RECHTSWIDRIGER  BESCHLUSS  DES  AMTSGERICHTS HEILBRONN GEGEN HARDY KAISER  - (nach unten scrollen) - .

25. Mai 2010 - Francois Villon: (sinngemäßes Zitat)

"Seid ihr Schweine, - braucht ihr darum Schweinerein ?"

Frage: Welche Methoden liegen einem Staatsbeamten zu Grunde, um einem Kritiker der Justiz, der selbst  durch die Justiz erheblich geschädigt wurde, das Maul zu stopfen ?

Offensichtlich: Jedes rechtswidrige Mittel ist hier `Recht`, solange man auf Grund seines Status` dazu befugt ist, sein Amt als Staatsbeamter zu missbrauchen.

Die USA verfügt über die sogenannte `free speech` und über die Existenz der `Zwölf Geschworenen`. - Deutschland  verfügt dagegen über eine `freie Meinungsäußerung`. - Die freie Meinungsäußerung wird geduldet, solange das Kundtun seiner Meinung nichts bewirkt.

Zudem besitzt die Bundesrepublik Deutschland eine selbständige Justiz, die ihre Nichtkontrolle selbstverständlich auch in der Wirtschaftskrise dazu (aus)nutzt, um über einige Tatbestände hinwegzusehen, .......,

Kritik ist unerwünscht in den Gefilden der unkontrollierten Allmacht  unserer                  `Deutschen Justiz`.

Weiteres Zitat: "Gott verzeiht Alles; - drum lass mich ein Schwein sein."

.......... eine Regel, die naheliegenderweise nicht nur für `unfehlbare` Missbrauchtäter aus der Kirche gültig ist, die im Dienste des `Lieben Gottes` Kindesmissbrauch ausüben ; sondern auch für Justizbeamte, die in Heilbronn ihr Amt missbrauchen ..........

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- STELLUNGNAHME / WIDERREDE / WIDERSPRUCH -

von Hardy Kaiser an das AMTSGERICHT Heilbronn / Familiengericht:

zu Händen der Person M. (Bezeichnung `Richterin`) und, - falls auf dem Familiengericht Heilbronn vorhanden, zu Händen von arbeitenden Justizbeamten, die geradlinig und ehrlich sind.

Rolxxxxgstr. xx 
74xx2 Heilbronn                                                                                           25. Mai 2010


BETRIFFT: 2 F 2xxx/10 und die Person M.                                                                                           
(wird als `Richterin` des Amts- / Familiengerichts Heilbronn bezeichnet)

Beschwerde und Widerspruch gegen den Beschluss der befangenen Richterin M. vom Amtsgericht / Familiengericht Heilbronn; - ausgefertigt am 15. April 2010.

Richterin M. begründet ihren Beschluss bezüglich des §1 GewSchG wegen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gegen Hardy Kaiser, obwohl die Person Hardy Kaiser in keinem einzigen Detail Gewalt oder Nachstellung gegen die mehrfach amtsmissbrauchende Polizeiobermeisterin P.H. ausgeübt hat.
(siehe Papiere des zugrunde liegenden Aktenzeichens, die der fragwürdig und parteiisch entscheidenden Richterin M. vorliegen).

Richterin M. hat die tatsächlichen Vorgänge sowie deren Umstände vollkommen außer Acht gelassen, obwohl dieser Richterin, die nach ihrer Berufspflicht der Neutralität verpflichtet ist, insgesamt 67 Seiten Stellungnahme und weitere 600 Seiten vorliegen, die u A den Amtsmissbrauch der `Polizeiobermeisterin` P.H. und weiterer vorsätzlich handelnder Staatsbeamter der Justiz Heilbronn beinhalten.

Bei diesen Staatsbeamten Heilbronns handelt es sich offensichtlich um eine Gemeinschaft von Kollegen, - einem Interessenkreis der unkontrollierten Justiz Heilbronn, die den Freiraum ihrer Nichtkontrolle schamlos ausnutzen und Bürgern, die sich gegen betrügerisches und unlauteres Handeln von Staatsbeamten wehren, enormen Schaden zufügen.

Ein volkswirtschaftlicher Schaden, der durch Manipulation und betrügerischem Verhalten dieser Staatsbeamten entsteht. Richterin M. bedient sich der Lüge, Hardy Kaiser habe durch sein Handeln den Tatbestand der unzumutbaren Belästigung des §1, Abs. 2 Nr. 2b in Verbindung mit Abs. 1 des Gewaltschutzgesetzes erfüllt.

Sämtliche gelogenen Lügenzitate und Falschbehauptungen der Richterin M. werden in der unmittelbar folgenden Strafanzeige gegen `Richterin` M. aufgelistet und widerlegt werden. Diese Strafanzeige wird nicht der Justiz Heilbronn übergeben.

Bezüglich der vorliegenden Anklage wegen Gewalt und Nachstellung wurden keinerlei Nachweise durch die Klägerseite erbracht, da diese auf Grund des Nichtvorhandenseins solcher Umstände auch nicht geliefert werden können. 

Der §1 des GewSchG wurde in vorliegendem Fall von der Heilbronner Justiz, und zwar über das Familiengericht HN, und durch Familienrichterin H., persönlich und bewusst missbraucht, um am 22.01.2010 eine nichtöffentliche Gerichtssitzung gegen Hardy Kaiser abzuhalten, in der die größtenteils verlogenen Vorwürfe der `Polizeiobermeisterin` P.H. gegen den Angeklagten in keinem Punkt begründet wurden. 

