy Kaiser aus dem deutsch/kroatisch/albanischen Kriminellenkreis. – Es gab einen eindeutigen Vorfall, der dies bestätigt; - inmitten des Cafe Schümli. Wieder fanden sich unabhängige Zeugen, die ebenfalls niemals befragt wurden.
Weitere zwei Wochen später versuchte dieser Mann Hardy Kaiser vor dem Hallenbad in Heilbronn mit dem PKW anzufahren. – Wie bereits gesagt: Der Mann R.K. ist deutscher Abstammung und übte in einer Galeriewohnung der Käthchenhof Passage seine Tätigkeit als Zuhälter aus. Ihren Peinigern hörig, arbeitete in dieser Wohnung zeitweise auch diejenige albanische Prostituierte, die mit Hardy Kaiser ein `Verhältnis` geführt hatte.
Der Mann R.K. war einst Lehrer; – ist nun auf Kosten des Steuerzahlers frühpensioniert und stand damals und möglicherweise auch jetzt noch in engem Kontakt mit den albanischen/kroatischen Kriminellen aus Heilbronn.
Eines Nachts, als die Möglichkeit gegeben war festzustellen, dass in dieser Wohnung ungemeldete Prostitution stattfindet und man mit Freiern sprechen konnte, rief Hardy Kaiser, mit der Bitte eine Streife vorbeizuschicken, den polizeilichen Nachtdienst an, – Dieser Wunsch wurde blockiert.
Aufgrund der Vorfälle (Cafe Schümli + Hallenbad) erstattete Hardy Kaiser erneut Anzeige gegen diesen `staatsbeamtlichen Zuhälter-Pensionär`. – Oberstaatsanwalt S. verhindert bis heute, dass absolut unabhängige Zeugen dieser Drohungen befragt werden und versuchte erneut den Fall zugunsten dieses Zuhälters einzustellen. – Oberstaatsanwalt S. bezeichnete die Drohungen und die Einschüchterungen gegen Hardy Kaiser, - übrigens auch den Versuch, Hardy Kaiser mit dem PKW anzufahren und eine weitere Situation, auf offener Straße gegen Hardy Kaiser tätlich zu werden, als selbstverständliche Kommunikationsweise. (Nachweis auf Tonband liegt vor – siehe weiter unten).
Mehrmals wurde Oberstaatsanwalt S. von Hardy Kaiser und seinem Anwalt schriftlich darum gebeten, notwendige Ermittlungsarbeit einzuleiten. Immer wieder verschleppte Oberstaatsanwalt S. eine Antwort auf vielfach geäußerte Bitten. Wie immer wurde durch Oberstaatsanwalt S. zeitlich verschleppt. Wie immer wurde durch Oberstaatsanwalt S. bewusst blockiert.
(((Wie der Anwalt von Hardy Kaiser bereits sagte: „Ein Staatsanwalt muss gar nichts“. – Allmählich begann Hardy Kaiser zu begreifen, dass ein (Ober-) Staatsanwalt (S.) sich noch nicht einmal an geltendes Recht und Gesetzestexte aus dem Strafgesetzbuch halten muss. – Eigenartig; …..; .- denn eigentlich befinden wir uns im demokratisch gesinnten Deutschland und nicht in China oder Albanien, das entscheidend durch seine international arbeitende Mafia finanziert wird.)))
Hardy Kaiser beginnt die fadenscheinigen Begründungen, die nach dem Willen von Oberstaatsanwalt S., zur Einstellung vorliegender Anzeigen führen sollten zu thematisieren. – Dies in begründeten Widersprüchen und Stellungnahmen.
(((Doch einen selbstgenügsamen Oberstaatsanwalt S. muss so etwas nicht interessieren, da es in Deutschland kein Gremium gibt, welches die Arbeitsweise eines Oberstaatsanwalts kontrolliert und diesem sagt, wann er seine Arbeitsweise im Sinne des deutschen Staates zu ändern hat. – Ein (Ober-) Staatsanwalt entscheidet völlig alleine, welche Strafanzeigen vor Gericht zugelassen werden oder nicht. – Demnach kann ein (Ober-) Staatsanwalt im unkontrollierten System der deutschen Justiz entscheiden, welche Verbrecher weiterhin freie Fahrt für kriminelles Handeln erhalten, oder auch nicht. – Warum also nicht bis in Bereiche der organisierten Kriminalität?)))
Nachdem Hardy Kaiser nach einiger Zeit bemerkte, dass es keinen Sinn macht, bei Oberstaatsanwalt S. weiterhin Hilfe zu suchen, da dieser Mensch durch fürstliche Entlohnung durch den Steuerzahler ausschließlich seiner Selbstgenügsamkeit Aufmerksamkeit schenkt und durch ein offensichtlich unkontrolliertes Justizsystem in Deutschland das Recht besitzt, seiner Willkür freien Lauf zu lassen, erstattete Hardy Kaiser endlich Strafanzeige gegen die verlogene Ermittlungsbeamtin P.H. der Stadtpolizei HN.
Strafanzeige gegen Ermittlungsbeamtin P.H. - jetzige POM P.H. von der Stadtpolzei Heilbronn:
Dies muss nach dem Dienstweg geschehen: – Sprich: die Anzeige muss zunächst bei der Staatsanwaltschaft/Justiz Heilbronn eingereicht werden und landet logischerweise bei einem Kollegen von Oberstaatsanwalt S., mit Namen Staatsanwalt B..
Staatsanwalt B. antwortete nach einiger Zeit mit einem unbegründeten Einstellungsbeschluss und der plumpen Behauptung: `es liegt kein Amtsmissbrauch vor.` - Diese Entscheidung wurde willkürlich getätigt, - ohne auch nur in einem einzigen Fakt der vorliegenden Akten entschieden zu haben. – Eben, - ein unkontrollierter, somit völlig unabhängiger Staatsanwalt R. muss gar nichts (auch wenn mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuchs und der Beamtenverordnung anderes aussagen). – Nach damaligem Stand ist davon auszugehen, dass Staatsanwalt B. vorliegende Akten überhaupt nicht gelesen hatte.
(((Zudem lässt sich Staatsanwalt B., (trotz seines schmutzig-parteiischen Verhaltens zum Zweck die amtsmissbrauchende Ermittlungsbeamtin P.H. zu schützen) während eines Telefonats mit dem Anwalt Hardy Kaisers zu folgender Aussage hinreißen: „Der Kaiser wirft mit Dreck.“ – Offensichtlich hat diesem (dreckigen) Staatsanwalt B. (wohl eine Drecksau vor dem Herrn) Hardy Kaisers inzwischen unverblümte Schreibweise gestört.
In einem weiteren Schreiben an die Staatsanwaltschaft Heilbronn musste Hardy Kaiser Staatsanwalt B. und Oberstaatsanwalt S. darauf hinweisen, dass es nicht Aufgabe sein kann, durch mehrfaches Verletzen ihrer Berufspflichten, den `Dreck` auf Heilbronner Straßen zu fördern, - auch wenn diese Staatsbeamten vielleicht die private Meinung vertreten, Kriminalität in Heilbronn müsse gefördert werden.
Aufgrund dieser Äußerung des Staatsanwalt B. und den schmutzigen, nicht gesetzestreuen Handlungsweisen beider (Ober-) Staatsanwälte, wurde der Begriff `Dreck` zu einem Hauptbegriff dieser Internetseite.
Denn offensichtlich wissen Staatsbeamte, die wie Staatsanwalt B. und Oberstaatsanwalt S., ihre Ämter missbrauchen, was der Begriff `Dreck` alles beinhalten kann. – Ohne weiteres kann man diese Beamten als Spezialisten in Sachen `Dreck durch Amtsmissbrauch` bezeichnen.
Es ist selbstverständlich, dass Staatsbeamte, die ihr Amt missbrauchen in ihrer Persönlichkeit moralische Defizite aufweisen und in mehrfachem Sinn besonders viel mit `(un)menschlichem Dreck` zu tun haben.)))
Selbstverständlich widersprach Hardy Kaiser dem unbegründeten Einstellungsbescheid. An Staatsanwalt B. und Oberstaatsanwalt S. wurden begründete und argumentierte Widersprüche verfasst. – Doch so etwas hat die Deutsche Justiz nicht zu interessieren.
(((Denn, - Hardy Kaiser vergaß: `ein (Ober-) Staatsanwalt muss gar nichts`. Vielleicht ist dies ein Grund, weshalb Oberstaatsanwalt S. nach außen hin eine extrem ausgeglichene Ruhe ausstrahlt. - Weil er offensichtlich nach persönlichem Belieben und nach reiner Willkür entscheiden darf, wann er, wie arbeitet, - oder auch nicht. Im strafrechtlichen Sinne gesprochen: Wann es ihm beliebt, das Legalitätsprinzip zu verletzen oder auch nicht.
Schön, wenn man für seine Faulheit und für seine unlautere Arbeitsweise gegenüber ehrlichen und hilfesuchenden Bürgern nirgendwo Rechenschaft ablegen muss. – Warum auch ? – Im unkontrollierten System der deutschen Justiz ?)))
Anzeige gegen Ermittlungsbeamtin P.H. zum OLG Stuttgart.
Das Oberlandesgericht Stuttgart, indem bewiesener Weise Richter der Deutschen Sprache nicht mächtig sind.
Es folgen willkürliche Entscheidungen im Sinne amtsmissbrauchender Kollegen vom OLG Stuttgart:
Der Anwalt Hardy Kaisers E.G. aus Beilstein, (zu dieser Zeit ist es immer noch der Chef der Kanzlei) der Herrn Kaiser übrigens bis heute auf keinen Paragraphen des Strafgesetzbuchs gegen die unlautere Arbeitsweise der Justiz HN hingewiesen hat, schlug Hardy Kaiser vor, er soll die Strafanzeige gegen die amtsmissbrauchende Polizistin P.H. selbst verfassen.
Dies geschah. Die Strafanzeige landete, gegengelesen durch Hardy Kaisers Anwalt, auf einem Schreibtisch der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und Hardy Kaiser erhielt wieder einmal (systemgetreu!) von einem faulen Staatsanwalt, welcher Verständnis für den Amtsmissbrauch der Polizistin P.H. zeigte - (um nicht zu sagen, Verständnis für die Fäulnisprozesse eines unkontrollierten Systems zeigte), eine sachlich unbegründete Einstellungsverfügung: „Mangel an öffentlichem Interesse.“
Hardy Kaiser widersprach, worauf ihm, innerhalb der Widerspruchsfrist das `Recht` `zugesprochen` wurde, sich mit einem Widerspruch an das Oberlandesgericht Stuttgart zu wenden.
Der Anwalt von Hardy Kaiser äußerte auch hier: “Das bringt alles gar nichts. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn und das Oberlandesgericht Stuttgart kennen einander sehr gut.“ – Da Hardy Kaiser nach all dieser Zeit jedoch bewusst wurde, dass sein Anwalt E.G. (Chef der Kanzlei) gerne kuscht, wenn es um Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft seines Landkreises geht und dann entscheidende Schritte gegen die Justiz nicht selbst in die Tat umsetzen möchte, ( - zudem über ein schwammiges Gedächtnis verfügt; -) - aber sehr engagiert war, deutlich überhöhte Beträge für nicht erbrachte Leistungen von Hardy Kaisers Konto abzubuchen, suchte und fand Herr Kaiser zunächst Rat bei einem anderen Anwalt aus derselben Kanzlei.
Wie bereits gesagt, lieferte dieser zweite Anwalt Herrn Kaiser ohne Umschweife, vier Paragraphen, in denen sich die (Ober-) Staatsanwälte von der Staatsanwaltschaft HN; - und die Ermittlungsbeamtin P.H. schuldig gemacht hatten.
Dieser Anwalt erstellte ein Schreiben zur `Einleitung einer öffentlichen Klage` gegen Ermittlungsbeamtin P.H., das zum Oberlandesgericht geschickt wurde.
(((Jedoch: Drei Kammer-Richter des Oberlandesgerichts entscheiden, wie es von `dreckigen Menschen` ohne Moralbewusstsein zu erwarten ist.
`Dreckige Menschen`, in der Funktion von Richtern, die Amtsmissbrauch ihrer Kollegen als wertvoll erachten))):
Die Richter stellten ein. Die Begründung: „Der Anwalt von Hardy Kaiser habe einen schwerwiegenden Vortragsmangel geleistet.“ – Auf Deutsch: Der Text des Anwalts sei nicht zu verstehen, deshalb werde der Fall gegen die amtsmissbrauchende Polizistin eingestellt.
Wichtig: Selbst wenn der Text des Anwalts tatsächlich nicht zu verstehen sei und deshalb vom Oberlandesgericht eingestellt wird, ist der Umstand des Amtsmissbrauchs in der Stadtpolizei HN nach wie vor vorhanden ! – Grünes Licht für amtsmissbrauchende Polizisten in HN durch zweifelhafte Richter des OLG – Stuttgart. Die effizienten Strukturen der deutschen Justiz machen so etwas möglich. – Justizverbrecher werden auf diese Weise begünstigt und im Dienst gehalten.
(((Ein anderes, wahrheitsgetreues Beispiel aus der verkommenen Justiz HN:
Gegen die Vollzugsanstalt in Heilbronn wurde Strafanzeige gestellt. – Wegen Menschenrechtsverletzungen. - In den dazugehörigen Akten werden über mehrere Jahre Verstöße gegen die Heilbronner JVA dokumentiert. – (Vollzugsanstalt Heilbronn / Sicherheitsstufe 1). – Die Öffentlichkeit hat bisher nichts darüber erfahren.
Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, man muss dieser Sache nachgehen. – Seit zwei Jahren geschieht durch die Justiz nur eines. Und zwar durch das Oberlandesgericht Stuttgart persönlich. – Es wird zeitlich verschleppt.
In dazugehörigen Gerichtsverhandlungen lässt sich die Justiz HN, gegen die, wegen menschenunwürdigem Agieren in der JVA - HN Strafanzeige erstattet wurde, von den teuersten Anwälten vertreten. Diese Anwälte debattieren in den dazugehörigen Gerichtsverfahren ausschließlich darüber, ob die vorliegende Strafanzeige vielleicht nicht doch schon verjährt sei und der Fall demnach eingestellt werden müsse. – So verfahren Staatsbeamte mit Verbrechern in der Justiz. – Mit Verbrechern aus den eigenen Reihen. Nach dem Motto: `Ach hier geht es um Amtsmissbrauch in der Justiz. – Verschleppen wir doch einfach, stellen eine Verjährung fest und stellen dann ein. – Tun wir doch einfach so, als ob niemals etwas geschehen sei`.
Wenn wir das geschickt machen, wird die Öffentlichkeit schon nichts erfahren. –
Frage: Ist durch solch ein Verhalten von Staatsanwälten und Richtern denn überhaupt noch ein Funke von Rechtssicherheit gegeben?
Oder muss man frei heraus sagen, dass diese, vom `Staat` beauftragten Rechtspersonen (hier, auch vom Oberlandesgericht Stuttgart !) eine enorme Gefahr für die Rechtssicherheit des deutschen Staatsbürgers darstellen?
Die Antwort lautet eindeutig: JA.
„Liebe amtsmissbrauchende JUSTIZ in HN, - Sie haben sich geirrt. Die Öffentlichkeit wird über die menschenunwürdige in der JVA – HN; erfahren !“ (Liebe Grüße, H.K.) )))
Hardy Kaiser widersprach und schickte dem Oberlandesgericht weitere einundzwanzig Seiten, die den Amtsmissbrauch der Heilbronner Polizistin P.H. aufs Genaueste beschreiben. In diesem Schreiben wurden auch auf zahlreiche Fehler, Vorsätzlichkeiten und Mängel der (Ober-) Staatsanwälte in Heilbronn hingewiesen.
Die drei Kammerrichter des OLG sind in ihren Entscheidungen jedoch niemandem Rechenschaft schuldig, - ein unkontrolliertes System der Deutschen Justiz, (wie es international auch von der UN- Menschenrechtsorganisation kritisiert wird), macht Folgendes möglich:
Die drei Richter des Oberlandesgerichts fühlen sich ihren dreckig- handelnden Kollegen verpflichtet und antworten dem Anwalt von Hardy Kaiser: „Sagen Sie ihrem Klienten, wir befassen uns nicht mehr mit diesem Fall.“ - Ohne sich mit den Fakten des Amtsmissbrauchs in irgendeinem Detail auseinandergesetzt zu haben!
Es war offensichtlich, dass hier dreckige Handlungsweisen von Staatsbeamten durch dreckig, arrogant- handelnde Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart unter den Teppich gekehrt werden sollten. - Justizverbrecher ?
(((Um den Fachbegriff `Dreck` von Staatsanwalt B. der Staatsanwaltschaft Heilbronn im Kontext zu verwenden: Spezialisten in Sachen Dreck finden sich möglicherweise nicht nur in der Justiz Heilbronn, sondern auch beim Oberlandesgericht Stuttgart.)))
Hardy Kaiser kopierte den Text seines Anwalts mehrmals und verteilte diesen Text an verschiedene Bürger aus den unterschiedlichsten Gesellschaftsklassen. Dies in seinem Wohnort Karlsruhe. In der `Rechtsstadt Karlsruhe` war es zudem möglich, dieses Schreiben weiteren Personen aus dem Studienbereich `Jura` auszuteilen.
Keiner, all dieser Personen konnte im Schreiben des Rechtsanwalts einen schwerwiegenden Vortragsmangel feststellen! – Jeder dieser Bürger verstand den Text des Anwalts ohne Schwierigkeiten !
Zwei Möglichkeiten bleiben nun übrig: - entweder stellen sich die Gestalten `Richter` des Oberlandesgerichts Stuttgart dumm oder sie sind saudumm und zudem der deutschen Sprache nicht mächtig.
Lesekompetenz und Textverständnis sind schließlich Qualifikationen, die bereits in der ersten Klasse einer deutschen Grundschule vermittelt werden.
In einem weiteren Widerspruchschreiben bot Hardy Kaiser diesen drei befangenen Richtern des Oberlandesgerichts erstmals an, ihnen eine Din A 4 Seite mit Beamtenbeleidigungen zukommen zu lassen, falls diese Richter dies benötigen sollten, um eine öffentliche Klage einzuleiten, die sich auch mit dem Amtsmissbrauch der Ermittlungsbeamtin P.H. befasst. –Denn offensichtlich wollen genau das befangene Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart vermeiden.