Der Missbrauch dieses Paragraphen durch die beteiligten Justizbeamten fand statt, um von eigenem Verschulden und betrügerischem Verhalten von Staatsbeamten abzulenken. – Rechtswidriges Verhalten, das in den bereits erwähnten 600 Seiten verschiedener Aktenzeichen dargestellt ist; - die auch `Richterin` M. besitzt.

Hardy Kaiser riet bereits Mitte Dezember 2009 den beteiligten Justizverbrechern an, bevor man versucht, unschuldige und ehrliche Staatsbürger mit Hilfe von Amtsmissbrauch als Straftäter zu stigmatisieren, weil sie gegen Willkür und Vorsatz in der Justiz ankämpfen, man doch besser in den eigenen Reihen der Justiz nach tatsächlichen Straftätern ermitteln sollte. – Beamte, die in der Heilbronner Justiz vorhanden sind und ungehindert strafbar handeln dürfen. Dies auf Kosten des Staatsbürgers.

Es gibt weitere Justizgeschädigte in Heilbronn, die das bestätigen können. Heilbronn, das über die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Baden-Württembergs verfügt.

Einem deutschen Justizapparat, der flächendeckend keiner unabhängigen Kontrolle unterliegt und nach Mitteln der Manipulation gegen sich selbst ermitteln darf, läuft eine Forderung, innerhalb der eigenen Reihen, rechtswidrig handelnde Beamte zur Rechenschaft zu ziehen, offensichtlich zuwider.

Fakten und unabhängige Zeugen, weshalb aus betrügerischen Handlungsweisen der Heilbronner Justiz eine; - und in Zukunft noch weitere Beleidigungen erbracht werden müssen, wurden von Richterin M. vollständig ignoriert und außer Betracht gelassen.

Wenn einzig und allein eine Beleidigung dazu verhilft, den volkswirtschaftlichen Schaden einer amtsmissbrauchenden POM P.H. und weiterer Staatsbeamter zu thematisieren, weil rechtswidrig- handelnde Staatsbeamte kein Interesse haben, ihren Pflichten nachzukommen und eigene Fehler sowie Vorsätzlichkeiten einer gerechten Klärung gegenüberzustellen, so bleibt einem Bürger, der nicht rechtswidrig handelt, zwangsläufig nichts anderes übrig, als über einfache Mittel, wie Beleidigungen und Informieren der Öffentlichkeit auf vorliegenden Übelstand hinzuweisen.

Ein strafvereitelnder Oberstaatsanwalt (S.) Heilbronns handelte in dieser Hinsicht etwas bedachter als seine Kollegin aus der Stadtpolizei Heilbronn. – Was diesen jedoch nicht vor den Strafanzeigen schützen wird, die ihn bis hin zum Europäischen Gerichtshof begleiten werden.

Hardy Kaiser verlangte auf Grund der verlogenen Anklage wegen Gewalt und Nachstellung, die durch die rechtsbeugende Richterin M. persönlich auf den Weg gebracht wurde, die Erfüllung folgender Voraussetzungen:

`Ich möchte uneingeschränkte Redefreiheit und jede Unwahrheit - (der Strafrechtsanwältin), jede Lüge (der Ermittlungsbeamtin),  jede Forderung einer Unterlassung und jede Unterstellung (von Gewalt) vor Gericht belegt haben. – Und das unter Zeugen ! - Und die Freiheit, dazu Stellung zu beziehen.

Damit das schmutzige und betrügerische Spiel rechtswidrig- agierender Justizbeamter Heilbronns auf Kosten von Staatsbürgern trotzdem aufgeht, wurden sämtliche dieser Forderungen von `Richterin` M. bewusst blockiert. Polizeiobermeisterin P.H. erhielt durch die befangene `Richterin` M. das Recht von der geschlossenen Gerichtssitzung fern zu bleiben, damit sie ihren Lügen, die gegenüber dem Angeklagten immer noch im Raum stehen, weder Rede noch Antwort stehen muss.

Wie sich gezeigt hatte, besaß die Strafrechtsanwältin keinerlei Wissen bezüglich der tatsächlich geschehen Vorfälle zwischen deren Klientin, der amtsmissbrauchenden POM P.H. und Hardy Kaiser.

Dies war für `Richterin` M. jedoch unerheblich, da diese befangene Richterin, die am 22.01.2010 in der Funktion einer Richterin (bis auf ihren Sitzplatz, den diese im Gerichtssaal – selbstverständlich ohne Urkundsbeamtin einnahm), nicht einmal im Geringsten etwas gemein hatte, zuließ, dass die Gegenseite der betrügerischen Justiz, bezüglich der Anklage Gewalt und Nachstellung keinerlei Erklärungen, Begründungen und Nachweise liefert. Wann immer Hardy Kaiser eine konkrete Antwort von der mangelhaft unterrichteten Strafrechtsanwältin in einem der über zwanzig gelogenen oder falsch behaupteten Aussagen aus dem Anklageschreiben einfordern wollte, rettete die befangene `Richterin` M. die Klägerseite der unlauteren Justiz, indem sie das, in solchen Momenten ruhige Gespräch unterbrach, - zum Zweck, den Gerichtsdisput bewusst in eine andere Laufrichtung zu führen.

Nötigung, Provokation und Rechtsbeugung sind Mittel, derer sich diese Person bedient, die sich als `Amtsrichterin` M. bezeichnet.