– Diese Seite mit Beamtenbeleidigungen wurde übrigens (bisher noch nicht) erstellt.
So weit ging es also mit der ersten Strafanzeige gegen die amtsmissbrauchende Polizistin in Heilbronn. Eine Ermittlungsbeamtin, die inzwischen, (nach ihrem abgeleisteten Mutterschutz ) den Titel `Polizeiobermeisterin` erhalten hat und immer noch bei der Stadtpolizei HN beschäftigt sein darf. Trotz ihres Amtsmissbrauchs ! - Eine beispielhafte `Beamtenkarriere`.
Die zweite Strafanzeige gegen diese Person wird ab Winter 2011 auf den Weg gebracht werden. Diese Anzeige wird über bundesweit Verantwortliche der Politik und Justiz auf den Weg gebracht werden.
(((Nach bisheriger Erfahrung ist erwiesen, dass keine Rechtsinstitution Baden Württembergs, - nicht einmal der Bundesgerichtshof, auf objektive Weise Fälle des Amtsmissbrauchs bearbeiten möchte.)))
Womit man mit vorliegendem Rechtsmangel vor der Europäischen Rechtsebene steht.
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PARALLEL / HERBST 2007 + FRÜHJAHR 2008:
Hardy Kaiser traf mit dem Schulleiter der Forum Humanum - Ausbildungsstätte aus Stuttgart und seiner Sekretärin zusammen. Dieses Gespräch fand im Cafe Roth – Heilbronn statt. – Während dieses Gesprächs sprach der Schulleiter davon, dass er mit Hardy Kaiser in Stuttgart und Karlsruhe das Konzept einer Stage- School aufbauen wolle. Mit dem Vorhaben, Hardy Kaiser aufgrund seiner Vorbildung und bisherigen Berufstätigkeit als Leiter der Schauspielschule einzusetzen.
Dieser Plan wurde jedoch verworfen. – Durch einen weiteren Rufmord der albanischen Prostituierten. Nennen wir sie Prostituierte Lydia. D.. Derjenigen `Frau`, mit der Hardy Kaiser ein Verhältnis geführt hatte, bis er das Doppelleben dieser `Frau` entdeckt hatte.
Die albanische Prostituierte, die tagsüber als Angestellte ihrer Mutter in einem kleinen unrentablen Textilgeschäft der Fußgängerzone HN arbeitet, - in der Sülmergasse (und offensichtlich das Geld für die monatlichen Kosten des Ladens aus anderen Quellen, als dem Verkauf von Kleidern verdient) - hatte dem Schulleiter aus Stuttgart erzählt: „Hardy Kaiser hat mich vergewaltigt. …. Das habe ich bereits zur Anzeige gebracht.“
Hardy Kaiser hatte bereits Januar 2007 gegen die albanische Prostituierte Lydia D. Strafanzeige wegen Rufmord erstattet. – Dies, als diese `Frau` die Tochter von Hardy Kaiser, (Mara-Natascha), dazu missbrauchte, Herrn Kaiser als Missbrauchtäter seiner Tochter zu bezeichnen.
Die albanische Prostituierte Lydia D. versprach sich durch diesen mehrfach getätigten Rufmord, dass Herr Kaiser über deren Verbindung zu albanischen Kriminellen in Heilbronn schweigt und von der Verfolgung seiner Strafanzeigen ablässt. -Einschüchterung durch Diskreditierung. - Ein üblicher Brauch im Rotlichtmilieu, der gerne auch mit Drogenhandel und Kindesmissbrauch kooperiert. - Wie auch schon Spiegel-Journalisten erfahren mussten.
Gleichgültig, welche persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten `Frau Lydia D.` in einem `normalen` Umfeld gehabt hätte; - hier hatte sich die albanische Prostituierte absolut geirrt. Der mehrfach getätigte Rufmord der Prostituierten war für Hardy Kaiser Grund genug, den faulen Oberstaatsanwalt S. von der Staatsanwalt Heilbronn daran zu erinnern, dass bereits im Januar 2007 die albanische Prostituierte durch ihn angezeigt wurde.
Oberstaatsanwalt Z. tat nun das, was er lange Zeit vermieden hatte. Er las ein bisschen in den Akten und wollte erneut blockieren, um die Anzeige gegen die Prostituierte L.D. einzustellen.
– Wie erreicht ein fürstlich bezahlter Staatsbeamter, dass ein Fall eingestellt wird? Er spielt den Fachidioten, vergisst, was ihm durch den Beamteneid aufgetragen wurde und stellt sich nicht nur dumm, sondern saudumm.
Hardy Kaiser beschrieb über mehrere Seiten hinweg, in welchen Punkten Hardy Kaiser durch die Prostituierte Lydia D. geschädigt wurde. – Sein Anwalt ( - hier, immer noch der Chef der Kanzlei - ) las die Anzeige gegen und schickte diese zur Staatsanwaltschaft Heilbronn.
Wie gewohnt, wurde durch den befangenen Oberstaatsanwalt S. über lange Zeit hinweg erneut zeitlich verschleppt. – Das Maß für Hardy Kaiser war inzwischen voll. – Es war im Spätherbst 2008. Hardy Kaiser rief die Staatsanwaltschaft HN an, um mit diesem vorsätzlich handelnden Penner, der unter dem Begriff „Oberstaatsanwalt“ ein bequemes Leben führt, persönlich zu sprechen.
Durch unlautere Handlungsweisen mit der betrügerischen Staatsanwaltschaft Heilbronn bereits geprägt, nahm Hardy Kaiser das halbstündige Telefonat auf Tonband auf.
(((Folgende Nachricht an dieser Stelle an den Beamten Oberstaatsanwalt S.: „Sie können Hardy Kaiser gerne auf diese Äußerung hin anzeigen! – Aber, da Sie kein Interesse haben, Ihre rechtsbeugenden Handlungsweisen zugunsten einer erfolgreichen Rotlichtanwältin Heilbronns, vor öffentlichem Gericht erörtert zu haben, werden Sie wahrscheinlich darauf verzichten.“))) – Erklärung für den Leser dieser homepage erfolgt weiter unten (1).
Während dieses Telefonats wurde offenbar, dass Oberstaatsanwalt S. von seiner Hauptverantwortung abzulenken versuchte. Extrem vorsichtig. - In allem, was er äußerte. Und trotzdem wurde durch dieses Telefonat folgendes offenbar;
- aufgrund alles bisher Geschehenen:
Hardy Kaiser hatte durch dieses Gespräch erfahren: Wenn er durch mehrere Telefonate mit Mord bedroht wird, ihm auf verschiedenen öffentlichen Wegen Stuttgarts und Heilbronns nachgestellt wird, - ihm klar gemacht wird, hinter welcher Fensterfront seiner Privatwohnung er sich nicht aufzuhalten hat, sollte ihm sein Leben lieb sein; - im Halbdunkel der Titotstraße durch R.K. der Versuch gestartet wird, gegen ihn tätlich zu werden, - dann noch einen weiteren Versuch durch R.K. zu starten, Hardy Kaiser mit dem PKW anzufahren, dann spricht Oberstaatsanwalt S. von einem `Gespräch`.
Selbstverständlich musste Oberstaatsanwalt S. die `kommunikativen` Handlungsweisen der Zuhälter und weiterer Krimineller als `Gespräch` bewerten. Hatte er, trotz seiner Berufspflichten unterlassen, auch nur einen einzigen von unabhängigen Zeugen dieser Strafanzeigen zu befragen, - geschweige denn den `staatsbeamtlichen Zuhälterpensionär R.K.` in seine Grenzen zu weisen. – Obwohl zwei Strafanzeigen bezüglich mehrerer Details gegen diesen Kriminellen getätigt wurden. – Strafanzeigen mit Angaben von unabhängigen Zeugen ! – Alles völlig egal ! – Oberstaatsanwalt S. blockierte weiterhin.
(((Ebenfalls hatte Hardy Kaiser durch den vorsätzlich- handelnden Oberstaatsanwalt S. der Staatsanwaltschaft HN, ein Jahr später lernen müssen: Wenn Hardy Kaiser vor seinen potentiellen Arbeitgebern als Missbrauchtäter, `Kinderficker` (um den Wortlaut der albanischen Nutte Lydia D. zu gebrauchen) und als Vergewaltiger gehandelt wird; und Hardy Kaiser durch den geschehenen Rufmord Arbeitsaufträge in fünfstelliger Betragshöhe verliert, dann darf man darin keinen Rufmord sehen.)))
Selbstverständlich muss Oberstaatsanwalt S., der weder auf den Amtsmissbrauch der Ermittlungsbeamtin P.H., noch gegen die, auf dieser Homepage benannten Vorfälle reagiert, sein Nichtstun unterstreichen. – Dies, indem er die `Verharmlosung` ins Absurde kultiviert.
Was bleibt einem selbstgenügsamen, verschlafenen Menschen nach all diesen Versäumnissen auch anderes übrig? – Das fette Kissen aus Steuergeld bettet bequem.
Ein Pennbruder auf Kosten des Staates.
Außerdem tat Oberstaatsanwalt S. während dieses Gesprächs mit Hardy Kaiser so, als ob er seinen Kollegen Staatsanwalt B. nicht kennen würde. – Hinweise in der, inzwischen 1000 Seiten umfassenden Akte weisen nach, dass diese Aussage von Oberstaatsanwalt Z. nicht der Wahrheit entspricht.
Auch hinsichtlich der Ermittlungsbeamtin P.H. äußerte der volkswirtschaftliche Schaden, namens Oberstaatsanwalt S.: – `Mit dieser hätte er nichts zu tun`; - und: „der Fall der Ermittlungsbeamtin P.H. ist nicht mein Fall.“ – Im Klartext: `gehe ihn nichts an`.
Dies sagte Oberstaatsanwalt S. bezüglich einer Ermittlungsbeamtin, die verpflichtet ist, in vorliegenden Fällen mit Oberstaatsanwalt S. zusammenzuarbeiten und nachweisbar Lügen geleistet hat !
Aber, wie vielfach (übrigens auch vor Gericht immer wieder) festzustellen ist: Dumm stellen sich Staatsbeamte; …
• um vielfach begangene Fehler der Justiz unter den Teppich zu kehren;
• und, um gewisse Aufgaben keinesfalls leisten zu müssen.
(((Aber, Staatsbeamte, die sich zu lange dumm stellen und den schriftlichen Beweis erbringen, vielfach gegen das Legalitätsprinzip zu verstoßen; - und, wie die hier beschriebene Drecksbagage, durch vorsätzliches, mutwilliges und betrügerisches Handeln damit beschäftigt sind, begangenen Amtsmissbrauch in der Justiz zu kaschieren, handeln nicht nur vorsätzlich, sondern in erster Linie gesetzeswidrig.)))
Doch der Höhepunkt des Amtsmissbrauchs sollte in der Zeit 2009 - und vor allen Dingen Januar - Juli 2010 erst noch erfolgen.
Hardy Kaiser spricht hier von Amtsmissbrauch, der durch fünf Richter des XII. Zivilsenats am Bundesgerichtshof Karlsruhe Zustimmung findet.
Ob der Präsident des Bundesgerichtshofs Klaus Tolksdorf darüber Bescheid weiß, was für unehrenhafte Richter am Bundesgerichtshof Beschlüsse treffen?
Korrektur: Inzwischen weiß Klaus Tolksdorf über seine verlogenen Richter des XII. Zivilsenats Bescheid, da diese strafrechtlich angezeigt wurden. Die Namen dieser Richter werden veröffentlicht werden. Zudem erklärte Tolksdorf schriftlich, dass er in dieser Angelegenheit keine Verantwortung trage. - Ein falscher Herr, im falschen Amt, am falschen Ort. Zudem weiß Tolksdorf auch darüber Bescheid, wie sehr der Tatbestand einer unkontrollierten Justiz in Deutschland weltweit kritisiert wird. Es interessiert ihn offensichtlich einen feuchten Kehricht.
Zweite Jahreshälfte 2008:
Hardy Kaiser erfährt aus sicherer Quelle, dass die Anwältin der Gegenseite, - Strafrechtsanwältin B.U. mehrere Male erfolgreich Rotlichtmilieu verteidigt hat.
Während der gesamten Problematik „Kaiser/Albaner“ war schon seit Mitte 2007 ersichtlich, dass Oberstaatsanwalt S. (gezielt !) in ganz bestimmten Details nicht ermittelt (ermitteln lässt) und (gezielt !) ganz bestimmte, unabhängige Zeugen nicht befragen lässt. (Schriftliche Beweise für diese Aussagen liegen vor!)
In der Summe ist festzustellen, dass sämtliche Entscheidungen, Beschlüsse und lapidaren Einstellungsversuche, die dieser `Großmanipulateur` unsachlich umgesetzt hat, dem Klientel der `Rotlicht-Anwältin` B.U. gedient haben.
Immerhin war Oberstaatsanwalt S. dafür bereit, gegen mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuchs zu verstoßen. – Die `Rotlicht- Anwältin` B.U. wird es ihm danken.
Es ist davon auszugehen, dass sich die albanische Prostituierte Lydia D. nicht zu `irgendeinem` Anwalt begibt, um Hilfe zu suchen, sondern durch Tipps ihres kriminellen Umfelds denjenigen Anwalt kontaktiert, der ihr angeraten wird.
Hier ist zu fragen: Weshalb hat Oberstaatsanwalt S., bei allem Vorgefallenen konsequent verhindert, gegen das deutsch/kroatisch/albanische Rotlichtmilieu auch nur in einem einzigen Detail zu ermitteln? – Nur, um den positiven `Arbeitsresultaten` einer erfolgreichen Rotlichtanwältin, die stets seiner Gunst sicher sein kann, unterstützend entgegen zu arbeiten? Und nur um deren Klientel nicht zu schaden?
Auch wenn mehr dahinter stecken sollte: Deutsch/kroatisch/albanische Kriminalität findet durch den Einsatz des Oberstaatsanwalt S. der Staatsanwaltschaft HN und der Rotlichtanwältin B.U., und deren idealer Kooperation eine perfekte Duldung zur weiteren Etablierung.
Das Gespräch mit Oberstaatsanwalt S. hatte Hardy Kaiser also auf Band aufgenommen.
Zum Ende des Gesprächs willigte Oberstaaatsanwalt S., (`Herr der Willkür`), dem Bitten Hardy Kaisers ein und versprach, bezüglich der Anzeige gegen die albanische Prostituierte Lydia D. zu ermitteln. Unter anderem wegen geschäftsschädigenden Rufmords, Vandalismus so wie weiteren Anklagepunkten. Dies allerdings erst, als Hardy Kaiser Oberstaatsanwalt S. weitere Rechtsschritte bis hin zu einer Härtefallstaatsanwaltschaft angedroht hatte.
In diesem Gespräch wurde klar, dass Fachidiot `Oberstaatsanwalt S.`nicht wusste, was eine Härtefallstaatsanwaltschaft ist, geschweige denn wusste, dass solch eine Institution überhaupt existiert.
Zeit verging – bis etwa Mai 2009; …..
Mai 2009:
Nach mehrmaligem Anfragen durch den Anwalt Hardy Kaisers kam es zur Akteneinsicht im Fall gegen die Prostituierte Lydia D. – Was sich dort aufbot, war unfassbar. – Trotz der eidesstattlichen Erklärung des Stuttgarter Schulleiters und der Aussage seiner Sekretärin hatte Oberstaatsanwalt S. erneut zu Gunsten der Rotlichtanwältin eingestellt.
Fazit: Es sei kein Rufmord vorgefallen. (Für Hardy Kaiser stellt sich ab diesem Zeitpunkt selbstverständlich die Frage: „Oberstaatsanwalt S. oder eine großmanipulierende Obersau mit Namen S.? - Selbstverständlich ohne Moralbewusstsein !“).
Ebenfalls wurde durch diese Akteneinsicht ersichtlich, dass die amtsmissbrauchende Polizistin P.H. ausgesagt hatte, sie habe niemals Herrn Kaiser Missbrauch an der eigenen Tochter vorgeworfen. – Außerdem hatte sich die amtsmissbrauchende Beamtin mit ihrem direkten Arbeitskollegen Polizeireviermeister M. von der Stadtpolizei HN besprochen und Details zu Grunde liegender Akten erneut abgeändert.Anstatt Ermittlungsarbeit zu leisten, einigte man sich schlichtweg, welche Aktendetails manipuliert werden.
Unter anderen Lügen wurde auch folgende Aussage getätigt: `Es habe keine Autoverfolgung stattgefunden`. – Dass jedoch eine Autoverfolgung stattgefunden hatte; - ebenfalls für den vorgefallenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an der eigenen Tochter, spricht zugrundeliegender schriftlicher Dialog mit der Justiz HN 2007/2008.
Zudem ließ Hardy Kaiser Telefonate mit Justizbeamten, auch mit Polizeiobermeisterin P.H. und nach einiger Zeit übrigens auch mit seinem ehemaligen Rechtsanwalt G. von unabhängigen Zuhörern mithören; ……….
Wie außerdem durch den diensthabenden Polizisten in der Eingangszone der J. F. Kennedystraße bestätigt wurde, rief in der Nacht der Autoverfolgungsjagd von der Lohtorstraße aus ein Taxifahrer auf der Polizeistation J.F.Kennedystr. an und sagte aus, dass sich durch die Fußgängerzone hindurch Autos hinterher jagen; ..........Aufgrund dieser Akteneinsicht verfasste Hardy Kaiser eine Stellungnahme und einen impulsiven Widerspruch gegen begangenen Justizschmutz des Oberstaatsanwalt S., der hier zum vorerst letzten Male im Sinne der Heilbronner Rotlichtanwältin B.U. eingestellt hatte.
(Sämtliche Details dieses parteiischen Beschlusses hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen).
Es wurden also folgende Stellungnahmen geschrieben, die der Leser dieser Homepage wie folgt finden kann: `OStaA S. - LETZTE` und auf `Mangelnde Berufsethik !`. - Zu finden auf `- HEILBRONNER EINDRÜCKE 1 -`.
Hier leistet Hardy Kaiser zum allerersten Mal eine Beamtenbeleidigung an Oberstaatsanwalt S. bezüglich der Polizeiobermeisterin P.H., die er im Schreiben `Mangelnde Berufsethik !` als Drecksau bezeichnet. - Eine harmlose und liebliche Bezeichnung, gegen all das, was sich diese Polizistin bisher geleistet hatte.