Besäße die Justiz Deutschlands nicht das Recht, ohne unabhängige Kontrolle `Staatsdienst` auszuüben, - und wenn es nur `zwölf Geschworene` wären, die als autonome Instanz Gerichtsverhandlungen beiwohnen müssten, - dann wäre die Möglichkeit groß, dass `Richterin` M. nach ihrem parteiischen Verhalten, welches sie während der geschlossenen Sitzung am 22.01.2010 erbracht hatte, ihre Tätigkeit in der Funktion als `Richterin` nicht mehr ausüben dürfte.

Es wurde aus ganz bestimmten Gründen durch Hardy Kaiser nichts anderes als eine Beleidigung geleistet. – Diese musste zwangsläufig geleistet werden, da der seit drei Jahre, rechtsbeugende, amtsmissbrauchende und rechtswidrig handelnde Justizapparat in Heilbronn nur auf solche Weise aufgerüttelt und in Bewegung gebracht werden kann. - Die Praxis hat es bestätigt.

Wenn sich mehrere betrügerische Justizbeamte durch nachweisbare Falschaussagen gegenseitig lancieren und einen geradlinigen Rechtsweg verhindern, - dabei auch noch .................. ................ in Heilbronn akzeptieren und .............., gibt es für geschädigte Bürger keine andere Möglichkeit, als außergerichtlich und unkonventionell zu verfahren.

Der vorliegende Fall zeigt, dass diese für Justizverbrecher ungewöhnliche Verfahrensweise Hardy Kaisers, nicht verbrecherisch und auch nicht rechtswidrig sein muss. – Besonders deshalb, da die Beleidigung aus einem ganz bestimmten Grund, - um ein ganz bestimmtes Ziel zu erreichen, geleistet wurde.

Ebenfalls zeigen die Fälle, mit denen Hardy Kaiser seit über drei Jahren konfrontiert wird, dass verbrecherisches und rechtswidriges Verhalten Sache von unlauteren Staatsbeamten Heilbronns ist. – Aufklärungsarbeit, die diesen betrügerischen Staatsbeamten, und deren Machtstellung, sowie deren willkürlichen Arbeitsweise nicht entgegenkommt, kann in Deutschland tatsächlich ohne Gewalt und Nachstellung geschehen.

Eine Beleidigung stellt hier nichts anderes als ein `Öffentlichkeits-Katalysator` dar, da Justizbeamte mit betrügerischem Potential, das Recht besitzen:

a.) mit Hilfe von Manipulationen gegen sich selbst zu ermitteln; und

b.) bewusste Verschleppungs- und Verjährungstaktik bewusst und mutwillig gegenüber dem Staatsbürger anzuwenden.

Dass ausgerechnet `Amtsrichterin` M. folgendes im Beschlussschreiben betont; …..: „denn auch wenn man die „Behauptungen“ des Antragsgegners als wahr „unterstellt“ (Anmerkung: die Wortwahl `Behauptungen` und `unterstellen` ist eine Frechheit an sich, da `Frau Richterin` sämtliche Akten zur Verfügung stehen; – für welche Tätigkeit wird diese Person überhaupt bezahlt ?); einschließlich seines gesamten Vortrags, rechtfertigt dies sein vorliegendes Verhalten gegenüber der Antragsstellerin nicht. Gegen getroffene Entscheidungen, z.B. Verfahrenseinstellung seitens der Staatsanwaltschaft oder Entscheidungen der Gerichte ist dem jeweils hierfür zulässigen Rechtsbehelf oder Rechtsmittel vorzugehen.“…..; schlägt das Fass aus dem Boden einer rechtsbeugenden Interessengemeinschaft der Justiz Heilbronn. – Öffentliches Interesse ist in diesem Fall vorhanden und unabdingbar.

Die Aussage der `Amtsrichterin` M. ist zynisch und bezogen auf deren unlautere Arbeitsweise unverschämt.  Das, was sich als `Amtsrichterin` M. bezeichnet, kann nicht so dumm sein, wie es vorgibt.

Und solch eine Aussage von einer Frau, die sich als `Richterin` bezeichnet. `Amtsrichterin` M., die selbst, wie ein Staatsanwalt (B.), ein Oberstaatsanwalt (S.), ein Polizeireviermeister (M.) und eine Polizeiobermeisterin (P.H.) ihr Amt auf unsachliche Weise und durch Indoktrinationen missbraucht. – Eine in meinem Fall `rechtsbeugende` Richterin.

`Richterin` M. hat registriert, dass Hardy Kaiser aussagte, dass es im vorliegenden Fall um hochgradigen und schulterschlüssigen Amtsmissbrauch in der Justiz HN geht.

(((Richterin M. möchte ich darauf hinweisen, dass unter dem Schutzmantel einer unkontrollierten Justiz mutmaßliche Pädophile und Missbrauchtäter als Richter, Staatsanwälte und Beamte der Polizei in Leipzig weiterhin ihr Amt ausüben dürfen, weil diese Staatsbeamte durch Parteipolitik und eine unkontrollierte Justiz Deutschlands Rückendeckung erhalten.))) (Sachsenskandal)

Eventuell auch durch `Richterpersönlichkeiten`, die ähnlich, wie `Amtsrichterin` M. ihr Amt ausüben ? – Dieses missbrauchen ?