Diese Beleidigung wurde bereits in der Hoffnung erbracht, dass vorliegender Amtsmissbrauch, (den kein Justizbeamter vor Gericht behandelt haben möchte), mit Hilfe einer Beamtenbeleidigung, eben doch vor Gericht erörtert werden muss.
Diese Beamtenbeleidigung wurde Hardy Kaiser niemals vorgeworfen. Verständlich: Oberstaatsanwalt S., der im Sinne einer Heilbronner Rotlichtanwältin B.U. Dienste verrichtet und konsequent das Legalitätsprinip verletzt, möchte seine Fehler und Vorsätzlichkeiten nicht vor Gericht erörtert haben.
Hier noch eine absurde Geschichte, zur miserablen aber typischen Arbeitsqualität der Heilbronner Polizei:
Zu dieser Zeit geschah (u.A.) folgendes:
Ein Vorfall, der nicht nur, wie die über 10 Millionen Euro kostenspielige `Ermittlungsarbeit`, im Fall des Polizistenmordes-Heilbronn ("Wattestäbchenermittlung") auf den mangelhaften Qualitätsstandard der Heilbronner Polizei hinweist.
Sommer letzten Jahres, saß derjenige Zuhälter, der nach Aussagen der Polizeiobermeisterin P.H. in Heilbronn gar nicht existiert, mit einer weiteren, ihm vertrauten ausländischen Person, in der Eisdiele des Rathausplatzes Heilbronn.
Da Ermittlungsbeamtin POM P.H., nach größter Wahrscheinlichkeit aus Gründen der Faulheit und um sich Ermittlungsarbeit zu sparen, innerhalb weniger Stunden die verlogene Aussage traf: „Über diesen C.A. finden wir leider Nichts.“, war es Hardy Kaiser ein ganz besonderes Anliegen, die Polizeistation-Kennedystraße anzurufen und nach einer Polizeistreife zu bitten. Dies zur Identitätsüberprüfung der beiden ausländischen "Deutschland schafft sich ab - Mitbürger`".
Hardy Kaiser klärte den diensthabenden Polizisten darüber auf, dass hier ein Mann anzutreffen ist, den Polizeiobermeisterin P.H., trotz `verzweifelter` Ermittlungsarbeit nirgends auffinden kann. Man soll doch bitte eine Streife vorbeischicken, um die Daten dieses Mannes zu sichern. Hardy Kaiser erklärte, dass er während der Datenüberprüfung gerne zugegen sein wird, da dieser Mann ihn über längere Zeit bedroht hatte.
Zudem erklärte Hardy Kaiser dem diensthabenden `Polizisten`, dass der Ermittlungsfall Oberstaatsanwalt S. vorliegt, der ebenfalls die Identität dieses Mannes für weitere Ermittlungen benötigt.
Der diensthabende Polizist sah keinen Grund jemanden vorbeizuschicken und legte auf. – Hardy Kaiser rief zwei weitere Male an, nannte seinen Namen und erklärte diesem `staatsbeamtlichen Polizisten` die Situation ein zweites Mal. – Weitere zwei Male legte der Polizist auf. – Zuletzt mit der intelligenten Aussage eines Heilbronner Provinzpolizisten: "Mein Name isch Bolizei, Adeee!“
Nach drei Anrufen dieser Art wurde Hardy Kaiser natürlich klar, dass die Polizei Heilbronn durch einen natürlichen und respektvollen Umgang nicht aufzurütteln war und rief somit ein letztes Mal an. Hardy Kaiser gab dem arbeitseifrigen Polizisten zum Mitschreiben seinen Vor- und Nachnamen an, - samt Telefonnummer die dieser notierte.
Dann äußerte Hardy Kaiser ein letztes Mal seine Bitte; ..... .
Aber der `Ländle-Polizist` blockierte erneut, worauf ihm Hardy Kaiser in ruhigem Ton erklärte, dass er ein vollkommener Penner und ein Idiot sei.
Merkwürdigerweise wurde von diesem Provinz-Idioten keine Anzeige erstattet.
Aufgrund der Erkenntnisse, wie Ermittlungsbeamtin und Polizeiobermeisterin P.H. mit Hilfe eines Arbeitskollegen (M.) von der Stadtpolizei Heilbronn erneut manipuliert und ihr Amt missbraucht, reagierte Hardy Kaiser mit folgendem Telefonat:
SOMMER/HERBST 2009:
Hardy Kaiser greift in Gegenwart zweier Mitarbeiterinnen seines Arbeitsplatzes zum Telefon und ruft die Polizeistation Stadtmitte an. Dies, um den Vorgesetzten der Polizeiobermeisterin P.H., über den erneuten Amtsmissbrauch dieser Justizverbrecherin zu informieren. Hardy Kaiser ließ die Mitarbeiterinnen seines Arbeitsplatzes zuhören.
Überraschenderweise meldete sich bei der Polizeistation Stadtmitte die amtsmissbrauchende Polizeiobermeisterin P.H. selbst. - Den Dialog des geführten Telefonats finden Sie auf `POM P.H. IN HN`. Dort unter der Nebenseite: `Beamtin in Grün!`.
Polizeiobermeisterin P.H. verharmloste; ..... - Hardy Kaiser, jedoch; .....; - fühlte sich nicht im Stande, mit einer derart verlogenen Person zu sprechen und verlangte den Vorgesetzten dieser Polizistin. Somit fragte Hardy Kaiser nach derjenigen Person, die in der Stadtpolizei Heilbronn Mitverantwortung trägt, dass seine Mitarbeiter keinen Amtsmissbrauch betreiben. Anstatt zu ihrem Vorgesetzten weiter zu vermitteln, legte die amtsmissbrauchende Polizeiobermeisterin nach einer Gedankenpause auf. Für den Hergang des gesamten Telefonats gibt es Zeuginnen.
Zeuginnen, die durch Familienrichterin M. / Amtsgericht HN am 22. Januar 2010, bewusst und mutwillig nicht zugelassen wurden.
Nach zweieinhalb Jahren Lügen, Betrügen und geleisteten Amtsmissbrauchs durch die Justiz Heilbronn reagierte Hardy Kaiser nun so, wie er es bereits dem Oberlandesgericht ein Jahr zuvor angedeutet hatte.
Er leistete eine per Fax geleistete Beamtenbeleidigung. Oder sagen wir besser: Das, was `vielleicht` eine Beamtenbeleidigung darstellt.
Selbstverständlich muss hier Folgendes in Betracht gezogen werden:
dass Justizverbrecher,wie Oberstaatsanwalt S., Polizeiobermeisterin P.H., Staatsanwalt B. bis zu diesem Zeitpunkt provoziert, manipuliert und gesetzeswidrig, gehandelt haben. Dies seit zweieinhalb Jahren ! Auf verbrecherische Weise: - Auf Kosten des Steuerzahlers und dabei gegen Paragraphen des Strafgestzbuchs verstoßen haben !
Diese Beamten `Justizverbrecher` haben auf vielfältige Weise manipuliert. So etwas darf man sich leisten, wenn man Insider der unkontrollierten Justiz Deutschlands sein darf.
Zudem erhielt die Polizeiobermeisterin vom Geschädigten Hardy Kaiser in einem durchsichtigen Umschlag ein T-Shirt zugesandt. - Als passende Anerkennung ihrer Leistungen in Sachen Amtsmissbrauch. Die Abbildung des T-Shirts findet der Leser demnächst auf dieser Internetseite. - Unter: `POLIZISTIN P.H. in HN`
HERBST 2009:
Hardy Kaiser wird von der Polizei Karlsruhe angeschrieben: Er soll bitte seine privaten Daten, samt seinem Verdienst angeben. Näheres wird nicht beschrieben; - nur noch die Aussage getroffen, dass `das Handeln Hardy Kaisers` einer Heilbronner Polizistin zum Nachteil gereichte. - Aha; ..... .
Hardy Kaiser stellt sich als ehrlicher, geradliniger Staatsbürger die Frage, wer hier wohl der Geschädigte sei. Hardy Kaiser ist bis zum jetzigen Zeitpunkt mit 13.000 Euro geschädigt worden !!! - Durch Staatsbeamte, die auf verbrecherische Weise ihr Amt missbrauchen.
Hardy Kaiser reagierte in einem Antwortschreiben.
In diesem klärte er die Karlsruher Polizei darüber auf, dass die Polizeiobermeisterin, um die es hier geht, auf vielfache Weise ihr Amt missbraucht hat. Außerdem bat Hardy Kaiser um eine konkrete Beschreibung, auf welche Weise er dieser Beamtin geschadet habe. - Denn, nachweisbar hat Herr Kaiser durch Amtsmissbrauch dieser Polizeiobermeisterin einen Schaden von über 13.000 Euro erlitten.
Von der Karlsruher Polizei hat Hardy Kaiser bis heute nichts mehr gehört.
Unmittelbar danach wird Hardy Kaiser von der Polizeistation Karlstraße aus Heilbronn angeschrieben. Man sieht: - Auch Verbrecher in der Justiz verfügen über eine gut arbeitende Lobby. Eine Lobby, die vom Steuerzahler teuer finanziert wird.
Jetzt wird Herrn Kaiser eine Aussage zur Last gelegt, die in einem privaten Brief an die albanische Prostituierte Lydia D. gefallen ist; - ohne Namenszusammenhang.
Außerdem wird Hardy Kaiser eine weitere Aussage auf DIESER Homepage zur Last gelegt. Ebenfalls ohne Namenszusammenhang.
Aha ! - Sollten sich einige der Justizverbrecher auf dieser Internetseite wiedererkannt haben ? - Obwohl ALLES auf dieser Seite doch nur frei erfunden ist ? - Vielleicht lässt dies hoffen, dass Justizverbrecher möglicherweise über ein `Gewissen` verfügen.
Hardy Kaiser antwortete in einem Schreiben an die Polizeistation Karlstraße - Heilbronn. In diesem Schreiben wurde klar gestellt, dass aufgrund des erbrachten Amtsmissbrauchs durch die Justiz Heilbronn, seine getroffenen Aussagen unmöglich als Beleidigung gewertet werden dürfen. (Das Schreiben ist zu finden auf der Unterseite mit dem Titel `RESPEKT UND JUSTIZ` auf der Hauptseite `POLIZISTIN P.H. IN HN`.
DER TITEL: "Zur Unfehlbarkeit von deutschen Justizschaffenden, sowie von Schlampen, Lügen, Dreck und Säuen. - Von albanischer Kultur und Kultur in der Deutschen Justiz."
Von der Polizeistation - Karlstraße hat Hardy Kaiser bis heute nichts mehr gehört.
DEZEMBER 2009 BIS JANUAR 2010:
Die vorerst letzte Phase und der eigentliche Höhepunkt des Amtsmissbrauchs, der durch das Familiengericht Heilbronn erbracht wurde und von 5 Richtern des Bundesgerichtshofs unterstützt wird.
Diese Richter des XII. Zivilsenats vom Bundesgerichtshof benutzen eine Lüge, um sich mit dem Inhalt vorliegender Akten nicht beschäftigen zu müssen. Inzwischen trägt der Präsident des Bundesgerichtshof Klaus Tolksdorf hierfür die Verantwortung und wird 2012 über den Europäischen Gerichtshof in Den Haag strafrechtlich angezeigt.
KONKRET:
Da der Amtsmissbrauch der Polizeiobermeisterin P.H. durch rechtsbeugende Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Heilbronn und durch rechtsbeugende Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart immer wieder eingestellt wird, ohne Fakten, Indizien und ohne nach dem Inhalt vorliegender Akten zu beurteilen, leistete Hardy Kaiser also bewusst eine Beamtenbeleidigung.
Dies, in der Hoffnung, dass auf diese Weise die öffentliche Klage gegen diese Beamtin doch ermöglicht wird; - bzw. der vielfache Amtsmissbrauch der POM P.H. vor Gericht thematisiert wird.
Die Beamtenbeleidigung wurde erst nach zweieinhalb Jahren geleistet. Nachdem die Justiz Heilbronn und das Oberlandesgericht Stuttgart sich mehrfach das `Recht ` herausgenommen hatten, gegen Paragraphen des Strafgesetzbuchs zu verstoßen. - (*** 30. Abschnitt des Strafgesetzbuchs) - Dies taten diese `Justizverbrecher` um eigene Fehler, Vorsätzlichkeiten und mutwilliges Handeln zu kaschieren.
Nach eben dieser geschehenen Beamtenbeleidigung erhält Hardy Kaiser von einer ungenügend informierten Strafrechtsanwältin (Kohler & Fischer) aus Stuttgart eine Unterlassungserklärung, in der er aufgefordert wird, folgendes zu unterschreiben:
ZITAT DER UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG:
"Hiermit verpflichte ich mich, mit Ausdruck des Bedauerns, die gegenüber Ermittlungsbeamtin P.H. zuletzt ...... blablabla ..... gefertigten Beleidigungen zurückzunehmen.
Bei Ermittlungsbeamtin P.H. handelt es sich um keine verlogene Frau. Sie arbeitet weder rechtswidrig, noch schlampig. Sie arbeitet auch nicht unlauter. Im Falle einer weiteren Beleidigung oder unwahren Behauptung verpflichte ich mich pro Verstoß eine Vertragsstrafe von jeweils 1.500,00 Euro zu bezahlen."
Diese Strafrechtsanwältin (Kohler & Fischer) muss Polizeiobermeisterin P.H. wohl persönlich kennen, wenn sie sich anmaßt solche Lobeshymnen über Justizverbrecherin P.H. zu äußern. - Vielleicht ist sie auch nur eine Strafrechtsanwältin, die den sicheren Deal gewohnt ist, rechtswidrig handelnde Staatsbeamten gerichtlich zu vertreten, da Verbrecher aus der Justiz niemals gegen Verbrecher aus eigenen Reihen urteilen werden.
(((Ein ideales Beispiel, der auf unsachliche Weise, Gerichtsverfahren im Sinne gewalttätiger Polizisten durchführt, ist Richter A. in Heilbronn. Der Fall wird demnächst auf der Internetseite www.schutzvoramtsmissbrauch.de veröffentlicht).
Wie man aus der Unterlassungserklärung von Kohler & Fischer aus Stuttgart lesen kann: Staatsbeamte, deren Tätigkeit von keiner unabhängigen Instanz überwacht werden, haben die Möglichkeit, Staatsbürger auf vielfache Weise zu schädigen und sich dabei noch eine goldene Nase zu verdienen.
Hardy Kaiser sollte also diese, mit Lügen durchsetzte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Hardy Kaiser beschreibt auf der Seite `Weihnachtsdank` nur Vorfälle, die der Wahrheit entsprechen. Eigenartig: Trotzdem fühlten sich die Strafrechtsanwältin, die im Auftrag der amtsmissbrauchenden Justiz arbeitet und für deren Klientin, Justizverbrecherin Polizeiobermeisterin P.H. offenbar provoziert.
Die Strafrechtsanwältin antwortete mit einem verlogenen Anklageschreiben. Diese mangelhaft unterrichtete Strafrechtsanwältin ließ dieses Anklageschreiben über das Amtsgericht / Familiengericht Heilbronn zustellen. - In der Justiz hält man schließlich zusammen. - Aber vor allen Dingen sind es Justizbeamte, die sich einvernehmlich rechtswidrig verhalten, welche am Besten zusammenhalten.
Und, zum Abschluss dieser Beschreibung die dreckigste aller Lügen.
Weil sich Justizbeamte, die keinerlei unabhängiger Kontrolle unterliegen, rechtswidrige Schweinereien auch leisten dürfen.
Hardy Kaiser erhält eine Anklage mit Gerichtstermin für den 22. Januar 2010. Der Vorwurf: Er habe `Gewalt und Nachstellung` ausgeübt.
JANUAR 2010 - JETZT:
Verlogener Prozess vor dem Familiengericht - Heilbronn !
Hardy Kaiser nimmt sich eine Woche Urlaub und reagiert täglich auf neue Ereignisse des Amtsgerichts Heilbronn. Dies, über seine Internetseite www.schutzvoramtsmissbrauch.de.
Von Anfang an war Hardy Kaiser nicht klar, warum das asoziale, gesellschaftsschädigende Objekt mit Bezeichnung "Polizeiobermeisterin P.H." mit solch einer dreckigen Lüge über das Familiengericht agiert. Vermutlich fühlt sich diese Polizeiobermeisterin im `Dreck` zuhause.
Eine weitere Vermutung Hardy Kaisers war: "Da dieses unlautere Etwas einer Polizistin Nachwuchs produziert hatte, werden zu diesem Gerichtstermin wohl Zeugen erscheinen, die aussagen, Herr Kaiser würde dieser amtsmissbrauchenden Person und ihrem Kleinkind nachstellen."
Da Hardy Kaiser einige Tage vor dem Gerichtstermin Flyer austeilte, welche auf den verlogenen Prozess (22.01.2010) hinweisen sollten, konnte er einige unabhängige Zuhörer, Presse und die Zeuginnen für das Telefonat mit POM. P.H. dazu bewegen, zum Gerichtstermin zu erscheinen.
Hardy Kaiser beantragte bei Amts- und Familienrichterin M., dass eine der beiden Zeuginnen vor Gericht aussagen darf. - Für das zuvor erwähnte Ein- Minuten-Telefonat, welches von Polizeiobermeisterin P.H. unterbrochen wurde. - Wie schon gesagt, dies war der einzige Kontakt, den Hardy Kaiser mit der amtsmissbrauchenden POM P.H., seit Januar 2007 (KW 1), hatte.