Es ist die Aufgabe einer Richterin, nach möglichst objektivem Maß, in diesem Fall einer Anklage, die sich auf `Gewalt und Nachstellung` stützt, zu ergründen, welche Fakten derartige Vorwürfe unterstützen. Und nicht, wie man als `Lügnerin` einen Weg (er)findet, (((hier geht es nicht um einfache Unwahrheiten !))) seinen amtsmissbrauchenden Kollegen unter die Arme zu greifen und versucht, mit einer durchweg streitsüchtigen Art gegenüber dem zu Unrecht Angeklagten Hardy Kaiser, bereits vor der `geschlossenen Gerichtssitzung` auf unverschämte Weise zu reizen. (Zeugen sind vorhanden)

Das schmutzige Lügengerüst der, seit Dezember 2006 amtsmissbrauchenden POM P.H. und inzwischen auch der rechtsbeugenden Amtsrichterin M., mit dem Titel `Gewalt und Nachstellung` musste über das Familiengericht erfunden werden, da man Hardy Kaiser in einem geschlossenen Raum, ausschließlich in Gegenwart der HEILBRONNER JUSTIZ (- einer vor unabhängigen Instanzen nachweisbar amtsmissbrauchenden Justiz !!!) einen provozierenden Akt abhalten wollte.

– Schließlich möchten Justizverbrecher aus der Justiz Heilbronn bereits seit September 2009 an die Internetseite Hardy Kaisers heran. Dies, obwohl Hardy Kaiser keinerlei Schuld trifft, dass übereinstimmendes Verhalten zwischen unlauter hantierenden Justizbeamten Heilbronns existiert und ungehindert ausgeübt wird.

(siehe Internetseite `amtsmissbrauchdurchjustiz`– oder Hardy Kaiser befragen über vorliegende Akten weiterer Justizgeschädigter, nicht nur aus Heilbronn).

Wenn überhaupt vor Gericht, dann werden Beleidigungen in der Regel nicht über geschlossene Sitzungen des Familiengerichts verhandelt !

Es gibt viele Arten des Missbrauchs: Kindesmissbrauch, sexuellen Missbrauch Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Invorteilnahme von Ämtern, Strafvereitelung im Amt, …..….. usw.

In vorliegendem Fall ist es das Verdienst einer durchweg verlogenen Polizeiobermeisterin P.H., die ihre Rolle als Mutter und ihr eigenes Kind zum niederen Zweck missbraucht, um gegen Hardy Kaiser einen unlauteren Prozess hinter verschlossenen Türen zu führen. Die Justiz HN wollte Hardy Kaiser einen `Dämpfer` verpassen – das Gegenteil geschah. Das Maß dürfte inzwischen voll sein. – Für Hardy Kaiser auf jeden Fall. Die Justiz HN wird über Stuttgart und Berlin mehrere Strafanzeigen (- keine Dienstaufsichts-beschwerden !) erhalten.

Über sämtliche Rechtsschritte werden Hauptverantwortliche aus Politik und Justiz Deutschlands informiert werden. Zudem wird der Extrakt dieser Anzeigen, - also die Quintessenz einer unzulässig handelnden Justiz Heilbronns in Anzeigen bei Günter Verheugen (wenn auch als scheidender EU- Kommissar) und vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Hilfsorganisationen und Presse werden über diesen Weg regelmäßig informiert werden. Einige Redaktionen kritischer Fernsehsendungen, bei denen Hardy Kaiser Ende Januar Hilfe gesucht hat, archivieren seit diesem Zeitpunkt diejenigen Informationen, die Hardy Kaiser diesen auch zukommen lässt. – Auch Informationen über weitere Geschädigte durch die Justiz.

Vorliegender Missstand der Justiz kann durchaus berichtstauglich werden, da hiermit ein flächendeckendes Problem Deutschlands angesprochen wird, das ohne Druck aus dem Ausland nicht beseitigt werden kann. - Öffentliches Interesse ist durchaus gegeben !

Entgegen den Justizverbrechern, mit denen er es zu tun hat, besitzt Hardy Kaiser aus moralischer Überzeugung das, was POM P.H. an Pflichten mit dem Beamteneid geschworen hat, aber nicht einzuhalten bereit war. Man darf deren Handeln getrost als Gewissenlosigkeit gegenüber ihrem geleisteten Amt und gegenüber dem Deutschen Staatsbürger bezeichnen.

Auf welche Weise Hardy Kaiser in den letzten drei Jahren geschädigt wurde, weil er den Rechtsweg mit dem jeweils hierfür `zulässigen Rechtsbehelf oder Rechtsmittel` (siehe zynisches Zitat der `Richterin` M.) durchsetzen wollte, erzählen mittlerweile 700 Seiten Akten, die auch den Justizverbrechern vorliegen, mit denen Hardy Kaiser es zwangsläufig zu tun hat.

Auch die anderen Fälle, die Hardy Kaiser von Hilfesuchenden über die Homepage `amtsmissbrauchdurchjustiz` entgegengebracht wurden (werden) zeigen, dass Verhalten mit kriminellem Potential in der Deutschen Justiz allgemein vorkommt.

Demnächst wird ein Flyer erstellt werden, der die Aufgabe besitzt, speziell mit Bürgern in Kontakt zu treten, welche die Meinung vertreten, dass das Amtsgericht / Familiengericht Heilbronn eventuell ungerechtfertigte und zweifelhafte Entscheidungen trifft; …… . – Es könnte ja auch anders sein; ….. .

 Aber Demokratie benötigt schließlich Transparenz. Und solange die verantwortlichen Großgestirne Deutschlands: Justiz, Politik und Wirtschaft eine notwendige Transparenz durch das Vorhandensein mangelhafter Kontrollinstrumente erfolgreich verhindern, ist es die Aufgabe des einfachen Bürgers, diese Transparenz im Interesse der Öffentlichkeit zu schaffen.