Hier nur einige wenige Eindrücke des Amtsmissbrauchs durch Amts- und Familienrichterin M. vom Familiengericht in Heilbronn:
Die Zeugen wurden abgelehnt;
unabhängige Zuhörer durften nicht in den Gerichtssaal;
die Presse musste vor der Türe stehenbleiben;
eine Urkundsbeamtin wurde im Gerichtssaal nicht zugelassen;
die verlogene Polizeiobermeisterin wurde von Richterin M. zum Gerichtsprozess freigestellt. Sie sollte ihren Lügen gegenüber dem Angeklagten weder Rede noch Antwort stehen;
in dem fünfseitigen Anklageschreiben, das Hardy Kaiser vor dem `Prozess` über das Familiengericht HN (durch Amts- und Familienrichterin M.) zugestellt wurde, befinden sich ca. 20 Falschaussagen, welche durch die zuständige Richterin M. niemals erörtert wurden. Weder vor Gericht noch im Gerichtsprotokoll;
sobald Hardy Kaiser eine Antwort auf einen dieser unstimmigen Punkte dieses Anklageschreibens Erklärung haben wollte, reagierte die Strafrechtsanwältin, die die amtsmissbrauchende Justiz vertritt, sprachlos.
jedes Mal, wenn dies der Fall war und die Strafrechtsanwältin, die die amtsmissbrauchende Polizeiobermeisterin P.H. vertritt, keine Antwort wusste, -unterbrach Richterin M. das Geschehen, verhinderte eine ungenügende Antwort der Klägerseite und versuchte das Gespräch in eine andere Richtung zu lenken;
Richterin M. klammerte sich während des Prozesses an ein großes Mikrofon. Es besaß die Größe eines gliedähnlichen Vibrators. - (Sämtliche Aktionen von Amts- und Familienrichterin M. an diesem Morgen erinnerten an ein einziges Selbstbefriedigungsgebaren). Auf diesem war sehr leicht zu erkennen, wann diese ungleichgewichtige Richterin, als `Waage der Ungerechtigkeit` den Kontakt ins Diktiergerät tatsächlich ausgelöst hatte - ODER AUCH NICHT;
Richterin M. wurde zweimal vom Angeklagten aufgefordert, dass sie aufhören soll, Aussagen Hardy Kaisers inhaltlich abzuändern und nicht wahrheitsgetreu auf das Band zu sprechen. Hardy Kaiser verlangte mehrmals, dass auch diese Aufforderung auf Band aufgenommen wird; - nach mehrmaligem Zögern und nach mehrmaligem Auffordern durch Hardy Kaiser hat Amts- und Familienrichterin M. dies getan;
der Gerichtsprozess hatte mit einer objektiven Beweisführung nichts zu tun. Deshalb wurden von Vornherein sämtliche neutralen Beobachter ausgeschlossen. Und genau deshalb: Selbst eine Urkundsbeamtin sollte nicht Zeuge sein, was in diesem rechtswidrigen Einschüchterungsdiktat unter der Verantwortung der Heilbronner Amts- und Familienrichterin, stattfinden sollte;
der rechtswidrig durchgeführte Prozess wurde in Gegenwart einer rechtsbeugenden Richterin durchgeführt, die im Sinne ihrer amtsmissbrauchenden Kollegen, ihr Amt missbrauchte. Außerdem einer Strafrechtsanwältin, die die amtsmissbrauchende Polizeiobermeisterin von der Stadtpolizei Heilbronn vertreten sollte, aber in nahezu keinem Detail informiert war.
................. und noch vieles mehr. - siehe Strafanzeige gegen Amtsrichterin M., die auf www.schutzvoramtsmissbrauch.de veröffentlicht wird.
(((Wer die Strafanzeige gegen diese `schmutzig-agierende` Amtsrichterin lesen möchte, der muss sich noch etwas gedulden. Dies, weil Hardy Kaiser dem Bundesgerichtshof und weiteren bundesweiten Instanzen der Justiz die Möglichkeit lassen möchte, nach drei Jahren betrügerischen Amtshandlungen durch die Justiz, - entgegen der bisherigen Justiz-Praxis`, geradlinig und ehrlich zu verfahren. - Man sagt: `Manchmal geschehen noch Zeichen und Wunder !`
Was nach den erbrachten Strafanzeigen folgen wird:
Petitionen, Anzeigen vor Härtefallstaatsanwaltschaften, Informieren von Presse und Politikern. Strafanzeigen vor der Korruptionsstaatsanwaltschaft. - Beschwerde und Schilderung des grundsätzlichen Problems "einer unkontrollierten Deutschen Justiz" vor dem Europäischen Gerichtshof.
Und weil es in einer unkontrollierten deutschen Justiz Brauch ist, dass sich Justizverbrecher gegenseitig begünstigen:
Es werden weitere Strafanzeigen gegen diejenigen Justizbeamten erstellt, die sich in Strafvereitelung im Amt und in Vorteilnahme ihrer Ämter üben. Im Klartext: Strafanzeigen gegen diejenigen Justizbeamten erstellt, die ohne sachliche Erörterung geschehenen Amtsmissbrauchs einstellen oder unzureichend begründen.
Da die Justiz hier höchstpersönlich mit Lügen arbeitet, - in vorliegendem Fall sogar Richter des BGH eine Lüge leisten, um Amtsmissbrauch zu kaschieren und auf rechtswidrige Weise erstellte Beschlüsse zementieren, gehe ich davon aus, dass der Rechtsweg auf nationaler Ebene erschöpft ist. - Zeit für die Individualbeschwerde und für die Strafanzeige vor dem Europäischen Gerichtshof in Den Haag.)))
Der Leser wird sich fragen, was das Alles bringen soll.
Diese Frage wird 2012/13 mit einer weiteren, rein sachlich-formulierten Homepage beantwortet werden. - Falls notwendig, startet diese nicht über einen deutschen Server.
Zum vorläufigen Schluss - endlich: Die Lüge des Bundesgerichtshofs:
Nach etwa 35 - 40 Minuten wurde der sogenannte `Gerichtsprozess` ohne Ergebnis aufgelöst. Vor Gericht wurde bezüglich des Vorwurfs `Gewalt und Nachstellung` nichts begründet; -nichts erörtert.
Die fragwürdige `Richterin`, verlangte, dass Hardy Kaiser zu den nicht begründeten Vorwürfen dieser Gerichtsverhandlung eine schriftliche Stellungnahme erstellt. ... Wie ??? - Richtig ! - Sie haben richtig gelesen: Zu den nicht begründeten Vorwürfen der Klägerseite ! Dies geschah.
Es wurden ca. 80 Seiten erstellt, die auf sachliche Weise dem erbrachten Justizschmutz von Amts- und Familienrichterin M. und der unlauteren, verlogenen Polizistin P.H. widersprachen.
Diese zu 95 % sachliche Abhandlung findet der Leser auf der Hauptseite `SCHURKEN IN DER JUSTIZ HN !`. Dort unter `Justizverbrecher 1` und `Justizverbrecher 2`.
Amts- und Familienrichterin M. betonte nebenbei, in einem, nicht der Wahrheit entsprechenden Gerichtsprotokoll, dass als Beweismittel für diesen rechtswidrig durchgeführten Gerichtsprozess eine Tonbandaufnahme existiere.
Einige Tage später traf sich Familienrichterin M. mit der amtsmissbrauchenden Polizeiobermeisterin P.,H. - für die Frau `Richterin` den Gerichtsprozess als Richterin mit Übergewicht auf der rechts- (`radikalen`) Waagschale durchgeführt hatte.
Richterin M. erklärt schriftlich, dass auch über dieses Stelldichein eine Tonbandaufnahme existiere.
Beide Tonbandaufnahmen wurden als BEWEISMITTEL angegeben !
Hardy Kaiser beantragte drei Mal in seriösem Ton, dass er die sogenannten Beweismittel gerne abhören möchte. - Drei Mal wurde die Bitte Hardy Kaisers als gegenstandslos erachtet. - Es gab keine Antwort.
Als Hardy Kaiser ein viertes Mal nach dem Beweismittel drängte, erhielt er von Amts- und Familienrichterin M. eine Antwort: `Die Tonbänder können in meinen Amtsräumen des Amts- und Familiengerichts Heilbronn angehört werden.`
Da Hardy Kaiser, nach bisherigen Erfahrungen mit einer amtsmissbrauchenden Justiz Heilbronn damit rechnen muss, sollte er alleine zu solch einem Termin bei Justizverbrecherin, Amts- und Familienrichterin M. im Amtsgericht erscheinen, - er wegen unterstellter Gewalt und Nachstellung abgeführt zu werden, antwortete er, dass er jederzeit bereit ist, die Beweismittel im Amtsgericht anzuhören, - jedoch zu diesem Termin einen unabhängigen Zeugen und eine Person von der Presse mitbringen wird.
Die Folge: Amtsrichterin M. hält es seit 23 Monaten nicht für notwendig zu antworten. Obwohl sie ein weiteres Mal zwecks Anhörung der Beweismittel angeschrieben wurde.
Der Tatbestand, dass Amts- und Familienrichterin M. seit dieser Zeit sogenannte Beweismittel unterschlägt; - zudem der Verdacht besteht, dass diese `Beweismittel` (zumindest, was den unlauteren Gerichtsprozess vom 22. Januar 2010 in Heilbronn betrifft), - wenn überhaupt, - dann nach aller Wahrscheinlichkeit, in manipulierter Form vorliegen, ist nur ein nebensächlicher Anklagepunkt, in dem diese Richterin angezeigt wird.
Monate nach diesen Vorfällen gab es kein Gerichtsurteil - sondern folgenden Beschluss: Den Beschluss einer Richterin M. vom Amts- und Familiengericht Heilbronn, die ihre Tätigkeit besser im kommunistischen China ausführen würde. - Denn: Für ein demokratisch gesinntes Deutschland ist diese Justizverbrecherin eine Zumutung und ein Schlag ins Gesicht geradliniger und ehrlicher Staatsbürger.
Folgender Beschluss wurde von diesem `pffffft`, das sich als Richterin bezeichnet, erbracht. Und zwar wegen `Gewalt und Nachstellung`. Ohne überhaupt einen Beleg für den Vorwurf `Gewalt und Nachstellung` gegenüber Hardy Kaiser erbracht zu haben:
"..... im Namen des Volkes ....."
1. Dem Antragsgegner wird untersagt, die Antragstellerin zu beleidigen, zu bedrohen oder sonst wie zu belästigen, Verbindung zur Antragstellerin auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln aufzunehmen, ein Zusammentreffen mit der Antragstellerin herbeizuführen, sie aufzusuchen, ihr aufzulauern, oder sich der Antragstellerin auf weniger als 100 m zu nähern.
2. Die Anordnung wird auf ein Jahr befristet
3. Dem Antragsgegner wird im Falle der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes bis zu 5.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
4. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung sowie die Zuverlässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Antragsgegner wird angeordnet.
5. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
6. Gegenstandswert: 2.000,- Euro.
Hardy Kaiser ließ sich aufgrund dieses aus der Luft gegriffenen Beschlusses zu folgender Frage verleiten:
"Wie gesagt, der einzige Tatbestand, der hier Gültigkeit hat, ist der Vorwurf der Beleidigung. Sehr geehrte Frau `Richterin` M., in wessen Auftrag missbrauchen Sie Ihr Amt ? - Aber doch nicht im Namen des Volkes."
Nicht unbedingt für Hardy Kaiser, - aber sicher für diejenigen Zeugen, die sich am 22. Januar 2010 im Familiengericht Heilbronn befanden und diejenigen Zeugen, die vorliegenden Fall in den letzten drei Jahren miterlebt haben ist klar: diese Richterin handelt nicht als Richterin, sondern willkürlich und missbraucht ihr Amt. Möglicherweise nicht nur als Justizverbrecherin, sondern als `asoziales, gesellschaftsschädigendes Objekt` zu bezeichnen. - Ein volkswirtschaftlicher Schaden.
Ein Gerichtsbeschluss wurde hier getroffen, der jeglicher Grundlage entbehrt. - Aber, so ist es, wenn Justizbeamte, die gegen das Strafgesetz verstoßen, keiner unabhängigen Kontrollinstanz Rechenschaft schuldig sind. - S.O.S. - same old shit !
Um den Fachbegriff `Dreck´ des Spezialisten Staatsanwalt B. von der Staatsanwaltschaft HN erneut zu verwenden: Baden Schweine gerne im abgestandenen Dreck anderer Schweine?
Wer nichts mit `Dreck` zu tun haben möchte, der sollte vielleicht einen großen Bogen um das Familiengericht Heilbronn machen; - oder vielleicht grundsätzlich um die Heilbronner Justiz ?
Hardy Kaiser widersprach und erklärte - SACHLICH BEGRÜNDET (!), weshalb er den Beschluss so nicht akzeptieren kann. Siehe weitere Seiten auf dieser Internetseite.
Amts- und Familienrichterin M. war nicht im Stande, sachgemäß zu antworten. Ihre Unfehlbarkeit als amtsmissbrauchende `Waage der Gerechtigkeit`, die im Sinne einer amtsmissbrauchenden Justiz das Recht beugt, schien in der Arroganz dieser Person einen Höhepunkt zu finden:
Richter haben es nicht nötig zu revidieren, zu korrigieren. - Aber Richterin M. vom Amts- und Familiengericht Heilbronn hatte es nötig, ihr Amt zu missbrauchen und zu behaupten, sie täte dies im Namen des Volkes.
Nicht in der Lage, selbst zu argumentieren, suchte sie sich Hilfe bei ihrem Kollegen Richter Dr. M. vom Oberlandesgericht Stuttgart.
Richter Dr. M. vom Familiensenat des Oberlandesgerichts unterließ ebenfalls eine Erörterung vorliegenden Falls nach zugrundeliegender Akte. Als Kollege der Familienrichterin M. aus Heilbronn, hielt er dies für nicht notwendig und untermauerte, den in Heilbronn, rechtswidrig gefassten Beschluss.
Hardy Kaiser widersprach und erklärte - SACHLICH BEGRÜNDET (!), weshalb er den Beschluss so nicht akzeptieren kann. - Jedoch hat das nicht zu interessieren. - Ist es eine zwangsläufige Grundregel in der deutschen Justiz, dass Dreck weiteren Dreck begünstigt ?
Hardy Kaiser bat um Akteneinsicht. - Richter Dr. M. vom Oberlandesgericht reagierte auf diese Bitte nicht . Juristen wissen, was es im europäischen Kontext bedeutet, einem Angeklagten die Akteneinsicht zu verwehren. Dasselbe gilt für Richterin M. bei der Hardy Kaiser bereits im April um Akteneinsicht und mehrmals um Abhören der `Beweismittel` gebeten hatte.
Stattdessen schickte Richter Dr. M. die ihm vorliegenden Akten eigenmächtig zum XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. - Hardy Kaiser weiß nicht, ob Richter Dr. M. dort gute Bekannte hat. Auf jeden Fall sind die 5 Richter des XII. Zivilsenats, mit welchen sich Hardy Kaiser momentan auseinandersetzen muss, `Kollegen` von Richter Dr. M. - Also, Kollegen im Fachbereich `Familiensenat`. (Diese Richter des Bundesgerichtshofs wurden inzwischen strafrechtlich angezeigt. Die Namen dieser Richter werden auf www.schutzvoramtsmissbrauch.de veröffentlicht werden. - Das Bundesjustizministerium weiß über vorliegende Justizkloake Bescheid.
Hardy Kaiser weiß aber, dass Oberstaatsanwalt S., der gerne im Sinne einer Heilbronner Rotlichtanwältin deren Klientel schützt, bereits in der `Rechtsstadt Karlsruhe`, `Dienst` abgeleistet hatte. - Auf welche Weise er diesen Dienst dort auch immer verrichtete. Auch die unkontrollierte Justiz Deutschlands besitzt Toiletten, in nur begrenzter Größenordnung. - Schwierige Aufgabe für Kanalreiniger.
Und Hardy Kaiser kann nachweisen, dass sich diese 5 Richter des Bundesgerichtshofs nicht einer Unwahrheit, sondern einer Lüge bedienen, um hochgradigen Amtsmissbrauch, der hier geschildert wird, unter den Teppich zu kehren.
Ein Teppich, unter dem es nach arglistigen und betrügerischen Handlungsweisen von Justizverbrechern nur so stinkt.
Weiteres; siehe: `RICHTER DES BUNDESGERICHTSHOF LÜGEN !`
Was hier noch folgt:
a.) eine Erklärung: weshalb Hardy Kaiser, auf dieser Seite (CHRONIK DES AMTSMISSBRAUCHS) in unregelmäßigen Abständen Worte gebraucht, die als beleidigend interpretiert werden könnten.
Merkwürdigerweise benutzt Hardy Kaiser weder im privaten, noch im Arbeitsleben bzw. im Unterricht solche Formulierungen.
b.) eine Erklärung: weshalb Hardy Kaiser niemals auf das indiskrete Angebot eines polnischen Mitbürgers zurückgreifen wird, Selbstjustiz ausüben zu lassen. Auch wenn es pro Person weniger als einen Monatslohn kosten würde, dementsprechendes zu veranlassen.
BAUSTELLE -
- BAUSTELLE
Was bisher noch geschah und hier noch beschrieben wird:
Richter Dr. M. vom Oberlandesgericht wurde wegen Rechtsmittelmissbrauchs, wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung und wegen Vorteilnahme seines Amtes strafrechtlich angezeigt;
Amts- und Familienrichterin M. wurde wegen Abhandeln rechtswidriger Prozesse im Sinne amtsmiussbrauchender Justizkollegen, wegen Rechtsmittelmissbrauchs, und Vorteilnahme ihres Amtes strafrechtlich angezeigt;
Polizeiobermeisterin P.H. wurde ein zweites Mal wegen Belügen der Staatsanwaltschaft, Manipulation in Ermittlungsfällen, wegen Rechtsmittelmissbrauch und wegen Vorteilnahme ihres Amtes und einer verlogenen Anklage gegen einen Unschuldigen strafrechtlich angezeigt;
Die 5 Richter des Bundesgerichtshofs wurden wegen Vorteilnahme ihres Amtes strafrechtlich angezeigt.
Oberstaatsanwalt S. wird in den nächsten zwei Monaten strafrechtlich angezeigt sein.
Sämtliche Strafanzeigen werden (wurden) auch dem Bundesjustizministerium (Frau Leutheusser-Schnarrenberger) zugesandt, da eine gleichgültige, korruptionsfördernde Politik in Deutschland eine unabhängige Instanz gegenüber der deutschen Justiz grundsätzlich verhindert.
----- Angebot der Polen - mögliche Selbstjustiz für einen Monatslohn zu leisten- Widerspruch gegen Gewalt - denn Grundsätzliches muss sich ändern ......................
Beleidigung , ............- Gewalt ...............- lebenslänglich ............ - das steht zwar in keinem Gesetzbuch ............... - aber wer braucht schon Gesetzesbücher in einer Interessengemeinschaft von Korrupten in der amtsmissbrauchenden Justiz, ..................
VIELLEICHT HIER NOCH EIN SCHLUSSWORT, DAS NICHT JEDEM LESER HIER EINLEUCHTEN WIRD: DROGENHANDEL IST GUT FÜR DIE GLOBALISIERUNG.
Sämtliche von Hardy Kaiser erstellten Inhalte der gesamten Internetseite, sind vom Verfasser frei erfunden. Irgendwelche Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten, Orten oder Personen, sind rein zufällig.