– Inzwischen weiß man ja, wem in besonderem Maße, ein unkontrolliertes und korruptes Europa und die Weltwirtschaftskrise dient. Und, wie bereits gesagt, musste Hardy Kaiser leider erkennen: Mehr als Günter Verheugen und den Europäischen Gerichtshof steht einem ehrlichen und geradlinigen Bürger Deutschlands als Rechtsmittel momentan nicht zur Verfügung, wenn eine Justiz, die NIEMANDEM Rechenschaft abgeben muss, tun und lassen kann, was sie in ihrer Beliebigkeit, - in ihrer Willkür, auch immer möchte.

Deshalb wird jeder einzelne dieser Justizverbrecher  mit einer Strafanzeige belastet werden, bevor die vorliegende Situation dem Europäischen Gerichtshof angezeigt wird. – Der Begriff `Dienstaufsichtsbehörde` wird absichtlich nicht benutzt, da diese Justizbeamten ein offensichtlich straffälliges Verhalten aufweisen.

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`Richterin` M. wurde von Hardy Kaiser darum gebeten, vor Gericht zwei Zeuginnen aussagen zu lassen, weshalb es zu einer Beleidigung kam. – Zwei Zeuginnen, die genauso gut, wie `Richterin` M. wissen, dass der Tatbestand der Gewalt und Nachstellung nicht existiert !

Diese Zeuginnen, als auch weitere neutrale Zuhörer, sowie Teilnehmer der Presse, befanden sich am 22. Januar 2010 vor dem Gerichtssaal des Familiengerichts Heilbronn. `Amtsrichterin` M. wurde über diese beiden aussagewilligen Zeuginnen bereits Tage vor der Verhandlung informiert.

Zeuginnen, Presse und Zuhörer interessierten `Richterin` M. nicht, da mit der unlauteren Vorgehensweise, die Frau `Richterin` mit dieser hinterlistigen Gerichtsverhandlung verfolgte, eine neutrale Erörterung vorliegenden Missstandes, um jeden Preis verhindert werden sollte. - Ein gravierender Missstand, der zentral durch die amtsmissbrauchende POM P.H. entstanden ist. `Richterin` M. wird in einer Strafanzeige unter mehreren strafrechtlichen Gesichtspunkten, auch dem Vorwurf der Vorteilsgewährung entgegentreten müssen.

Ziel dieser Verhandlung am 22.01.2010 sollte sein, die Vorwürfe gegen Hardy Kaiser wegen GEWALT und NACHSTELLUNG zu belegen und zu untermauern. Das dreckige und unlautere Lügengerüst von Seiten der Justiz wurde nicht konsequent durchgezogen. – Wäre das geschehen, so wäre Hardy Kaiser durch die beteiligten Justizverbrecher, - sprich, den verlogenen Staatsbeamten Heilbronns, mit denen er zu tun hat - am 22.01.2010 möglicherweise inhaftiert worden.

Nochmals zum 22.01.2010:

Jedes Mal, wenn Hardy Kaiser Belege, Begründungen und Erläuterungen bezüglich der Vorwürfe von der Gegenseite einfordern wollte, diese jedoch in absolute Erklärungsnot geriet, unterbrach die befangene Richterin die gerichtliche Auseinandersetzung, um Antworten zu verhindern. Richterin M. identifizierte sich offensichtlich zu sehr mit der Partei der amtsmissbrauchenden Justiz, so dass ihre Leistungen als Waage der Gerechtigkeit in keinem Detail offenbar wurden. Eine Aufarbeitung der zugrunde liegenden Vorwürfe fand noch nicht einmal im Ansatz statt ! –

Dieser Gerichtsprozess diente allein zur demonstrativen Einschüchterung und Provokation gegenüber Hardy Kaiser. Mit einem Prozess hatte die Veranstaltung nichts zu tun. Stattdessen fand ein Einschüchterungsdiktat gegen den zu Unrecht Angeklagten statt. – Jegliche Form einer freiheitlich- rechtlichen Verhandlungsführung wurde durch `Richterin` M. im Keim erstickt. - Eine Drecksau im Staatsamt. 

Hätte eine Erörterung der geleisteten Vorwürfe `Gewalt und Nachstellung` stattgefunden, hätte selbst die parteiisch handelnde `Richterin` M. den Fall wegen `§1GewSchG. / Gewalt und Nachstellung` einstellen müssen.

Es ist zu fragen, weshalb sich mit der Person M. an jenem Tag keine Richterin in einem ganz bestimmten Sitzungssaal des Familiengerichts Heilbronn befand. Es kann nur einen Grund dafür geben, weshalb diese asoziale Einschüchterungstaktik in der Hauptverantwortung der Person, `Amtsrichterin` M., an diesem Tage stattfand:

Begünstigen amtsmissbrauchender Kollegen aus den eigenen Reihen der Justiz !

Die schriftlich zugrunde liegenden Lügen und Vorwürfe der laienhaft- informierten Rechtsanwältin aus der Kanzlei Hohlfischer wurden in keinem Detail hinterfragt. - Es handelt sich hierbei um über 20 nachweisbare und unstimmige Details der schlampig arbeitenden Strafrechtskanzlei Hohlfischer aus Stuttgart, die verlogene Aussagen aus dem Mund der amtsmissbrauchenden POM P.H. erkennbar ohne zu hinterfragen, entgegengenommen haben und gedankenlos auf Papier fixiert hatten.

Diese Lügen und Vorwürfe warten darauf, vor einem öffentlichen Zivil- oder Strafgericht, in Gegenwart von unabhängigen Zuschauern / Mithörern bearbeitet zu werden, - da eine unlautere und befangene Justiz, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und in Verantwortung einer `Richterin` M. vom Amtsgericht/Familiengericht Heilbronn dazu nicht in der Lage ist !

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Die Unterlassungserklärung; bzw der Beschluss, der auf Grund eines hinterlistigen Winkelzugs der Justiz unter Mitschuld einer unlauteren `Richterin` M. entstanden ist, kann nicht akzeptiert werden.

Deshalb, der Übersicht halber, in Absätzen, folgendes:

Justizverbrecher sind im vorliegenden Fall, auf Grund ihrer Verlogenheit darauf angewiesen, geschlossene Gerichtssitzungen abzuhalten. – Da es für diese rechtsbeugenden Staatsbeamten keine andere Methode gibt, rechtswidrig und in höchstem Maße ungerecht zu handeln. – Und zudem kritische Bürger, die auf Missstände in der Justiz hinweisen, mundtot zu machen.

Zum Beschluss – Punkt 1:

Der einzige Vorwurf, der hier Bestand hat und aus genannten Gründen getätigt wurde, ist der Vorwurf der Beleidigung. POM P.H. wurde weder bedroht noch belästigt. POM P.H. ist dazu verpflichtet die Inhalte des Berufsbilds `Polizeivollzugsbeamter` zu kennen und einen Minimalkonsens ihrer Dienstpflichten im Sinne des Deutschen Staates und somit im Auftrag des Deutschen Staatsbürgers zu erfüllen.

Auch wenn diese POM durch vorgegebene Kontrolldefizite in der deutschen Justiz offensichtlich den Freischein erhalten hat, Amtsmissbrauch zu betreiben und Bürger durch ihr betrügerisches Handeln in beträchtlichem Maße, über mehrere tausend Euro, zu schaden.

Hardy Kaiser befand sich seit der Publikation seiner Internetseite `amtsmissbrauchdurchjustiz` mehrmals in den Räumlichkeiten der Polizei Heilbronn. Jedesmal in Begleitung von Personen, die durch die Justiz Heilbronn geschädigt wurden. Hardy Kaiser hat sich bei all diesen Besuchen zivilisiert und den gesellschaftlich-sozialen Umgangsregeln entsprechend verhalten. Dafür sprechen die jeweils Geschädigten als Zeugen.

Dagegen ist ein vergleichbar sozialverträgliches Verhalten von Justizverbrechern, die in Heilbronn ihr Amt ausüben nicht zu erwarten. Hier sind diejenigen Polizisten und Polizeihauptkommissare; und weitere Staatsbeamte gemeint, die sich ohne Grund in extremer Körperverletzung, Erpressung, Nichtaufnahme von Zeugen, …….., usw üben und somit rechtswidriges Handeln an den Tag legen. – Kollegen der amtsmissbrauchenden POM P.H..

Dritte oder direkt Geschädigte bezeichnen diese Polizeibeamten, die hier gemeint sind, als `asoziale Drecksäue`, die tun und lassen können, was sie wollen. Man sollte die steuerzahlende Öffentlichkeit dazu befragen, ob diese Bezeichnung unpassend ist.

Das heißt Hardy Kaiser, als geradliniger und ehrlicher Staatsbürger, befand sich mehrmals in der Umgebung von Staatsbeamten mit verbrecherischem Potential und hätte im Ernstfall keinen Schutz von der Polizei erwarten dürfen.

Übrigens so, wie es Hardy Kaiser seit der letzten drei Jahre bezüglich der Albaner-Problematik akzeptieren muss(te).

Wenn eine Ermittlungsbeamtin, die ihr Amt auf vielfache Weise missbraucht, darauf besteht, dass ein gewaltloser Hardy Kaiser nicht in ihre Nähe kommt, dann besteht Hardy Kaiser darauf, dass die befangene `Richterin` M., die momentan noch der Meinung ist, sie müsse niemandem für ihre rechtsbeugende Art, Rechenschaft ablegen, in Berlin eine Steuerbefreiung für Hardy Kaiser beantragt, da Hardy Kaiser mit dieser Entscheidung offensichtlich entrechtet wird, sich bei der Polizei Hilfe zu suchen.

Aber, ich schlage gerne einen Kompromiss vor:

Wenn eine hochgradig amtsmissbrauchende POM P.H. auf die 100-200 Meter- Regel bestehen möchte, obwohl Hardy Kaiser keinerlei Stalking ausgeübt hat, dann wird Hardy Kaiser nächstes Mal, bevor er die Einrichtungen der Polizei betritt, bei der Polizei HN anrufen, damit POM P.H. umgehend ihren Arbeitsplatz verlässt.

Einen Vorteil hätte dies gewiss: Diese Polizeiobermeisterin, - Meisterin im Amtsmissbrauch, (wie sich ohne Weiteres vor einer unabhängigen Instanz nachweisen lässt) könnte während ihrer Dienstabwesenheit ihr Amt nicht missbrauchen und Staatsbürgern, sowie dem Staat nicht schaden.

Weitere Frage an die rechtsbeugende Frau `Amtsrichterin` M. vom Familiengericht HN:

Sollte zwischen POM P.H. und Hardy Kaiser ein zufälliges Zusammentreffen geschehen, - beispielsweise beim Einkaufen, dann müsste Hardy Kaiser ein willkürlich angesetztes Ordnungsgeld von über 5000,- Euro erbringen; ……. Der Amtsmissbrauch der POM P.H. und das Verhalten der befangenen `Richterin` M., während des schmutzigen `Prozesses` am 22.01.2010 lassen die Schlussfolgerung zu, dass durch diesen willkürlichen Entscheid, ein neuer Winkelzug entstehen soll, um einen unschuldigen Hardy Kaiser alsbald, mit Hilfe einer schmutzigen Intrige, zum Straftäter zu wandeln. – Und eventuell auch gleich seine Internetseite zu sperren ?

Wie an anderer Stelle, mehrfach auch vor dem OLG (Oberlandesgericht) dargestellt wurde, ist der Amtsmissbrauch der POM P.H. problemlos nachzuweisen. Eine Staatsbeamtin, die derart ihr Amt auf Kosten unschuldiger Menschen missbraucht, ist ohne Weiteres bereit, die Nähe Hardy Kaisers aufzusuchen, um ihn durch Mittel des Betrugs, der Intrige und der Lüge als `Straftäter` zu `überführen. – Diese `Behauptung` ist nicht aus der Luft gegriffen.

POM P.H. ist alleine auf Grunde dessen, was ihr an Missbrauch seit 2006 nachgewiesen werden kann, eine Gefahr für die Öffentliche Ordnung.

Genaueres wird in den Strafanzeigen gegen `Richterin` M und POM P.H. zu lesen sein.

- Es wird vorgeschlagen, dass die Kosten des Verfahrens von `Richterin` M. getragen werden, da diese durch Rechtsbeugung und Lüge ebenfalls ihr Amt missbraucht. Dies, um ihren unlauteren Kollegen einen Gefallen zu tun. Sollte also Frau `Richterin` M. ihren eigenen Amtsmissbrauch im Wert von über 2000,- Euro schätzen, dann soll sie die Summe bitte selbst begleichen. Sollte Frau `Richterin` diese Summe nicht aufbringen können, so kann sie bei den vier weiteren Staatsbeamten, die sich durch nachweisbare Falschaussagen gegenseitig unterstützen wollen, das Geld zusammentreiben.

Alle fünf Staatsbeamten mit denen Hardy Kaiser zu tun hat, haben (nachweisbar) gegen Paragraphen, nicht nur des Strafgesetzbuchs, verstoßen.

- Zwischenfrage bezüglich Seite 3 / Beschluss der `Richterin` M.:

Auf welche Weise und auf Grund welcher Unterlassungen und nach welchen Manipulationen durch die Polizei HN wurde eingestellt ? – Ich wiederhole mich hier nicht. – Die Zeiten, dass Hardy Kaiser den Tanzbären für eine betrügerische Justiz in Heilbronn abgibt, sind vorüber. – Das Wort `Dreck` wurde durch einen Staatsanwalt (B.)Heilbronns in vorliegende Problematik mit eingebracht, der sich das Recht herausnimmt, absolut unbegründete Einstellungsverfügungen zu erlassen. Es lässt sich eine Menge nachweisen.

- Eine Polizeiobermeisterin (POM P.H.), die zunächst aus Faulheit, Bequemlichkeit und anderen Umständen einer Schwangerschaft zu ihrer eigenen Entlastung entscheidet, ihr Amt zu missbrauchen und in weiterer Folge versucht, durch vorsätzliches Handeln diesen Missbrauch zu kaschieren, ist für ihren Ruf und für den Misskredit, den diese Person ein Leben lang begleiten wird, selbst verantwortlich. - Richtig: Ein Leben lang !

Und niemand anders, der durch diese Person geschädigt wurde !

- Es ist eine der schmutzigen und dreckigen und leicht wiederlegbaren Lügen der POM P.H., dass sie durch Hardy Kaiser ununterbrochen belästigt wird.

Zu weiteren (Falsch-) Behauptungen aus dem Beschluss der `Familienrichterin` M.:

(Einige Textstellen dürften der Familienrichterin bekannt vorkommen. Da sich Frau `Richterin` jedoch stellenweise weigert, Lesekompetenz in Gedankenarbeit umzuwandeln, wird sie sich nochmals mit Bekanntem konfrontiert sehen. `Richterin` M. leistet Behauptungen, die sie, ohne zu Hinterfragen aus dem teils verlogenen Anklageschreiben der Gegenpartei „Hohlfischer / POM P.H. / Justiz Heilbronn“ abgeschrieben hat).

- Wie sich in meinem Fall schriftlich nachweisen lässt: eine vor Ort ansässige unkontrollierte Justiz HN, die beauftragt sein soll, Ermittlungen und `Abschlussverfügungen` zu tätigen, kann tun und lassen, was sie will, kann entscheiden, welche Details sie wahrnimmt oder besser unter den Tisch kehren lässt. Dabei entscheidet ein Oberstaatsanwalt S., welche ……………………………….. .

- Dass ein Polizeireviermeister, als direkter Arbeitskollege einer amtsmissbrauchenden Polizeibeamtin objektiv überprüft, ob POM P.H. `Fehler` gemacht oder `ordnungsgemäß` gearbeitet habe, ist eine Farce. Solche Aussagen können bei näherer Betrachtung vorliegender Strafanzeigen und Akten nicht greifen.

Eine nähere Betrachtung, die eine befangene und unkontrollierte Justiz verweigert !

Dadurch, dass Justizbeamte wie Staatsanwalt B. und Oberstaatsanwalt S. in keiner Entscheidung Begründungen liefern müssen, der Willkür freien Lauf lassen und sich aus Gründen, die ich `Richterin` M. bereits genannt hatte, heraussuchen dürfen, welche Verbrecher seitens der Justiz, als auch seitens einer benannten Rechtsanwältin zu schützen sind, - dadurch wird durch diese Herren (Staatsbeamte !) sicher nicht ergründet, wer in welchem Moment, welche Fehler, Vorsätzlichkeiten und Mängel erbracht hat.

Jedem Betrachter dieser Akten ist klar: Hier liegt Strafvereitelung im Amt, Unterdrückung von Anzeigen und Akten, sowie konsequentes Verletzen des Legalitätsprinzips; ….., vor.

Dass der Leidensdruck, laut `ärztlichem` Attest, bei Polizeiobermeisterin P.H. zunimmt, da diese Staatsbeamtin aufgrund ihres hochgradigen Amtsmissbrauchs ein schlechtes Gewissen haben muss, ist nicht mein Verdienst. Auch bei anderen Menschen ist die Justiz bereit, Verbrecher und Betrüger zur Verantwortung zu ziehen.

Weshalb macht die Justiz ausgerechnet im Fall von Justizverbrechern; - also bei Staatsbeamten mit verbrecherischem Potential eine Ausnahme ?

Es besteht durchaus die Möglichkeit, nach den nun folgenden Strafanzeigen gegen die Justiz auch diesen `Arzt` zur Verantwortung zu ziehen, da er alles andere als unabhängig ist !

Und zum Abschluss, - weshalb ich diesen Weg mit Unterstützung einer Interessengemeinschaft weitergehen werde:

Wenn man mir (und meiner Tochter) derart elementar schaden möchte;

- gleichgültig ob durch eine albanische Prostituierte, die labil genug ist, (im Sinne ihres Kindes - (?) -) ihr Leben nicht zu verändern und für ihre Peiniger bereit ist, ein Leben lang die Beine auseinanderzureißen, oder ..... 

- durch eine Polizeiobermeisterin, die über ihr eigenes Kind das Familiengericht missbraucht, um einen verlogenen und unlauteren Prozess zu führen, oder .....

- einem vorsätzlich handelnden Oberstaatsanwalt Heilbronns, der entscheidet, welches Klientel, welcher Rotlichtanwältin zu schützen ist, .....

......; -dann hat man in meinem Fall mit langanhaltenden Konsequenzen zu rechnen !

Diese Aussage mag für einfallslose Staatsbeamte, die Rechtslücken ausnutzen, zum Zweck, ihr Amt zu missbrauchen, wie `Selbstjustiz` klingen.

Meine Selbstjustiz gegenüber einer unlauteren Justiz findet jedoch über den Papierweg und über Erschließung der Öffentlichkeit statt.

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Da dieses Schreiben auch anderen Gerichten und Persönlichkeiten zukommen wird, möchte ich, um Missverständnissen vorzubeugen, folgendes wiederholen:

Selbstjustiz im herkömmlichen Sinn, auf rechtswidrige Weise, findet bei mir nicht statt. – Denn ich habe lernen müssen, den `rechtswidrigen Weg` in Deutschland straffrei zu beschreiten, dürfen sich offensichtlich nur Justizbeamte leisten.

Nach meiner Erfahrung und aus dem, was sich in diesem Fall nachweisen lässt, fühle ich mich verpflichtet folgende Aussage zu tätigen:

Der unfehlbare Polizist erreicht seine makellose `Unfehlbarkeit` durch einen Haufen voller Lügen und Manipulationen. - Grundregel zur Verrichtung ihrer Diensttätigkeit: - Zwingend notwendig für die Arbeitsweise der amtsmissbrauchenden Polizeiobermeisterin P.H. aus Heilbronn.

Der Beschluss der rechtsbeugenden Amts- und Familienrichterin M. kann nicht akzeptiert werden.

Denn dies würde bedeuten, unlauteres, rechtswidriges und amtsmissbrauchendes Verhalten in der Justiz Heilbronn zu akzeptieren, was mir aus Gewissensgründen nicht möglich ist.

Da eine Einigung zwischen Hardy Kaiser und der `amtsmissbrauchenden Justiz HN` offensichtlich nicht möglich ist, werden Beschwerden und Strafanzeigen gegen die benannten Staatsbeamten über Bundesebene folgen.

Weitere detaillierte und begründete Argumente erfolgen also dort.  - Hardy Kaiser.

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Hier der Beschluss der befangenen Amts- / bzw. Familien- `Richterin` H. aus Heilbronn;

(- eine, von mehreren Justizverbrecherinnen ?):

"..... im Namen des Volkes ....."

1. Dem Antragsgegner wird untersagt, die Antragstellerin zu beleidigen, zu bedrohen oder sonst wie zu belästigen, Verbindung zur Antragstellerin auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln aufzunehmen, ein Zusammentreffen mit der Antragstellerin herbeizuführen, sie aufzusuchen, ihr aufzulauern, oder sich der Antragstellerin auf weniger als 100 m zu nähern.

2. Die Anordnung wird auf ein Jahr befristet

3. Dem Antragsgegner wird im Falle der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes bis zu 5.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

4. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung sowie die Zuverlässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Antragsgegner wird angeordnet.

5. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

6. Gegenstandswert: 2.000,- Euro.

Hardy Kaiser: "Wie gesagt, der einzige Tatbestand, der hier Gültigkeit hat, ist der Vorwurf der Beleidigung. Sehr geehrte Frau `Richterin` M. in wessen Auftrag missbrauchen Sie Ihr Amt ? - Aber sicher nicht im Namen des Volkes ?"

              

Sämtliche von Hardy Kaiser erstellten Inhalte der gesamten Internetseite, sind vom Verfasser frei erfunden. Irgendwelche Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten, Orten oder Personen, sind rein zufällig